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VGH Hessen, 15.12.1992 - 5 N 1202/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 14 AbfG, Art 72 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2a GG, § 47 Abs 5 S 1 Nr 1 VwGO, Art 70 GG
Erlaß einer kommunalen Satzung über die Einführung einer Verpackungssteuer
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 15.12.1992 - 5 N 1202/92
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
- VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
- BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 6.95
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
- BVerfG - 2 BvR 2377/94 (anhängig)
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 101
- NVwZ 1993, 1018 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1292/95
Gesetzgebungskompetenz bezüglich Abfallwirtschaft - Zulässigkeit einer kommunalen …
Die Begründungen von Urteil und Verfassungsbeschwerde entsprechen im wesentlichen denen des Parallelverfahrens 5 N 1202/92, das Gegenstand der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1998 gewesen ist. - OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 13 K 3132/96
Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer; Gesetzesvorbehalt; …
Auch bezüglich der - ebenfalls neu erfundenen - "Verpackungssteuer", bei der schon der (vorlegende) VGH Kassel (Beschl. v. 15.12.1992 - 5 N 1202/92 -, KStZ 1993, 147) im Hinblick auf die Steuererfindung ein Problem nicht gesehen hatte, wird diese Frage vom BVerwG nicht erörtert (Beschl. v. 19.8.1994, BVerwGE 96, 272;… kritisch dazu Schwarz (aaO), da das hessische Kommunalabgabegesetz lediglich zur Erhebung örtlicher Verbrauchs- und Aufwandsteuern ermächtigt, nicht aber (anders als § 3 Abs. 1 Satz 1 NKAG) auch zu Verkehrssteuern, und den hessischen Gemeinden ein originäres Steuerfindungsrecht nicht zustehe, prüfte das BVerwG lediglich die Frage, ob die streitige Verpackungssteuer (örtliche) Verbrauchs- oder Aufwandsteuer, nicht aber Verkehrssteuer sei (aa0, S. 280 f); mit der Feststellung, daß die Verpackungssteuer als (örtliche) Verbrauchsteuer anzusehen sei, ist die Prüfung der Zulässigkeit der Satzung über die Erhebung einer gemeindlichen Verpackungssteuer im Hinblick auf die gesetzliche Ermächtigung erschöpft.