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VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 2 Abs 2 Nr 1 AuslG, § 7 Abs 4 AuslG, § 7 Abs 5 AuslG
Ausländerrecht: Nachzug Minderjähriger zu Großeltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 22.02.1989 - V/2 H 1810/87
- VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Die Schutzvorschriften des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gelten für die in der Hausgemeinschaft geeinigte engere Familie, also jedenfalls die Eltern mit ihren Kindern einschließlich der Adoptiv- und Pflegekinder (BVerfG, 30.06.1964 -- 1 BvL 16/62 u.a. --, BVerfGE 18, 97; BVerwG, 11.06.1975 -- 1 C 100.74 --, BVerwGE 48, 299; BVerwG, 11.01.1983 -- 1 B 109.82 --, EZAR 105 Nr. 7 = DVBl. 1983, 460).Im Verhältnis Großeltern zu Enkeln ist in der Rechtsprechung bisher offengelassen worden, ob sich der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ins Bundesgebiet nachzuziehen begehrt, um hier ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder zu betreuen (BVerwG, 03.05.1973 -- 1 C 35.72 --, BVerwGE 41, 148; BVerwG, 11.01.1983, a.a.O.); ob das Sozialstaatsprinzip in einem solchen Fall für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für einen Großelternteil spricht, hängt von einer Interessenabwägung und insbesondere davon ab, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind (BVerwG, 03.05.1973 u. 11.01.1983, a.a.O.).
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
Ausländer - Ehegattennachzug - Aufenthaltsdauer - Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Bei der Anwendung dieser im Interesse der Gleichbehandlung aller hierfür in Betracht kommender Ausländer zu beachtenden Ermessensrichtlinien kann indes eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Zuwanderungssperre dann zuzulassen sein, wenn ein von der generellen Ermessensbindung nicht erfaßter atypischer Sachverhalt vorliegt; denn die durch die erwähnten Richtlinien bewirkte Ermessensbindung darf nicht so weit gehen, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwG, 18.09.1984 -- 1 A 4.83 --, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15; BVerwG, 04.10.1988 -- 1 A 93.88 --, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 -- 1 S 2863/87 --, EZAR 105 Nr. 21 = InfAuslR 1988, 103; Hess. VGH, 14.03.1989 -- 12 TH 741/89 --, EZAR 105 Nr. 23). - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Bei der Anwendung dieser im Interesse der Gleichbehandlung aller hierfür in Betracht kommender Ausländer zu beachtenden Ermessensrichtlinien kann indes eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Zuwanderungssperre dann zuzulassen sein, wenn ein von der generellen Ermessensbindung nicht erfaßter atypischer Sachverhalt vorliegt; denn die durch die erwähnten Richtlinien bewirkte Ermessensbindung darf nicht so weit gehen, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwG, 18.09.1984 -- 1 A 4.83 --, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15; BVerwG, 04.10.1988 -- 1 A 93.88 --, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 -- 1 S 2863/87 --, EZAR 105 Nr. 21 = InfAuslR 1988, 103; Hess. VGH, 14.03.1989 -- 12 TH 741/89 --, EZAR 105 Nr. 23).
- BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Vergabe der Note "nicht genügend" in …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Im Verhältnis Großeltern zu Enkeln ist in der Rechtsprechung bisher offengelassen worden, ob sich der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ins Bundesgebiet nachzuziehen begehrt, um hier ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder zu betreuen (BVerwG, 03.05.1973 -- 1 C 35.72 --, BVerwGE 41, 148;… BVerwG, 11.01.1983, a.a.O.); ob das Sozialstaatsprinzip in einem solchen Fall für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für einen Großelternteil spricht, hängt von einer Interessenabwägung und insbesondere davon ab, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind (…BVerwG, 03.05.1973 u. 11.01.1983, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 - 1 S 2863/87
Ehegattennachzug und Ausnahme von allgemeiner Zuwanderungssperre
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Bei der Anwendung dieser im Interesse der Gleichbehandlung aller hierfür in Betracht kommender Ausländer zu beachtenden Ermessensrichtlinien kann indes eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Zuwanderungssperre dann zuzulassen sein, wenn ein von der generellen Ermessensbindung nicht erfaßter atypischer Sachverhalt vorliegt; denn die durch die erwähnten Richtlinien bewirkte Ermessensbindung darf nicht so weit gehen, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwG, 18.09.1984 -- 1 A 4.83 --, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15; BVerwG, 04.10.1988 -- 1 A 93.88 --, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 -- 1 S 2863/87 --, EZAR 105 Nr. 21 = InfAuslR 1988, 103; Hess. VGH, 14.03.1989 -- 12 TH 741/89 --, EZAR 105 Nr. 23). - BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Die Schutzvorschriften des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gelten für die in der Hausgemeinschaft geeinigte engere Familie, also jedenfalls die Eltern mit ihren Kindern einschließlich der Adoptiv- und Pflegekinder (BVerfG, 30.06.1964 -- 1 BvL 16/62 u.a. --, BVerfGE 18, 97; BVerwG, 11.06.1975 -- 1 C 100.74 --, BVerwGE 48, 299; BVerwG, 11.01.1983 -- 1 B 109.82 --, EZAR 105 Nr. 7 = DVBl. 1983, 460). - BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Mit Recht haben Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht angenommen, daß es sich bei der Beschränkung des aufenthaltserlaubnisfreien Aufenthalts nach § 7 Abs. 5 Satz 1 AuslG um eine Ermessensentscheidung handelt, die nicht an die sog. Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebunden ist (vgl. dazu BVerwG, 16.09.1986 -- 1 C 13.85 --, BVerwGE 75, 26 = EZAR 100 Nr. 21). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Die Schutzvorschriften des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gelten für die in der Hausgemeinschaft geeinigte engere Familie, also jedenfalls die Eltern mit ihren Kindern einschließlich der Adoptiv- und Pflegekinder (BVerfG, 30.06.1964 -- 1 BvL 16/62 u.a. --, BVerfGE 18, 97; BVerwG, 11.06.1975 -- 1 C 100.74 --, BVerwGE 48, 299; BVerwG, 11.01.1983 -- 1 B 109.82 --, EZAR 105 Nr. 7 = DVBl. 1983, 460). - VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89
Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung; …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Bei der Anwendung dieser im Interesse der Gleichbehandlung aller hierfür in Betracht kommender Ausländer zu beachtenden Ermessensrichtlinien kann indes eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Zuwanderungssperre dann zuzulassen sein, wenn ein von der generellen Ermessensbindung nicht erfaßter atypischer Sachverhalt vorliegt; denn die durch die erwähnten Richtlinien bewirkte Ermessensbindung darf nicht so weit gehen, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwG, 18.09.1984 -- 1 A 4.83 --, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15; BVerwG, 04.10.1988 -- 1 A 93.88 --, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 -- 1 S 2863/87 --, EZAR 105 Nr. 21 = InfAuslR 1988, 103; Hess. VGH, 14.03.1989 -- 12 TH 741/89 --, EZAR 105 Nr. 23). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Im Verhältnis Großeltern zu Enkeln ist in der Rechtsprechung bisher offengelassen worden, ob sich der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ins Bundesgebiet nachzuziehen begehrt, um hier ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder zu betreuen (BVerwG, 03.05.1973 -- 1 C 35.72 --, BVerwGE 41, 148;… BVerwG, 11.01.1983, a.a.O.); ob das Sozialstaatsprinzip in einem solchen Fall für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für einen Großelternteil spricht, hängt von einer Interessenabwägung und insbesondere davon ab, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind (…BVerwG, 03.05.1973 u. 11.01.1983, a.a.O.).
- VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87
Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern
Dieselben Grundsätze können nach Auffassung des beschließenden Senats auch für den hier gegebenen Fall gelten, daß Enkelkinder im Bundesgebiet in die Familie ihres Großvaters aufgenommen werden sollen, der zu ihrem Vormund bestellt worden ist, nachdem ihrem Vater die elterliche Gewalt entzogen worden war und ihre Mutter die Sorge für sie nicht übernommen hatte (zu einem ähnlichen Fall vgl. Hess. VGH, 15.06.198 9 - 12 TH 795/89 -).