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   VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12   

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https://dejure.org/2012,5547
VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12 (https://dejure.org/2012,5547)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.03.2012 - 7 B 371/12 (https://dejure.org/2012,5547)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 (https://dejure.org/2012,5547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 AMG, § 11a ApoG, § 17 ApBetrO
    Versandhandel mit Arzneimitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstellen einer sogenannten Co-Box in den Räumen eines Drogeriemarkts als Betreiben einer (Präsenz-)Apotheke; Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege des Versands bei Einrichtung einer sog. Pick-up-Stelle für die bestellten Arzneimittel im Drogeriemarkt

  • kanzlei.biz

    Co-Box als Versandapotheke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellen einer sogenannten Co-Box in den Räumen eines Drogeriemarkts als Betreiben einer (Präsenz-)Apotheke; Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Wege des Versands bei Einrichtung einer sog. Pick-up-Stelle für die bestellten Arzneimittel im Drogeriemarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 514
  • DÖV 2012, 609
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12
    Zu den Verstößen, die hiernach die zuständigen Behörden zum Eingreifen ermächtigen, gehört neben der Missachtung arzneimittelrechtlicher Vorschriften auch die Verletzung apothekenrechtlicher Bestimmungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 27.07 - NVwZ 2008, 1238).

    Im zweiten Fall würde gegen § 43 Abs. 1 und 3 AMG verstoßen, wonach Arzneimittel nur von Apotheken in Apotheken oder im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden dürfen (Fortsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Vertriebswegen für apothekenpflichtige Arzneimittel, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 9.04 - NVwZ 2005, 1198; Urteil vom 13. März 2008, a. a. O.; Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - NVwZ-RR 2010, 810).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12
    Im zweiten Fall würde gegen § 43 Abs. 1 und 3 AMG verstoßen, wonach Arzneimittel nur von Apotheken in Apotheken oder im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden dürfen (Fortsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Vertriebswegen für apothekenpflichtige Arzneimittel, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 9.04 - NVwZ 2005, 1198; Urteil vom 13. März 2008, a. a. O.; Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - NVwZ-RR 2010, 810).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 9.04

    Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel; Außenschalter einer Apotheke;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12
    Im zweiten Fall würde gegen § 43 Abs. 1 und 3 AMG verstoßen, wonach Arzneimittel nur von Apotheken in Apotheken oder im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden dürfen (Fortsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Vertriebswegen für apothekenpflichtige Arzneimittel, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 9.04 - NVwZ 2005, 1198; Urteil vom 13. März 2008, a. a. O.; Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 30.09 - NVwZ-RR 2010, 810).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16

    Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 - juris, Rn. 29.

    Vom Fehlen einer räumlichen Bindung ist regelmäßig auszugehen, wenn die Abgabe der Arzneimittel, d.h. der Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden, außerhalb der Betriebsräume der Apotheke erfolgt, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris, Rn. 29, und es an einer unmittelbaren Übergabe des Arzneimittels an den Kunden fehlt.

    Verneinend Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris, Rn. 29; Kieser/ Buckstegge, A & R 2017, 24.

  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17

    Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung

    Im zweiten Fall würde gegen § 43 Abs. 1 und 3 AMG verstoßen, wonach Arzneimittel nur von Apotheken in Apotheken oder im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden dürfen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15.03.2012 - 7 B 371/12 -, juris, Rn. 29 - 30).
  • OLG Hamm, 12.05.2015 - 4 U 53/15

    Sammeln von Rezepten im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes untersagt

    Er wird allerdings zur Vereinfachung der Sachverhaltsdarstellung (d.h. zur schlagwortartigen Beschreibung) in einigen apothekenrechtlichen Gerichtsentscheidungen gebraucht, z.B. im Urteil des BVerwG vom 13.03.2008 - 3 C 27/07 - und im Beschluss des VGH Kassel vom 15.03.2012 - 7 B 371/12 - .
  • VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Auch hierbei schlägt mit erheblichem Gewicht zu Buche, ob nach der Gesetzeslage einem eingelegten Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris Rdnr. 18f.).
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