Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.03.2006 - 11 UE 1869/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25284
VGH Hessen, 15.03.2006 - 11 UE 1869/05 (https://dejure.org/2006,25284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.03.2006 - 11 UE 1869/05 (https://dejure.org/2006,25284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. März 2006 - 11 UE 1869/05 (https://dejure.org/2006,25284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,25284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Nebenbestimmungen zu der erteilten Waffenbestitzkarte; Maßgeblicher Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Auflage; Inhaltliche Beschränkung der Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) zur Abwehr von ...

  • Judicialis

    WaffG § 14 Abs. 2; ; WaffG § 15 Abs. 5; ; WaffG § 45 Abs. 4; ; WaffG § 8 Abs. 2; ; WaffG § 9 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2006 - 11 UE 1869/05
    Da ein Widerspruchsbescheid im vorliegenden Verfahren nicht ergangen ist, die Widerspruchsbehörde aber alle im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegenden Umstände zu berücksichtigen hat und der Erlass eines solchen Widerspruchsbescheides bis zur gerichtlichen Entscheidung auch in das gerichtliche Verfahren einzubeziehen ist (Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 75 Rdnr. 21, 26), hat auch bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes im Wege der Untätigkeitsklage das Gericht die im Zeitpunkt seiner Entscheidung eingetretene Sach- und Rechtslage in seine Entscheidungsfindung einzubeziehen (Hess. VGH, U. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, NVwZ-RR 1993, 432 (435)).
  • VG Aachen, 28.09.2007 - 6 K 1730/06

    Voraussetzungen des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Das Führen eines

    vgl. zu einer ähnlich gelagerten Problematik Hessischer VGH, Urteil vom 15. März 2006, Az. 11 UE 1869/05, nachgewiesen in juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht