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   VGH Hessen, 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z   

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https://dejure.org/2013,32892
VGH Hessen, 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z (https://dejure.org/2013,32892)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z (https://dejure.org/2013,32892)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 6 A 1492/13.Z (https://dejure.org/2013,32892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 75 VwGO, § 1 IFG, § 3 bis 6 IFG, § 9 Abs 3 IFG
    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Verpflichtungsklage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer isolierten Verpflichtungsklage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 159
  • DÖV 2014, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2013 - 6 A 1492/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 145, und vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546) vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass eine Änderung der Entscheidung zumindest möglich erscheint.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2013 - 6 A 1492/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 145, und vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546) vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass eine Änderung der Entscheidung zumindest möglich erscheint.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2015 - 2 O 171/15

    Prozesskostenhilfe nach Erledigung

    Eine auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtete Klage ist regelmäßig unzulässig (vgl. VGH München , Beschl. v. 01.07.2013 - 7 ZB 13.305 - VGH Kassel, Beschl. v. 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z -.(Rn.5).

    Eine auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtete Klage ist regelmäßig - so auch hier - unzulässig (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.07.2013 - 7 ZB 13.305 -, juris RdNr. 12; HessVGH, Beschl. v. 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z -, juris RdNr. 16).

  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812

    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Widerspruchsbehörde nur (noch) eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen hat, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt; in diesen Fällen ist ein im Weg der Untätigkeitsklage gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids zu verneinen und eine gleichwohl ausschließlich hierauf gerichtete Klage muss deshalb regelmäßig schon mangels Rechtsschutzbedürfnisses ohne Erfolg bleiben (vgl. BVerwG, B.v. 28.4.1997 - 6 B 6/97 - juris; BayVGH, B.v. 1.7.2013 - 7 ZB 13.305 - juris; OVG LSA, B.v. 28.4.2017 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z - juris).
  • VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16

    Verpflichtung zur Entscheidung über den Widerspruch gegen eine straßenrechtliche

    "Eine auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtete Klage ist regelmäßig - so auch hier - unzulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.07.2013 - 7 ZB 13.305 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z -, juris).
  • VG Neustadt, 05.12.2019 - 5 K 1053/19

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Erlass eines

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde hat, etwa weil diese auch nach Zweckmäßigkeits- oder sonstigen Ermessensgesichtspunkten zu entscheiden hat, die dem Gericht verschlossen sind oder von ihm nur beschränkt auf ihre Fehlerhaftigkeit geprüft werden können, d.h. wenn der Kläger damit "ein Mehr an Rechtsschutz" erreichen kann (Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 6 A 1492/13.Z -, Rn. 16, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01. Juli 2013 - 7 ZB 13.305 -, Rn. 11, 12, juris; vgl. auch Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 73 Rn. 16, 18; Hüttenbrink in Beck"scher Online-Kommentar VwGO, Stand 01. Juli 2018, § 73 Rn. 17; Glaser in Gärditz, VwGO, § 73 Rn. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. April 2009 - 4 PA 276.08 - NVwZ-RR 2009, 663/664).
  • VG Potsdam, 09.07.2020 - 6 K 252/20
    Die ausnahmsweise Zulässigkeit einer solchen isolierten Verpflichtungsklage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids kann aber nur daraus resultieren, dass der jeweilige Kläger damit "ein Mehr an Rechtsschutz" erreichen kann (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 6 A 1492/13.Z -, Rn. 16, juris. m. w. N.).
  • VG Augsburg, 12.09.2018 - Au 7 K 18.1008

    Erledigungserklärung - unstatthafter Widerspruch

    In Fällen, in denen die Widerspruchsbehörde - wie hier - nur (noch) eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen hatte, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt, ist ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids zu verneinen; eine gleichwohl ausschließlich hierauf gerichtete Klage muss deshalb regelmäßig schon mangels Rechtsschutzbedürfnisses ohne Erfolg bleiben (vgl. BVerwG, B. v. 28.4.1997 - 6 B 6/97 - juris; BayVGH, B.v. 1.7.2013 - 7 ZB 13.305 - juris; OVG LSA, B.v. 28.4.2017 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z - juris).
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