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   VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96   

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VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 (https://dejure.org/1996,2567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.03.1996 - 12 TG 360/96 (https://dejure.org/1996,2567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. März 1996 - 12 TG 360/96 (https://dejure.org/1996,2567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 2 Nr 1 AuslG, § 46 Nr 2 AuslG, § 47 Abs 2 Nr 1 AuslG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 8 Abs 2 MRK
    (Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem Ausweisungsgrund - Vertrauensschutz; Beachtung von MRK Art 8 trotz Vorliegens eines Regelversagungsgrundes nach AuslG 1990 § 7 Abs 2 bei Bestehen einer familiären Gemeinschaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbehaltlose Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in Kenntnis eines Ausweisungsgrundes und Vertrauensschutz; Versagung der Aufenthaltsgenehmigung aus Regelversagungsgrund und Art. 8 EMRK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 203
  • FamRZ 1996, 1284 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Vielmehr ist ein solcher Eingriff in das Familienleben dann gerechtfertigt, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ein legitimes Ziel im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK verfolgt und darüber hinaus in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist; letzteres ist dann erfüllt, wenn der Eingriff einem dringenden sozialen Bedürfnis entspringt und in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (vgl. EGMR, 18.02.1991 - 31/1989/191/291 (Moustaquim) - InfAuslR 1991, 149; EGMR, 26.03.1992 - 55/1990/246/317 (Beldjoudi) -, EuGRZ 1993, 556 = InfAuslR 1993, 86; EGMR 13.07.1995, - 18/1994/465/564 (Nasri) -, InfAuslR 1996, 1; EKMR, 10.04.1989 (Moustaquim) - InfAuslR 1991, 66; EKMR, 13.10.1992 - 16152/92 (Lamguindaz) -, InfAuslR 1995, 133).

    Allerdings liegt in den vom Antragsteller in einem Zeitraum von etwa acht Jahren begangenen Straftaten bereits ein gravierender Unterschied zu dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Sinne des dortigen Antragstellers - Moustaquim - entschiedenen Verfahrens (18.02.1991, a.a.O.), der nämlich die Straftaten in einer relativ kurzen Zeitspanne von 11 Monaten beging.

    Auch in diesem Punkt unterscheidet er sich unter anderem ebenfalls noch von den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fall Moustaquim (18.02.1991, a.a.O.), der bei der Einreise nach Belgien erst weniger als zwei Jahre alt war, und dem Fall Beldjoudi (26.03.1992, a.a.O.), der sogar in Frankreich als Kind damals französischer Eltern geboren wurde und zeitweise die französische Staatsangehörigkeit besaß.

  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Vielmehr ist ein solcher Eingriff in das Familienleben dann gerechtfertigt, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ein legitimes Ziel im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK verfolgt und darüber hinaus in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist; letzteres ist dann erfüllt, wenn der Eingriff einem dringenden sozialen Bedürfnis entspringt und in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (vgl. EGMR, 18.02.1991 - 31/1989/191/291 (Moustaquim) - InfAuslR 1991, 149; EGMR, 26.03.1992 - 55/1990/246/317 (Beldjoudi) -, EuGRZ 1993, 556 = InfAuslR 1993, 86; EGMR 13.07.1995, - 18/1994/465/564 (Nasri) -, InfAuslR 1996, 1; EKMR, 10.04.1989 (Moustaquim) - InfAuslR 1991, 66; EKMR, 13.10.1992 - 16152/92 (Lamguindaz) -, InfAuslR 1995, 133).

    Auch in diesem Punkt unterscheidet er sich unter anderem ebenfalls noch von den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fall Moustaquim (18.02.1991, a.a.O.), der bei der Einreise nach Belgien erst weniger als zwei Jahre alt war, und dem Fall Beldjoudi (26.03.1992, a.a.O.), der sogar in Frankreich als Kind damals französischer Eltern geboren wurde und zeitweise die französische Staatsangehörigkeit besaß.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Dieses strafbare Verhalten des Antragstellers stellt auch keinen vereinzelten oder geringfügigen Rechtsverstoß dar, weil er knapp neun Monate gegen eine strafbewehrte Vorschrift verstoßen hat, die die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen sichern soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94 -, EZAR 033 Nr. 5 = AuAS 1995, 79).
  • VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Da sie darüber hinaus in einer vorläufigen Entscheidung über die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung den Aufenthalt des Antragstellers als erlaubt (§ 69 Abs. 3 AuslG) angesehen hat (Bl. 325 R der Behördenakten), spricht deshalb alles dafür, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugrundezulegen, daß die Antragsgegnerin den Umstand der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Antragstellers im Sinne des § 97 AuslG außer Betracht gelassen hat (Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = AuAS 1995, 98 = DÖV 1995, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90

    Aufenthaltserlaubnis für geistigbehinderten volljährigen Ausländer aus dringenden

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Insoweit können insgesamt ähnliche Gesichtspunkte herangezogen werden wie im Falle des § 47 Abs. 2 AuslG (Kanein/Renner, a.a.O., § 7 AuslG Rdnr. 12, 16; Hailbronner, a.a.O., § 7 AuslG Rdnr. 16; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90 -, EZAR 015 Nr. 2 = NVwZ-RR 1992, 511).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Damit steht dies auch einer Berücksichtigung als Regelversagungsgrund entgegen (vgl. BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77 -, BVerfGE 49, 168 = EZAR 100 Nr. 3 = NJW 1978, 2446 = DVBl. 1978, 881).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Für die rechtliche Beurteilung dieses Rechtsschutzbegehrens ist, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    In diese Prüfung sind alle Umstände einzubeziehen, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung bei einer Ausweisung sind, und es ist zu klären, ob sich aus diesen Umständen ergibt, daß trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG kein Regelfall einer Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach dieser Vorschrift vorliegt (zu § 47 Abs. 2 AuslG: vgl. Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3; Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Die Ausweisungsverfügung ist nämlich offensichtlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf überwiegen insoweit die persönlichen Interessen des Antragstellers am vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet das öffentliche Interesse daran, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers gegen die Ausweisung einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 05.10.1978 - VII OE 83/77
    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
    Verlängert die Ausländerbehörde allerdings in Kenntnis eines Ausweisungsgrundes vorbehaltlos eine Aufenthaltsgenehmigung, kann sie in der Regel aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Ausweisung nicht mehr auf diesen Tatbestand stützen (vgl. Hess. VGH, 05.10.1978 - VII OE 83/77 -, DÖV 1579, 836; GK-AuslR, Stand: Februar 1996, § 45 AuslG Rdnr. 733; Jakob/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, 22. Ergänzungslieferung, § 45 AuslG Rdnr. 44 m.w.N.; Kloesel/ Christ/Häußer, AuslR, § 45 AuslG Rdnr. 35).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

  • VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91

    Zum Ausnahmefall für Abgehen von der Regel-Ausweisung

  • VGH Hessen, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92

    Verlängerung einer nach den Regeln des Familiennachzugs unter

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 1450/93

    Aufenthaltsgenehmigung: Versagung bei Sozialhilfebezug; Ermessen der

  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

    Die an die Feststellung des Vorliegens eines Regelversagungsgrundes sich anknüpfende Frage, ob im Einzelfall ein atypischer Sachverhalt vorliegt, der das grundsätzliche Verbot der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung unvertretbar erscheinen lässt, hat auf der Grundlage einer gerichtlich voll nachprüfbaren umfassenden Interessenabwägung zu erfolgen (siehe ausführlich Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -, EZAR 030 Nr. 5; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, § 30 Rdnr. 454).

    Das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes indiziert nämlich im Allgemeinen die Gefährdung öffentlicher Interessen; deshalb bedarf die Aufenthaltsgewährung bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes einer besonderen Rechtfertigung (so die Begründung des Gesetzentwurfs, BT - Drs. 11/6321, S. 56; Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.).

    In die Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einzubeziehen, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung bei einer Ausweisung sind, und es ist zu klären, ob sich aus diesen Umständen ergibt, dass trotz des Vorliegens der Vorraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG kein Regelfall einer Versagung vorliegt (Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.; 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432).

    Insbesondere sind bei der Prüfung eines Ausnahmefalls die in § 45 Abs. 2 AuslG genannten Gesichtspunkte sowie die ähnlich gerichtete Schutzwirkung von Art. 8 EMRK zu berücksichtigen (Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

    Wenn ein Ausweisungsgrund nicht aktuell zum Anlaß einer ausländerbehördlichen Entscheidung genommen wird, ist er als Ausweisungsgrund später "verbraucht" (Kanein/Renner, a.a.O., § 7 Rdnr. 15; Fraenkel, a.a.O., S. 127 f.; Hailbronner, § 7 AuslG Rdnr. 20; siehe auch Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -).

    Auch bei der Prüfung, ob ein Regelversagungsgrund nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG vorliegt, ist Art. 8 EMRK zu beachten, wenn der Ausländer innerhalb einer Familie lebt (Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -).

    Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" ist nach der Rechtsprechung des EGMR eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen (EGMR, a.a.O., InfAuslR 1991, 149; 1993, 86; 13.07.1995, InfAuslR 1996, 1: "Gerechte Balance zwischen der Schwere des Eingriffs... und dem öffentlichen Interesse an der Verteidigung der Ordnung"; siehe auch Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -), in die alle Umstände des Einzelfalls einzufließen haben.

  • VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03

    Ausweisung von Familienangehörigen; Duldung; Abschiebung

    Allerdings ist eine derartige Berücksichtigung von Abschiebungshindernissen bei der Entscheidung über die Ausweisung ausgeschlossen, wenn es sich wie hier um eine Ist-Ausweisung oder gegebenenfalls um eine Regel-Ausweisung handelt, bei der die Ausweisung der Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben und eine Beachtung der in § 45 Abs. 2 AuslG genannten Gründe allenfalls bei der Feststellung einer von der Regel des § 47 Abs. 2 AuslG abweichenden atypischen Fallkonstellation möglich ist (dazu Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -, EZAR 030 Nr. 5 = ESVGH 46, 203 = AuAS 1996, 136).

    Familiäre Bindungen werden sowohl bei der Ermessensausweisung (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) als auch bei der Feststellung einer atypischen Fallgestaltung im Rahmen der Regelausweisung (dazu Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.) berücksichtigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 160/01

    "Verbrauch" eines Ausweisungsgrundes; Widerruf einer Strafaussetzung zur

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -, AuAS 1996, 136 = EZAR 030 Nr. 5; VGH Bad.-Württ. Beschlüsse v. 17.10.1996 - 13 S 1279/96 -, InfAuslR 1997, 111-114 und vom 24.06.1997 - 13 S 2818/96 -, InfAuslR 1997, 450-453), dass aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Ausweisung in der Regel nicht mehr auf solche Tatbestände gestützt werden kann, in deren Kenntnis die Ausländerbehörde zuvor vorbehaltlos eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat.
  • VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    Der Ausländerbehörde kann mithin nicht entgegengehalten werden, daß sie in Kenntnis eines Ausweisungsgrundes vorbehaltlos eine Aufenthaltsgenehmigung verlängert habe und deshalb aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Ausweisung nicht mehr auf diesen Tatbestand stützen könne (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 14. März 1996 - 12 TG 360/96 -, ESVGH 46, 203).
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