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   VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86   

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https://dejure.org/1991,7663
VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86 (https://dejure.org/1991,7663)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.05.1991 - 3 UE 275/86 (https://dejure.org/1991,7663)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 3 UE 275/86 (https://dejure.org/1991,7663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Stellplätze; Reduzierung der zur Bebauung vorgesehenen Grundfläche bei Neubebauung eines Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Für das Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit (vgl. BVerwGE 54, 5, 8 ff.) würde es ohnehin nicht genügen, daß über längere Zeit von dem Plan abgewichen worden ist und deshalb Verhältnisse eingetreten sind, die den Festsetzungen des Plans nicht entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.08.1990 -- 7 C 41-43.89 -- NuR 1990, 123).

    Hinzutreten muß, daß dies offenkundig, für jedermann erkennbar wäre (vgl. BVerwGE 54, 5, 8 ff.).

  • VGH Hessen, 13.08.1982 - III TG 24/82

    Bauplanungsrecht: Eigenart des Baugebiets i.S. von § 15 Abs. 1 BauNVO ,

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Während der Errichtung des Gebäudes blieb ein Baustopbegehren der Grundstückseigentümer des südwestlich gelegenen Flurstücks 307 im einstweiligen Anordnungsverfahren in beiden Rechtszügen erfolglos (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.08.1982 -- III TG 24/82 --).
  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 4 UE 1680/87

    Umfang des nachbarlichen Abwehrrechts bei Änderung der Rechtslage

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß gerade bei einer intensiven wohnbaumäßigen Grundstücksnutzung, wie sie der Kläger hier vorgenommen hat, bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässige Stellplätze in das Bauvorhaben von Anfang an mit einzubeziehen und mit zu errichten sind (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 14.08.1984 -- 3 OE 87/82 -- ESVGH 35, 234 und Urteil vom 20.07.1989 -- 4 UE 1680/87 --).
  • VGH Hessen, 01.03.1976 - IV TH 7/76
    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Insoweit ist rechtlich von Bedeutung, daß die beigeladenen Wohnungs- und Miteigentümer auch Rechtsnachfolger hinsichtlich der Baugenehmigung sind und die daraus fließenden Beschränkungen mit zu tragen haben (vgl. § 96 Abs. 3 HBO 1978 und § 83 Abs. 4 HBO 1990 sowie Hess. VGH, Beschluß vom 05.07.1982 -- IV TH 14/82 -- ESVGH 32, 256 in Anschluß an Hess. VGH, Urteil vom 17.05.1974 -- IV OE 49/71 -- und Beschluß vom 01.03.1976 -- IV TH 7/76 --).
  • VGH Hessen, 14.08.1984 - III OE 87/82
    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß gerade bei einer intensiven wohnbaumäßigen Grundstücksnutzung, wie sie der Kläger hier vorgenommen hat, bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässige Stellplätze in das Bauvorhaben von Anfang an mit einzubeziehen und mit zu errichten sind (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 14.08.1984 -- 3 OE 87/82 -- ESVGH 35, 234 und Urteil vom 20.07.1989 -- 4 UE 1680/87 --).
  • VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Nach ständiger Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt schon dieser Umstand allein ein Nutzungsverbot, zumal die Nutzung einer formell illegalen baulichen Anlage den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 113 Abs. 1 Nr. 13 HBO erfüllt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12.10.1979 -- IV TH 76/79 -- HessVGRspr. 1980, 4).
  • VGH Hessen, 22.11.1984 - III OE 82/82
    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß § 10 Abs. 1 Satz 1 HBO landesweit sicherstellen will, daß, soweit es möglich ist, der Versiegelung des Bodens Einhalt geboten wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 22.11.1984 -- III OE 82/82 -- ESVGH 35, 103 im Anschluß an Hess. VGH, Urteil vom 04.09.1984 -- IV UE 1417/84 --).
  • VGH Hessen, 05.07.1982 - IV TH 14/82
    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86
    Insoweit ist rechtlich von Bedeutung, daß die beigeladenen Wohnungs- und Miteigentümer auch Rechtsnachfolger hinsichtlich der Baugenehmigung sind und die daraus fließenden Beschränkungen mit zu tragen haben (vgl. § 96 Abs. 3 HBO 1978 und § 83 Abs. 4 HBO 1990 sowie Hess. VGH, Beschluß vom 05.07.1982 -- IV TH 14/82 -- ESVGH 32, 256 in Anschluß an Hess. VGH, Urteil vom 17.05.1974 -- IV OE 49/71 -- und Beschluß vom 01.03.1976 -- IV TH 7/76 --).
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