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   VGH Hessen, 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z   

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https://dejure.org/2011,6507
VGH Hessen, 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z (https://dejure.org/2011,6507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z (https://dejure.org/2011,6507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 4 A 2397/10.Z (https://dejure.org/2011,6507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts bei fehlender Angabe des Verwendungszwecks; Möglichkeit des Nachschiebens des Verwendungszwecks nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 28 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts bei fehlender Angabe des Verwendungszwecks; Möglichkeit des Nachschiebens des Verwendungszwecks nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 28 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch ( BauGB )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 492
  • DÖV 2011, 534
  • ZfBR 2011, 581
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.2011 - 4 A 2397/10
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.02.1990 - BVerwG 4 B 245/89 - BRS 50 Nr. 107) offengelassen, welche Folgen das Fehlen der Angabe des Verwendungszwecks hat.
  • VG Stuttgart, 28.04.2020 - 2 K 1289/19

    Besonderes Wohngebiet; Lagerhalle; Mischgebiet; Miteigentumsanteil; unbebaut;

    Denn nur diese Gebiete dienen nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung vorwiegend dem Wohnen (Hess. VGH, Beschl. v. 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z - NVwZ-RR 2011, 492; Köster, in: Schrödter, a.a.O., § 24 Rn. 33; Kronisch, in Brügelmann, a.a.O., § 24 Rn.134).
  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21

    Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts

    Nachdem das besondere Begründungserfordernis des § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB a.F. erfüllt ist, braucht nicht entschieden werden, ob eine fehlende oder unvollständige Angabe eines Verwendungszwecks zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung führt oder es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (so etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 -, juris Rn. 26 f.; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22

    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des

    Nachdem das besondere Begründungserfordernis des § 24 Abs. 3 Satz 3 BauGB n.F. erfüllt ist, braucht nicht entschieden werden, ob die fehlende oder unvollständige Angabe eines Verwendungszwecks zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung führt oder es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (so etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.02.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; a.A. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2007 - 4 K 1429/07 -, juris Rn. 26 f.; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 4 LA 26/19

    Adressat; Berufungszulassung; Käufer; Verkäufer; Vertragseintritt;

    Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts entsteht gemäß § 66 Abs. 3 Satz 4 BNatSchG i.V.m. § 464 Abs. 2 BGB zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten ein selbständiger neuer Kaufvertrag, der den zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Inhalt hat (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 A 2397/10.Z -, juris Rn. 19; Blum in: Agena/Blum, Nds. Naturschutzrecht, Stand: 18. EL 2021, § 40 NAGBNatSchG Rn. 85; Sauthoff, a.a.O., Rn. 45).
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