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   VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83   

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https://dejure.org/1987,6228
VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83 (https://dejure.org/1987,6228)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.1987 - 3 OE 78/83 (https://dejure.org/1987,6228)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 3 OE 78/83 (https://dejure.org/1987,6228)
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  • VGH Hessen, 31.01.1986 - IV OE 47/81
    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83
    Die Bestimmung wendet sich an den Bauherrn der Wohnung und gibt ihm auf, aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen des gesunden Wohnens aus reichend besonnte Aufenthaltsräume zu schaffen (vgl. Hess. VGH, U. v. 31. Januar 1986 - IV OE 47/81 -).

    Eine ausreichende Besonnung liegt dann vor, wenn ein Aufenthaltsraum der Wohnung einer das ganze Jahr über gewährleisteten Sonneneinstrahlung von mindestens einer bis zwei Stunden ausgesetzt ist (st. Rspr. des Hess. VGH, zuletzt U. v. 31. Januar 1986, a.a.O.; Müller, a.a.O., § 63 Erl. 4a; Rasch-Schaetzell, HBO, Stand: Juli 1986, § 63 Erl. zu Abs. 3).

  • VGH Hessen, 17.02.1986 - 4 TG 2004/86
    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83
    Für die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange § 34 Abs. 1 BBauG Drittschutz vermittelt, kann auf die entsprechende Anwendung der Regelung des § 15 Abs. 1 BauNVO zurückgegriffen werden, wonach bauliche Anlagen u.a. unzulässig sind, wenn von ihnen Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebietes im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 17. Februar 1986 - 4 TG 2004/86 - u. U. v. 7. November 1986 - IV OE 68/83 -).

    Wie der 4. Senat des Hess. VGH in seinem Beschluß vom 17. Februar 1986 - 4 TG 2004/86 - zutreffend ausgeführt hat, besteht der Grundgedanke der ergänzenden Prüfung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BBauG darin, daß sich das neue Vorhaben mit der vorhandenen Bebauung seiner unmittelbaren Umgebung in höherem Maße vertragen muß als mit weiter entfernteren Baulichkeiten.

  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83
    Dieser Schutz setzt bereits vor der Schwelle ein, die durch den "schweren und unerträglichen" Eingriff in das Eigentum markiert wird (BVerwG, B. v. 25. November 1985 - 4 B 202.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 67).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme in dem Begriff des "Einfügens" im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG auf (U. v. 13. März 1981 - BVerwG, 4 C 1.78 - Buchholz, 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.1987 - 3 OE 78/83
    Eine vorzunehmende Interessenabwägung hat sich daran auszurichten, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen billigerweise zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Buchholz 406.11. § 34 BBauG Nr. 114).
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