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   VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09   

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https://dejure.org/2010,42897
VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09 (https://dejure.org/2010,42897)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.2010 - 5 A 2046/09 (https://dejure.org/2010,42897)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 5 A 2046/09 (https://dejure.org/2010,42897)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Der Europäische Gerichtshof hat über das Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 19. März 2009 - C-309/07 - entschieden.

    Dies hat der Europäische Gerichtshof in späteren Entscheidungen bestätigt, zuletzt in seinen Urteilen vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077 [Vorabentscheidung auf die Vorlage des Senats] und Rs. C-270/07 -, Slg. I-01983).

    Dies ergibt sich auch erneut aus den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 19. März 2009 über den Vorlagebeschluss des Senats (Rs. C-309/07, a.a.O.).

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 2009 zum Vorlageersuchen des Senats (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077) auch insofern in Bezug auf die Abweichungsmöglichkeit nach Anhang A Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG an die zu deckenden tatsächlichen Kosten angeknüpft (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Dies hat der Europäische Gerichtshof in späteren Entscheidungen bestätigt, zuletzt in seinen Urteilen vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077 [Vorabentscheidung auf die Vorlage des Senats] und Rs. C-270/07 -, Slg. I-01983).

    Andere Anforderungen folgen auch nicht etwa aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom selben Tag in dem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-270/07, a.a.O.), auf das sich die Klägerin bezieht.

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof gerade ausdrücklich in dem auch vom Klägerbevollmächtigten angesprochenen Urteil vom 19. März 2009 (Rs. C-270/07, a.a.O.) ausgeführt, dass sich im Rahmen einer nationalen Regelung aufgrund von Anhang A, Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG die "Gesamtgebühr" aus mehreren Einzelelementen ergeben kann, was gerade der Orientierung an den tatsächlichen Kosten entsprechen kann.

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Auch wenn diese Richtlinie durch Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl.EG Nr. L 165 S. 1) mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben worden ist, lässt dies die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Richtlinie 85/73/EWG bei Sachverhalten vor diesem Datum unberührt (siehe auch: BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 27 = NVwZ-RR 2008, 387).

    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C- 156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).

    Dass diese Kosten in der Bundesrepublik Deutschland über den durchschnittlichen Kosten in der Gemeinschaft in ihrem Bestand zum Zeitpunkt der Festlegung der Pauschalbeträge - also vor der Osterweiterung - liegen, steht fest und ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit geraumer Zeit anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Nr. 17; Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O.; vgl. auch: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Oktober 1997, BAnz S. 13298).

  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Diese Regelungen des Landesrechts sind auch mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. so schon: Beschlüsse des Senats vom 26. April 2001 - 5 N 947/00 -, LRE 41, 387, und vom 2. Juni 2005 - 5 UZ 1197/04 -, RdL 2005, 328).

    Betroffene Betriebe mussten aufgrund der Vorgaben in Gemeinschaft- und Bundesrecht, aber auch schon im Landesrecht mit einer Gebührenregelung rechnen, insbesondere mit einer rückwirkenden Heilung für rechtswidrig erkannter Normen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. April 2001 - 5 N 947/00 - und vom 2. Juni 2005 - 5 UZ 1197/04 -, jeweils a.a.O.).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C- 156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).

    Bereits in seinem Urteil vom 9. September 1999 (Rs. C-374/97 - Feyrer, a.a.O.) hat der Europäische Gerichtshof zu der weitgehend wortgleichen Vorgängerfassung des Anhangs A, Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG entschieden, dass die den Mitgliedsstaaten hierdurch eröffnete Möglichkeit zur Erhebung einer spezifischen Gebühr, die die tatsächlichen Kosten deckt, eine Befugnis ist, von der sie unter der einzigen Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet, allgemein nach ihrem Ermessen Gebrauch machen können.

  • VGH Hessen, 02.06.2005 - 5 UZ 1197/04

    Trichinenschau; Untersuchungsgebühr; Umsetzung von EG-Richtlinien; Rückwirkung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Diese Regelungen des Landesrechts sind auch mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. so schon: Beschlüsse des Senats vom 26. April 2001 - 5 N 947/00 -, LRE 41, 387, und vom 2. Juni 2005 - 5 UZ 1197/04 -, RdL 2005, 328).

    Betroffene Betriebe mussten aufgrund der Vorgaben in Gemeinschaft- und Bundesrecht, aber auch schon im Landesrecht mit einer Gebührenregelung rechnen, insbesondere mit einer rückwirkenden Heilung für rechtswidrig erkannter Normen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. April 2001 - 5 N 947/00 - und vom 2. Juni 2005 - 5 UZ 1197/04 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04

    Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    So darf sekundäres Gemeinschaftsrecht rückwirkend sogar noch zu einem Zeitraum umgesetzt werden, zu dem es bereits geändert oder außer Kraft gesetzt worden ist, wenn sich der Umsetzungsakt Rückwirkung für einen Zeitraum beimisst, zu dem die umgesetzte Richtlinie ihrerseits noch in Kraft war (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6, und Beschluss vom 29.März 2005 - 3 BN 1.04 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26; BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - Juris).
  • BVerfG, 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    So darf sekundäres Gemeinschaftsrecht rückwirkend sogar noch zu einem Zeitraum umgesetzt werden, zu dem es bereits geändert oder außer Kraft gesetzt worden ist, wenn sich der Umsetzungsakt Rückwirkung für einen Zeitraum beimisst, zu dem die umgesetzte Richtlinie ihrerseits noch in Kraft war (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6, und Beschluss vom 29.März 2005 - 3 BN 1.04 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26; BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03

    Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    Gebührenregelungen ergehen jedoch abstrakt-generell und enthalten keine Einzelfallkostenabrechnung (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16 = GemHH 2010, 70).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
    So darf sekundäres Gemeinschaftsrecht rückwirkend sogar noch zu einem Zeitraum umgesetzt werden, zu dem es bereits geändert oder außer Kraft gesetzt worden ist, wenn sich der Umsetzungsakt Rückwirkung für einen Zeitraum beimisst, zu dem die umgesetzte Richtlinie ihrerseits noch in Kraft war (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6, und Beschluss vom 29.März 2005 - 3 BN 1.04 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26; BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - Juris).
  • VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09

    Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die

  • VGH Hessen, 23.07.1996 - 5 TG 479/96

    Fleischbeschaugebühren - innerstaatliche Umsetzung der EG-Richtlinie durch die

  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 16.08.2005 - 10 B 43.05

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis; Gebäudeeigentum;

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06

    Fleischuntersuchungsgebühr

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 28.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

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