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   VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86   

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VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86 (https://dejure.org/1986,4772)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.07.1986 - 10 TH 1214/86 (https://dejure.org/1986,4772)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 10 TH 1214/86 (https://dejure.org/1986,4772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86
    Bei der im Rahmen der Ermessensbetätigung vorzunehmenden Interessenabwägung kann für die Bewertung des öffentlichen Interesses an der vorzeitigen Aufenthaltsbeendigung nicht außer acht bleiben, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes erlassenen Beschluß vom 25. Februar 1981 (BVerfGE 56, 216 - 236 - = EZAR 221 Nr. 4 = NJW 1981, 1436 = DVBl. 1981, 623 = DÖV 1981, 453 = VerwRspr. Band 32, 769) die Auffassung vertreten hat, es sei mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar, wenn der Gesetzgeber "für bestimmte Fallgruppen eindeutig aussichtsloser Asylanträge durch Gesetz die Zuständigkeit zur Prüfung und Entscheidung den Ausländerbehörden" übertrage und diese ermächtige, "bei der Ablehnung eines derartigen Asylbegehrens sogleich aufenthaltsbeendende Anordnungen zu erlassen".

    Dabei hat der Antragsgegner offenbar übersehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Mai 1984, a. a. 0., unter Hinweis auf BVerfGE 56, 216 - 236 f. -) jedem Asylbewerber ein verfassungsrechtlich gewährleistetes vorläufiges Bleiberecht zusteht, das nur dort zurücktritt, wo ein eindeutig aussichtsloser Asylantrag vorliegt.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86
    Denn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, dem allein der Gesetzgeber in § 12 AsylVfG, die Kompetenz für Entscheidungen über als beachtlich angesehene Asylanträge zugewiesen hat, darf nur solche Asylanträge als offensichtlich unbegründet ablehnen, die sich ihm bei richtiger Rechtsanwendung als eindeutig aussichtslos darstellen (BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 1984, EZAR 632 Nr. 1 = BVerfGE 67, 43 - 56 ff. - = NJW 1984, 2028 = DÖV 1984, 627).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86
    In Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO besteht - ebenso wie in Verfahren nach § 123 VwGO - eine Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG selbst dann, wenn das mit der Sache befaßte Gericht ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig ansieht, nur ausnahmsweise in solchen Fällen, in denen offen vorläufige Zustandsregelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnimmt (BVerfG, Beschl. v. 5. Oktober 1977, BVerfGE 46, 43 - 51 = DVBl. 1977, 964 = NJW 1978, 37; Beschl. v. 8. Februar 1983, BVerfGE 63, 131 - 140 ff. = DVBl. 1983, 544 = NJW 1983, 1179; jeweils m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1982 - 11 B 175/82

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Asylverfahrensgesetz ; Streitwert im

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86
    Dabei kann wegen des offensichtlichen Fehlens neuer Umstände hier letztlich sogar offenbleiben, ob die Ausländerbehörde nach "schlichter" Ablehnung eines Asylfolgeantrages im späteren Verlauf des Verfahrens doch noch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach § 21 AsylVfG, treffen darf, wenn sich nachträglich - etwa im Laufe eines Klageverfahrens - die Unbeachtlichkeit oder offensichtliche Aussichtslosigkeit des Folgeantrags herausstellt (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8. November 1982, DÖV 1983, 209 - 210 - = NVwZ 1983, 172 - 173 - = InfAuslR 1983, 81 - 83 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 20. Februar 1986 - 21 b B 20.827/85 - vgl. ferner GK-AsylVfG II § 21, Rdnr. 17 m. w. N. und 201. Der Frage, ob bei dieser einschränkenden Auslegung des § 21 AsylVfG aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dieser Vorschrift in der Praxis überhaupt in nennenswertem Umfang denkbar sind, braucht nicht nachgegangen zu werden.
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1986 - 10 TH 1214/86
    In Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO besteht - ebenso wie in Verfahren nach § 123 VwGO - eine Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG selbst dann, wenn das mit der Sache befaßte Gericht ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig ansieht, nur ausnahmsweise in solchen Fällen, in denen offen vorläufige Zustandsregelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnimmt (BVerfG, Beschl. v. 5. Oktober 1977, BVerfGE 46, 43 - 51 = DVBl. 1977, 964 = NJW 1978, 37; Beschl. v. 8. Februar 1983, BVerfGE 63, 131 - 140 ff. = DVBl. 1983, 544 = NJW 1983, 1179; jeweils m. w. N.).
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