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   VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05   

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VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05 (https://dejure.org/2006,1486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.02.2006 - 6 TG 1447/05 (https://dejure.org/2006,1486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05 (https://dejure.org/2006,1486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG, § 2 Abs 4 InvG, § 6 Abs 1 InvG, § 7 Abs 2 InvG, § 1 Abs 3 S 1 Nr 5 KredWG
    Finanzdienstleistungsaufsicht; nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft; Kapitalanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die von der Antragsgegnerin verfügte Einstellung des Geschäftsbetriebs der Antragstellerin als Komplementärin; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs im Falle des Überwiegens des dahingehenden Interesses der ...

  • Judicialis

    BGB § 738 Abs. 1 S. 1; ; HGB § ... 105 Abs. 3; ; HGB § 124 Abs. 1; ; HGB § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; HGB § 161 Abs. 2; ; InvG § 1 S. 2; ; InvG § 2 Abs. 2; ; InvG § 2 Abs. 4; ; InvG § 6 Abs. 1 S. 1; ; InvG § 7 Abs. 2; ; KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; ; KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; ; KWG § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 4; ; KWG § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; ; KWG § 32; ; KWG § 37 Abs. 1 S. 1; ; KWG § 49; ; RL 93/22/EWG über Wertpapierdienstl. Anh Abschn A Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschafts- u. Wirtschaftsverwaltungsrecht: Kapitalanlage durch Publikumskommanditgesellschaften - Anleger, Anlegerschutz, Bankgeschäft, Eigengeschäft, Eigenhandel, Finanzdienstleistung, Finanzinstrument, Finanzkommissionsgeschäft, Handel, Kommanditeinlage, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kollektive Anlageformen in Personengesellschaften nicht genehmigungsbedürftig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG §§ 1, 32, 37 Abs. 1 Satz 1, § 49; InvG §§ 1, 2, 6, 7
    Nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft nach KWG bei Kapitalanlage durch Publikums-KG mit ausreichenden Mitspracherechten der Kommanditisten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Leitsatz)

    Kollektive Anlageformen in Personengesellschaften nicht genehmigungsbedürftig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollektive Anlageformen in Personengesellschaften nicht genehmigungsbedürftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)

    Beteiligungsgesellschaften nicht genehmigungspflichtig // Mitsprachemöglichkeit führt zu geringerem Anlegerschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 247 (Ls.)
  • ZIP 2006, 800
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87

    Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05
    Allerdings unterliegen der Gesellschaftsvertrag und die Treuhandabrede im Zivilrechtsstreit einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte, wenn die Gesellschafter keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Gesellschaft haben, weil sie sich mit dem Ziel einer kapitalmäßigen Beteiligung und mehr oder weniger zufällig zusammengefunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1987 - II ZR 100/87 - BGHZ 102, 172, 178 und Urteil v. 21.03.1988 - II ZR 135/87 - BGHZ 104, 50, 53 ff.).

    Ähnlich wie bei der zivilrechtlichen Inhaltskontrolle der Gesellschaftsverträge und der Treuhandabreden ist es auch in diesem Zusammenhang entscheidend, dass den Anlegern ein hinreichendes Mitspracherecht bei der Tätigkeit der Gesellschaft und insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder verbleibt (vgl. zur Bedeutung der Rechtsstellung der Gesellschafter bei der Abgrenzung zwischen genehmigungsfreiem Eigengeschäft und genehmigungspflichtiger Finanzdienstleistung: BVerwG, Urteil v. 22.09.2004 - 6 C 29.03 - Umdruck S. 13; zur zivilrechtlichen Bedeutung der Kontrolle der Leitungsorgane einer Gesellschaft durch die nur über einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligten Anleger: BGHZ 104, 50, 54 ff.).

  • EuGH, 21.11.2002 - C-356/00

    Testa und Lazzeri

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05
    Auf Grund der vorstehenden Erwägungen ist es entbehrlich zu klären, ob sich die Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG durch die Antragsgegnerin mit Abschnitt A Nr. 1 des Anhangs der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10.05.1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. L 141, S. 27) vereinbaren ließe oder ob es hierzu einer nationalen Vorschrift bedürfte, die klar erkennen ließe, dass sie nicht der Umsetzung der Richtlinie dient, sondern auf Grund des autonomen Willens des nationalen Gesetzgebers die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie auf von ihr nicht erfasste Geschäfte ausdehnt (hierzu EuGH, Urteil v. 21.11.2002 - Rs C-356/00, WM 2003, 1113).
  • AG Hamburg, 24.06.2005 - 67a IN 190/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anwendbare Vorschriften bei Abwicklung nach dem

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05
    Diesem Beschluss ist zu entnehmen, dass über das Vermögen der B... aufgrund eines rechtskräftig gewordenen weiteren Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 15. August 2005 - 67a IN 190/05 - das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05
    Ähnlich wie bei der zivilrechtlichen Inhaltskontrolle der Gesellschaftsverträge und der Treuhandabreden ist es auch in diesem Zusammenhang entscheidend, dass den Anlegern ein hinreichendes Mitspracherecht bei der Tätigkeit der Gesellschaft und insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder verbleibt (vgl. zur Bedeutung der Rechtsstellung der Gesellschafter bei der Abgrenzung zwischen genehmigungsfreiem Eigengeschäft und genehmigungspflichtiger Finanzdienstleistung: BVerwG, Urteil v. 22.09.2004 - 6 C 29.03 - Umdruck S. 13; zur zivilrechtlichen Bedeutung der Kontrolle der Leitungsorgane einer Gesellschaft durch die nur über einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligten Anleger: BGHZ 104, 50, 54 ff.).
  • BGH, 07.02.1994 - II ZR 191/92

    Kündigungsrecht des Geschäftsinhabers einer atypischen stillen Gesellschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05
    Hier ist es entscheidend, dass den Anlegern aus der nicht am gesetzlichen Leitbild orientierten Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und aus ihrer nur mittelbaren Beteiligung keine Rechtsnachteile entstehen dürfen, die das Gleichgewicht der Rechte der an den Verträgen beteiligten Personen in Frage stellen (ähnlich für die stille Gesellschaft: BGH, Urteil v. 07.02.1994 - II ZR 191/92, BGHZ 125, 74, 79).
  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05
    Allerdings unterliegen der Gesellschaftsvertrag und die Treuhandabrede im Zivilrechtsstreit einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte, wenn die Gesellschafter keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Gesellschaft haben, weil sie sich mit dem Ziel einer kapitalmäßigen Beteiligung und mehr oder weniger zufällig zusammengefunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1987 - II ZR 100/87 - BGHZ 102, 172, 178 und Urteil v. 21.03.1988 - II ZR 135/87 - BGHZ 104, 50, 53 ff.).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Gleichwohl liegt aufsichtsrechtlich eine Dienstleistung vor, da das Unternehmen nicht - wie beim Eigengeschäft - allein im eigenen Interesse, sondern aufgrund eines Kundenauftrages tätig wird (vgl. BTDrucks 13/7142, S. 66 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05 - ZIP 2006, 800 ; du Buisson, WM 2003, 1401 ; Fülbier, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 1 Rn. 132; Kümpel/Bruski, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 104 Rn. 22; Oelkers, WM 2001, 340 ; Zerwas/Hanten, ZBB 2000, 44 ).
  • VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08

    Beendigung der Beteiligtenfähigkeit einer KG bei Ausscheiden der Kommanditistin

    Hier lasse sich der Wille der Vertragsschließenden erkennen, die Kommanditgesellschaft in jedem Fall fortzusetzen oder - wenn dies bei einer Vollbeendigung rechtlich nicht möglich sein sollte - neu zu gründen, so ausdrücklich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren 6 TG 1447/05 mit einem vergleichbaren Sachverhalt und identischer Verfahrensgestaltung.

    Die Fortsetzung der Kommanditgesellschaft wäre dann - wie vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14. Februar 2006 (6 TG 1447/05) ausgeführt - ohne die Zwischenschaltung einer Treuhandkommanditistin denkbar.

    In Bezug auf die Ausführungen der Klägerin zur Regelung in § 29 Abs. 4 ihres Gesellschaftsvertrages weist die Beklagte ergänzend darauf hin, dass die Klägerin aus dem Beschluss des Senats vom 14. Februar 2006 (6 TG 1447/05) nichts für sich gewinnen könne, da Antragstellerin in dem dortigen Verfahren die Komplementärin einer erloschenen und vollbeendeten Kommanditgesellschaft gewesen sei.

    Das liquidationslose Erlöschen der Klägerin lässt sich - entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Klägerin - auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 14. Februar 2006 (6 TG 1447/05) in einem vergleichbaren Verfahren verneinen.

  • AG Hamburg, 26.04.2006 - 67c IN 312/05

    Zum Insolvenzeinstellungsantrag der Komplementärin der Schuldnerin nach

    Dieser Antrag gründet sich auf die mit Schreiben des BaFin vom 03.03.2006 ausgesprochene Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Untersagungs- und Abwicklungsverfügung vom 15.06.2005, welche zur Folge habe, dass mögliche Rückzahlungsverpflichtungen der Schuldnerin gegenüber den Anlegern in Höhe von EUR 42.632.623,93 entfallen würden, wobei der Hess. VGH in einem als Parallelfall zu wertenden Verfahren (Aktz. 6 TG 1447/05) mit Entscheidung v. 14.2.2006 (bisher n.v.) im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz eine dort im Streit befindliche Abwicklungsverfügung der BaFin nicht bestätigt habe.

    Der Insolvenzverwalter hat diesbezüglich nicht Nicht-Vergleichbarkeit des hiesigen Sachverhaltes mit demjenigen, der der Entscheidung des Hess.VGH v. 14.2.2006 (Aktz. 6 TG 1447/05) in mehreren Punkten erläutert.

    2.2.3 Auch aus der von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidung des Hessischen VGH vom 14.02.2006 in dem Parallelverfahren C.S. M. GmbH (Az. 6 TG 1447/05) lassen sich keine zwingenden Rückschlüsse auf die behördliche und letztendliche verwaltungsgerichtliche Entscheidung im vorliegenden Fall ziehen.

    Im übrigen ist die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch mit der nun vorliegenden Entscheidung des Hessischen VGH vom 14.02.2006 keineswegs als einheitlich oder gefestigt zur in Rede stehenden Frage, inwieweit es sich um ein genehmigungsbedürftiges Bankgeschäft handelt, wenn als Kapitalanlagemodell Personenhandelsgesellschaften errichtet werden, um private Anleger anzuwerben und das von diesen eingebrachte Kapital von der Gesellschaft in Form von Aktien oder anderen Wertpapieren wieder angelegt wird, zu bezeichnen (siehe : VG Frankfurt a.M., Beschluß vom 25.07.2005, Az: 1 G 1938/05, ZIP 2005, 1500-1505 (MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG ./. BaFin; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2005, Az.: 1 E 1159/05, ZIP 2006, 415-420 (G.A.M.A.G German Asset Managers AG ./. BaFin; und letztlich: Hessischer VGH, Beschluß vom 14.02.2006, Az.: 6 TG 1447/05, bislang unveröffentlicht (C.S. Management GmbH ./. BaFin).

  • VGH Hessen, 13.12.2006 - 6 UE 3083/05

    Zum Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05 (ZIP 2006, 800) - festgehalten, dass es sich bei den in § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG aufgeführten Tatbestandsalternativen für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG der Erlaubnis bedürfen, um eine abschließende Aufzählung handelt.
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 12.07

    Bankgeschäft; Finanzdienstleistung; Finanzkommissionsgeschäft;

    Gleichwohl liegt aufsichtsrechtlich eine Dienstleistung vor, da das Unternehmen nicht - wie beim Eigengeschäft - allein im eigenen Interesse, sondern aufgrund eines Kundenauftrages tätig wird (vgl. BTDrucks 13/7142, S. 66 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05 - ZIP 2006, 800 ; du Buisson, WM 2003, 1401 ; Fülbier, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 1 Rn. 132; Kümpel/Bruski, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 104 Rn. 22; Oelkers, WM 2001, 340 ; Zerwas/Hanten, ZBB 2000, 44 ).
  • KG, 17.03.2008 - 26 U 37/07

    Prospekthaftung: Hinweispflicht bei der Möglichkeit, dass die BaFin ein

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichts Hofs (Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05) und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 E 1159/05) an.
  • KG, 17.03.2008 - 26 U 33/07

    Prospekthaftung trotz möglicher Rufschädigung der Prospektverantwortlichen und

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichts Hofs (Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05) und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 E 1159/05) an.
  • KG, 17.03.2008 - 26 U 34/07

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung wegen falscher oder

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Hessischen VGH (Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05) und des VG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 E 1159/05) an.
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 1 E 3941/06

    Beteiligtenfähigkeit einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Zur Begründung verweist die Klägerin auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 14.02.2006 ZIP 2006, 800 zur Abgrenzung von Eigengeschäften einer Gesellschaft und Dienstleistungen für andere.
  • KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

    Der Senat schließt sich insofern der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. Februar 2006 - 6 TG 1447/05) und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 27. Oktober 2005 - 1 E 1159/05) an.
  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05

    Verbot des Handelns mit Genussrechten

  • KG, 12.12.2007 - 26 U 272/06

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

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