Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3804
VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94 (https://dejure.org/1995,3804)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.02.1995 - 1 TG 2664/94 (https://dejure.org/1995,3804)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 (https://dejure.org/1995,3804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 DRiG, § 29 DRiG, § 4 VwGO, § 190 Abs 1 Nr 4 VwGO, § 138 FlurbG
    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 457 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Denn er ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen nicht in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. hierzu BVerfG (3. Kammer), Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202) verletzt worden.

    Die gerichtliche Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe öffentlicher Ämter anhand des vorstehend skizzierten Kontrollmaßstabs ist den Verwaltungsgerichten zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG) durch das Grundgesetz aufgegeben (BVerfG (3. Kammer), Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Der Senat wendet die vom Verwaltungsgericht zutreffend zugrunde gelegten Grundsätze seiner Rechtsprechung zum Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 m.w.N.), auch auf die Ernennung eines Bewerbers um ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an (zuletzt: Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - 1 TG 2723/94 - und vom 16. August 1994 - 1 TG 966/94 -).

    Die gerichtliche Kontrolle ist indessen wegen der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 HBG i.V.m. § 2 HRiG eingeräumten Beurteilungsermächtigung inhaltlich darauf beschränkt, zu überprüfen, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993, a.a.O., S. 594 unter Hinweis auf BVerwGE 80, 224, 225 f.).

  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Der Senat hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung noch nicht endgültig festgelegt, wann eine Beurteilung nicht mehr aktuell ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.8.1992 - 1 TG 1074/92, NVwZ 1993, 284; vom 20.4.1993 - 1 TG 709/93 -, ZBR 1994, 82 sowie zuletzt vom 9.11.1994 - 1 TG 2088/94 -).

    Allerdings kann der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung nicht nur verteidigen, sondern auch zusätzliche Auswahlerwägungen in das Verfahren einbringen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 18.8.1992 - 1 TG 1074/92 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Der Senat hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1466/93 - HessVGRspr. 1994, 27 = NVwZ-RR 1994, 347 = ZBR 1994, 344) eine Notenskala von 4 Stufen beanstandet, weil sie eine hinreichende Differenzierung der Leistungsbeurteilungen nicht zulasse, zumal im Bereich der seinerzeit überprüften Beurteilungsrichtlinien regelmäßig nur die zwei obersten Stufen vergeben wurden.

    Hierbei ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings in erster Linie auf leistungsbezogene Kriterien, nicht auf das Dienst- oder Lebensalter abzustellen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347 und vom 23.8.1994 - 1 TG 1516/94 -), so daß der Antragsgegner auch in diesem Zusammenhang auf die größere Erfahrungsbreite und Flexibilität der Beigeladenen hätte abstellen können.

  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Der Senat hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 19.11.1993 - 1 TG 1466/93 - HessVGRspr. 1994, 27 = NVwZ-RR 1994, 347 = ZBR 1994, 344) eine Notenskala von 4 Stufen beanstandet, weil sie eine hinreichende Differenzierung der Leistungsbeurteilungen nicht zulasse, zumal im Bereich der seinerzeit überprüften Beurteilungsrichtlinien regelmäßig nur die zwei obersten Stufen vergeben wurden.

    Unter diesen Umständen hätte der Antragsgegner auf Hilfskriterien zurückgreifen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 123; Senatsbeschlüsse vom 18.2.1985 - 1 TG 252/85 -, a.a.O. und vom 20.7.1993 - 1 TG 1904/93 -).

  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Schließlich ist der spezialgesetzlichen Regelung der Besetzung des Flurbereinigungsgerichts in § 139 FlurbG der Vorrang gegenüber den Erfordernissen einzuräumen, welche die Rechtsprechung bezüglich der Vorsitzenden der normal besetzten Kammern und Senate aufgestellt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.4.1970, a.a.O., S. 2045 unter Hinweis auf BGHZ 37, 210 und BVerfG, Beschluß vom 27.7.1967 - 2 BvR 586/65).

    Dieses Anforderungsprofil ist durch die Aufgaben geprägt, die nach den einschlägigen verfahrens- und gerichtsverfassungsrechtlichen Vorschriften einem Spruchkörpervorsitzenden zugewiesen sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 16.8.1994 - 1 TG 966/94 - unter Hinweis auf Senatsbeschluß vom 22.3.1993 - 1 TG 15/93 - und BGH - Großer Senat - Beschluß vom 19.6.1962, BGHZ 37, 210, 212 f.).

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung aber der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen ihrer Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 m.w.N.; Beschluß vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1992, JZ 1993, 798, 799 f.).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Zudem muß die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluß vom 22.10.1991, BVerfGE 85, 36, 57 ff.), d.h. für das Gericht nachvollziehbar sein (ständige Rechtsprechung des Senats; Beschluß vom 26.10.1993, a.a.O. S. 594).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Die gerichtliche Kontrolle ist indessen wegen der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 HBG i.V.m. § 2 HRiG eingeräumten Beurteilungsermächtigung inhaltlich darauf beschränkt, zu überprüfen, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993, a.a.O., S. 594 unter Hinweis auf BVerwGE 80, 224, 225 f.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
    Vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung aber der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen ihrer Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 m.w.N.; Beschluß vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1992, JZ 1993, 798, 799 f.).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerwG, 22.07.1964 - I ER 401.64

    Rechtsmittel

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70

    Landesarbeitsgericht - Abgeordneter Arbeitsgerichtsrat - Vorsitz in Kammer -

  • BVerwG, 03.03.1988 - 5 B 58.87
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 10.97

    Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines

    Entgegen der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 - verlautbarten Rechtsauffassung müsse der Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts auch das statusrechtliche Amt eines Vorsitzenden Richters innehaben.

    § 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 FlurbG, wonach "ein Richter" Vorsitzender des Flurbereinigungsgerichts ist, enthält - entgegen der Auffassung des Flurbereinigungsgerichts, das sich insoweit der vom 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 - (RiA 1996, 148 = RzF § 139 I S. 23) vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen hat - keine von §§ 4, 9 VwGO i.V.m. § 21 f Abs. 1 GVG abweichende Bestimmung.

    Daß der 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 16. Februar 1995 (a.a.O.) den Versuch unternommen hat, die Außerachtlassung des § 21 f Abs. 1 GVG mit Besonderheiten in der historischen Entwicklung der Flurbereinigungsgerichte zu rechtfertigen, führt nicht zu einer anderen Einschätzung; denn diese Erwägungen sind angesichts der zur Auslegung des § 139 FlurbG bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht tragfähig.

  • BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 6.97

    Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines

    Nach der vom 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vertretenen Auffassung im Beschluß vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 - (RiA 1996, 148 = RzF § 139 I S. 23), der sich das Gericht anschließe, müsse der Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts nicht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof im statusrechtlichen Sinne sein.
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - (ESVGH 43, 86, 89 = DRiZ 1994, 180, 182 mit weiteren Nachweisen) auf der Grundlage der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 102 - 104, 169 VwGO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (§§ 21 g, 176, 194 GVG) die Anforderungen an dieses Amt gekennzeichnet; sie sind durch Gesetz vorgegeben und durch die Rechtsprechung festgelegt (vgl. ferner Beschlüsse des Senats vom 22. März 1993, a.a.O. sowie vom 16. Februar 1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148, 151) und bedürfen hier keiner Wiederholung.
  • VGH Hessen, 15.05.1997 - F 2009/93

    Flurbereinigungsplan: Planvereinbarung mit einem Miterben

    Nach der vom 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vertretenen Auffassung (B. v. 16.02.1995 - 1 TG 2664/94 - RzF § 139 I S. 23) muss der Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts nicht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof im statusrechtlichen Sinne sein.
  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

    Demgegenüber sollen die sich in der Praxis der Beurteilungen von Richterinnen und Richtern einschließlich der dort vergebenen Zwischenstufen herausgebildeten 6 Notenstufen ausreichende Differenzierungsmöglichkeiten eröffnen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16.02.1995 - 1 TG 2664/94 -, RiA 1996, 148).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht