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   VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07.T   

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VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07.T (https://dejure.org/2008,2470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.06.2008 - 11 C 2089/07.T (https://dejure.org/2008,2470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T (https://dejure.org/2008,2470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 S 1 FluLärmG, § 2 Abs 2 S 2 Nr 1 FluLärmG, § 3 Abs 1 FluLärmG, § 9 Abs 1 S 1 FluLärmG, § 8 Abs 1 S 3 LuftVG
    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem regionalen Verkehrsflughafen; Anwendbarkeit der Neufassung des Fluglärmschutzgesetzes (FLärmSchG) auf nach dem 7. Juni 2007 erlassene Planfeststellungsbeschlüsse; Rechtliche Ausgestaltung der ...

  • Judicialis

    FLärmSchG vom 01.06.07 (... BGBl. I S. 986) § 13; ; FLärmSchG vom 01.06.07 (BGBl. I S. 986) § 2; ; FLärmSchG vom 01.06.07 (BGBl. I S. 986) § 3; ; FLärmSchG vom 01.06.07 (BGBl. I S. 986) § 9; ; LuftVG i.d.F. v. 01.06.07 (BGBl. S. 986) § 8 Abs. 1 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnr. 182; und vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, juris, Rdnr. 45).

    Erfüllt das planfestgestellte Vorhaben dieses Gemeinwohlerfordernis, steht die Zulässigkeit der Enteignung privater Grundstücksflächen dem Grunde nach fest (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnr. 183).

    Zum einen müssen die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele unmittelbar aus dem Fachplanungsgesetz, hier also dem Luftverkehrsgesetz, ableitbar sein (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnrn. 185 ff.).

    Grundsätzlich gilt, dass einem Vorhaben, dessen Realisierung aus finanziellen Gründen ausgeschlossen ist, die Planrechtfertigung fehlt (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 9 B 7.07 -, juris Rdnr. 24; Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 - juris, Rdnr. 200 und Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - juris, Rdnr. 44).

    Schließlich ist im Rahmen der Prüfung der Planrechtfertigung bei enteignungsrechtlicher Vorwirkung noch festzustellen, dass die das Vorhaben tragenden Ziele des Luftverkehrsgesetzes zugleich "Zwecke der Zivilluftfahrt" darstellen, für die § 28 Abs. 1 LuftVG die Enteignung zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, - 4 A 1073.04 -, a.a.O., Rdnr. 188).

    Ob das Wohl der Allgemeinheit den Zugriff auf das einzelne Grundstück letztlich erfordert, hängt von der weiteren planerischen Konkretisierung des Vorhabens in der Planfeststellung ab und die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück im Wege der Enteignung entzogen werden darf, weil es im konkreten Fall benötigt wird, um besonders schwerwiegende und dringende öffentliche Interessen zu verwirklichen, entscheidet sich in der fachplanerischen Abwägung (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 184).

    Für den privatrechtlich organisierten Träger eines Flughafenvorhabens verweist § 4 Abs. 3 HLPG (siehe auch § 4 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997, BGBl. I S. 2081, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Dezember 2006, BGBl. I S. 2833, - ROG -) auf die in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HLPG (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ROG) normierte Beachtenspflicht (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnr. 56).

    6.1 Das Abwägungsgebot verlangt von der Planfeststellungsbehörde, ernsthaft in Betracht kommende Planungsalternativen zu ermitteln, zu bewerten und untereinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 - Rdnr. 98).

    Durch die Anknüpfung an das Berechnungsverfahren, das auch schon bisher in der Rechtsprechung als geeignet anerkannt worden ist, lassen sich die Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes ohne Weiteres auf Lärmwerte anwenden, die nach "altem Recht" in methodisch einwandfreier Weise ermittelt worden sind (zur Geeignetheit der AzB in der Fassung der Modifizierung von 1999 - AzB 99 - für die Ermittlung von Fluglärm vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnrn. 347 bis 353; insbesondere mit dem Hinweis auf die Anlage zu 3 des inzwischen in Kraft getretenen Fluglärmschutzgesetzes, a.a.O. Rdnr. 353; sowie ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, z.B. Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 -, NVwZ-RR 2005, 805, 808).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HLPG gilt dies auch, wenn - wie hier - die Planfeststellung auf Antrag einer juristischen Person des Privatrechts erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG, § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 07. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Eine ausdrücklich als solche formulierte Abweichungsentscheidung ist nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NuR 1998, 251, 253, zur "inzident" erteilten Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Verbot; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 83, zur regionalplanerischen Abweichungsentscheidung).

    Die inzident getroffene Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erfolgen (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a. a. O., S. 83) und entspricht den materiellen Maßstäben des § 12 Abs. 3 HLPG.

    Bei der Festlegung in Ziffer 3.8.3 erster Absatz handelt es sich ungeachtet der Formulierung, dass die als "Waldbereich Bestand" dargestellten Flächen aus regionalplanerischer Sicht auf Dauer bewaldet bleiben sollen, um eine abschließend abgewogene und damit verbindliche Vorgabe im Sinne von § 3 Nr. 2 HLPG (vgl. so bereits für die entsprechende Formulierung im Regionalplan Südhessen 2000: Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 81 -, juris; siehe ferner zum Zielcharakter von Sollens-Festlegungen Hendler, UPR 2003, 256, 260).

    Materiell handelt es sich bei der Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus und dem hieraus folgenden Planungsauftrag jedoch nicht um ein Ziel der Raumordnung im Sinne der §§ 3 Nr. 2 ROG, 3 Nr. 2 HLPG (zur Pflicht der Gerichte zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt, siehe BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Die Auswahl ist erst dann rechtswidrig, wenn sich die verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 98).

    Zu den Folgen, die im Rahmen der nach § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG gebotenen Abwägungsentscheidung zu bewältigen sind, gehören auch die mit einem Flughafenausbau und etwaigen Folgemaßnahmen im Bereich der Straßeninfrastruktur zwangsläufig verbundenen Luftverunreinigungen, die unter den (genannten) Voraussetzungen zur Anordnung von Anlagen im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG bzw. von Schutzvorkehrungen im Sinne des § 74 Abs. 2 HVwVfG oder von Geldentschädigung führen müssen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, Rdnr. 424).

    Dazu gehört die 22. BImSchV (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 Rdnr. 425).

    Denn bei der Schadstoffprognose ist - ebenso wie bei der Lärmprognose - die Verkehrsmenge maßgeblich, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 [Rdnr. 428]).

    Insbesondere dann, wenn das Planvorhaben bereits für sich genommen Grenzwertüberschreitungen erwarten lässt, scheidet die Luftreinhalteplanung als Abhilfemöglichkeit aus, es sei denn, die Einhaltung der Grenzwerte kann an der Quelle zu gegebener Zeit durch nachträgliche Schutzvorkehrungen, Verkehrsbeschränkungen oder verkehrslenkende Maßnahmen sichergestellt werden (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 [Rdnr. 426]).

  • VGH Hessen, 03.06.2004 - 12 A 1118/01

    Fluglärm; Beschränkung des Flugbetriebs nach bestandskräftigem Abschluss des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Durch die Anknüpfung an das Berechnungsverfahren, das auch schon bisher in der Rechtsprechung als geeignet anerkannt worden ist, lassen sich die Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes ohne Weiteres auf Lärmwerte anwenden, die nach "altem Recht" in methodisch einwandfreier Weise ermittelt worden sind (zur Geeignetheit der AzB in der Fassung der Modifizierung von 1999 - AzB 99 - für die Ermittlung von Fluglärm vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnrn. 347 bis 353; insbesondere mit dem Hinweis auf die Anlage zu 3 des inzwischen in Kraft getretenen Fluglärmschutzgesetzes, a.a.O. Rdnr. 353; sowie ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, z.B. Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 -, NVwZ-RR 2005, 805, 808).

    Ein Rückgriff auf die AzB 84, wie von dem Beistand der Kläger mehrfach angedeutet wird, verbietet sich, weil dann die Lärmbelastung auf der Basis der Immissionspegel nicht oder kaum mehr verwendeter Flugzeuge und somit völlig unzulänglich abgebildet werden würde (vgl. auch hierzu Hess. VGH, Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 -, NVwZ-RR 2005, 805, 808).

    Bei der Planfeststellung für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Verkehrsanlage ist der von anderen Verkehrsanlagen ausgehende Lärm neben dem von dem zuzulassenden Vorhaben ausgehenden Lärm im Rahmen der fachplanerischen Abwägung grundsätzlich nicht im Wege der Summierung als tatsächliche Vorbelastung zu berücksichtigen, es sei denn, entweder schon die tatsächliche Vorbelastung durch anderen Verkehrslärm oder die Gesamtbelastung aus dem vorhandenen und dem neu hinzutretenden Verkehrslärm überschreitet die Gesundheitsgefährdungs- oder Enteignungsschwelle (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, juris Rdnr. 390 f.; vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, juris, Rdnr. 122 ff. und vorhergehend schon vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1, 9 f.; Hess. VGH, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01; Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 A 1118/01 u.a. -).

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass eine behördliche Prognose über einen bestimmten Verkehrsbedarf rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der der Prognose zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt worden und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, 378; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 9 B 7.07 -, Rdnr. 4).

    Grundsätzlich gilt, dass einem Vorhaben, dessen Realisierung aus finanziellen Gründen ausgeschlossen ist, die Planrechtfertigung fehlt (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 9 B 7.07 -, juris Rdnr. 24; Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 - juris, Rdnr. 200 und Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - juris, Rdnr. 44).

    Stehen jedoch die notwendigen Mittel schon bereit, so ist nicht weitergehend von der Planfeststellungsbehörde zu hinterfragen, ob die zugrundeliegende Finanzierung mit irgendeiner Rechtsvorschrift unvereinbar sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    In diesem Rahmen unterliegt die abwägende Entscheidung der Behörde der gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 -, juris, Rdnrn. 8 und 9).

    Diese Feststellung wiederum genügt den Anforderungen an den Nachweis eines Bedarfs bei der Prüfung der Planrechtfertigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, Rdnr. 52; Urteil vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 -, juris Rdnr. 7; OVG Münster, Urteil vom 13. Juli 2006 - 20 D 89/05.AK -, juris Rdnr. 72 f.).

    Auch wenn von Seiten der Luftverkehrswirtschaft teilweise erklärt wird, die Nutzung des ausgebauten Flughafens sei derzeit nicht geplant, ist das Nachfragepotenzial nach den nicht erschütterten Feststellungen der Fluggastprognose vorhanden und es besteht nach den obigen Feststellungen die realistische Chance, dass das Angebot an die Luftverkehrsgesellschaften auch eine Nachfrage von dieser Seite erzeugt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 - juris Rdnr. 7 zu OVG Münster, Urteil vom 13. Juli 2006 - 20 D 87/05.AK - juris Rdnr. 73 ff.).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Die Grenzwerte verstoßen weder gegen das Grundrecht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit noch gegen das Grundrecht des Schutzes des Eigentums, wie sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2008 (1 BvR 2722/06, Rdnrn. 76 ff. und 53 ff.) ergibt.

    Es ist ihnen verwehrt, sich mit Erfolg auf eine fehlerhafte Berücksichtigung der allein im öffentlichen Interesse liegenden Belange des Naturschutzes zu berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 - Rdnr. 47 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Grundsätzlich gilt, dass einem Vorhaben, dessen Realisierung aus finanziellen Gründen ausgeschlossen ist, die Planrechtfertigung fehlt (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 9 B 7.07 -, juris Rdnr. 24; Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 - juris, Rdnr. 200 und Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - juris, Rdnr. 44).

    Die Planung eines Vorhabens, dessen Finanzierung ausgeschlossen ist, ist nicht vernünftigerweise geboten (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG, § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 07. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Materiell handelt es sich bei der Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus und dem hieraus folgenden Planungsauftrag jedoch nicht um ein Ziel der Raumordnung im Sinne der §§ 3 Nr. 2 ROG, 3 Nr. 2 HLPG (zur Pflicht der Gerichte zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziele der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt, siehe BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07
    Bei der Planfeststellung für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Verkehrsanlage ist der von anderen Verkehrsanlagen ausgehende Lärm neben dem von dem zuzulassenden Vorhaben ausgehenden Lärm im Rahmen der fachplanerischen Abwägung grundsätzlich nicht im Wege der Summierung als tatsächliche Vorbelastung zu berücksichtigen, es sei denn, entweder schon die tatsächliche Vorbelastung durch anderen Verkehrslärm oder die Gesamtbelastung aus dem vorhandenen und dem neu hinzutretenden Verkehrslärm überschreitet die Gesundheitsgefährdungs- oder Enteignungsschwelle (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, juris Rdnr. 390 f.; vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, juris, Rdnr. 122 ff. und vorhergehend schon vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1, 9 f.; Hess. VGH, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01; Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 A 1118/01 u.a. -).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 455/02

    Auswirkung des Landesentwicklungsplans auf Gemeinden

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 87/05

    Entscheidung in Verfahren gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1940/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 D 128/05

    Flughafen Düsseldorf: Klagen der Flughafennachbarn gegen die Änderung der

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 89/05

    Entscheidung in Verfahren gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 31.03.2006 - 8 B 2.06

    Auswirkungen der Befangenheit der einen Verwaltungsakt erlassenden Behörde auf

  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01

    Flugroute - Lärm

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O., Rn. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

    Dies entspricht der Auffassung des Senats (Urteil vom 17. Juni 2008, 11 C 2089/07.T, S. 47).

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rn. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    § 8 Abs. 1 Satz 3 LuftVG i.V.m § 2 Abs. 2 FluglärmG legt mithin - was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich auch mehrfach bestätigt worden ist - in seinem Anwendungsbereich die fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze mit Wirkung für die fachplanerische Abwägung normativ fest (BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 190 m.w.N.; U.v. 13.10.2011 - 4 A 4001/10 - NVwZ 2012, 432 Rn. 167 m.w.N.; B.v. 1.4.2009 - 4 B 61/08 - NVwZ 2009, 910/914; BayVGH, U.v. 23.8.2012 - 8 B 11.1608 - juris Rn. 93; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 615f.; U.v. 17.6.2008 - 11 C 2089/07.T - juris Rn. 135; siehe auch BVerfG, B.v. 4.5.2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 27ff.).
  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Schließlich ist es - wie der Senat schon in den Urteilen betreffend den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden ausgeführt hat (Urteile vom 17. Juni 2008 - siehe etwa 11 C 2089/07.T, S. 47) unmittelbar plausibel, dass bei Erhöhung der Zahl der abgefertigten Passagiere und der Flugbewegungen neue Arbeitsplätze zum Beispiel im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle, der Gepäckabfertigung, des Catering, der Flugsicherung usw. entstehen.

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettebewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2123/07
    Deshalb war der von den Klägern übernommene Beweisantrag 3.2 aus dem Verfahren 11 C 2089/07.T als unerheblich anzusehen.

    Das Gericht ist somit auch nicht gehalten, dem auf diese Klärung abzielenden übernommenen Beweisantrag (zu 1) der Kläger des Verfahrens 11 C 2089/07.T nachzugehen.

    Deshalb musste der Senat dieser Behauptung der Kläger nicht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachgehen (Beweisantrag 3.1 des Verfahrens 11 C 2089/07.T).

    Diese Behauptung, die letztlich weder von dem Beklagten noch von der Beigeladenen bestritten wird, ist unerheblich, sodass für den Senat auch keine Veranlassung besteht, den diesen Aspekt betreffenden Beweisanträgen zu 6 dieses Verfahrens und zu 3.2 des Verfahrens 11 C 2089/07.T nachzugehen.

    Die Behauptung in dem übernommenen Beweisantrag zu 2.2 (11 C 2089/07.T) wird deshalb schon durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses widerlegt.

    Soweit die Kläger mit ihrem aus dem Verfahren 11 C 2089/07.T übernommenen Beweisantrag (dort zu 2.1) vortragen, dass die Nachtflüge auch von und zum Flughafen Paderborn/Lippstadt durchgeführt werden könnten, so trifft das hinsichtlich der technischen Ausführbarkeit zu.

    Der Einwand der Kläger, dass hierfür keine nachvollziehbare Begründung gegeben worden sei (übernommener Beweisantrag zu 5. aus dem Verfahren 11 C 2089/07.T), ist eine Rechtsauffassung und keine Tatsachenbehauptung.

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1940/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

    Deshalb war der von den Klägerinnen übernommene Beweisantrag 3.2 aus dem Verfahren 11 C 2089/07.T als unerheblich anzusehen.

    Das Gericht ist somit auch nicht gehalten, dem auf diese Klärung abzielenden übernommenen Beweisantrag (zu 1) der Kläger des Verfahrens 11 C 2089/07.T nachzugehen.

    Deshalb musste der Senat dieser Behauptung der Klägerinnen nicht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachgehen (Beweisantrag 3.1 des Verfahrens 11 C 2089/07.T).

    Diese Behauptung, die letztlich weder von dem Beklagten noch von der Beigeladenen bestritten wird, ist unerheblich, sodass für den Senat auch keine Veranlassung besteht, den diesen Aspekt betreffenden und auch in diesem Verfahren gestellten Beweisanträgen zu 6 aus dem Verfahren 11 C 2123/07.T und zu 3.2 des Verfahrens 11 C 2089/07.T nachzugehen.

    Die Behauptung in dem hier übernommenen Beweisantrag zu 2.2 des Verfahrens 11 C 2089/07.T wird deshalb schon durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses widerlegt.

    Soweit die Klägerinnen mit ihrem aus dem Verfahren 11 C 2089/07.T übernommenen Beweisantrag (dort zu 2.1) vortragen, dass die Nachtflüge auch von und zum Flughafen Paderborn/Lippstadt durchgeführt werden könnten, so trifft das hinsichtlich der technischen Ausführbarkeit zu.

    Der Einwand der Klägerinnen, dass hierfür keine nachvollziehbare Begründung gegeben worden sei (übernommener Beweisantrag zu 5. aus dem Verfahren 11 C 2089/07.T), ist eine Rechtsauffassung und keine Tatsachenbehauptung.

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Dies entspricht der Auffassung des Senats (siehe bereits Urteil vom 17. Juni 2008, 11 C 2089/07.T, S. 47).

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

    Schließlich ist es - wie der Senat schon in den Urteilen betreffend den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden ausgeführt hat (Urteile vom 17. Juni 2008 - siehe etwa 11 C 2089/07.T, S. 47) unmittelbar plausibel, dass bei Erhöhung der Zahl der abgefertigten Passagiere und der Flugbewegungen neue Arbeitsplätze zum Beispiel im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle, der Gepäckabfertigung, des Catering, der Flugsicherung usw. entstehen.

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2017/07

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Wegen der Einzelheiten wird auf das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 17. Juni 2008 in dem Verfahren 11 C 2089/07.T verwiesen.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08

    Flughafenerweiterung

    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

    Schließlich ist es - wie der Senat schon in den Urteilen betreffend den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden ausgeführt hat (Urteile vom 17. Juni 2008 - siehe etwa 11 C 2089/07.T, S. 47) unmittelbar plausibel, dass bei Erhöhung der Zahl der abgefertigten Passagiere und der Flugbewegungen neue Arbeitsplätze zum Beispiel im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle, der Gepäckabfertigung, des Catering, der Flugsicherung usw. entstehen.

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08

    Flughafenerweiterung

    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

    Schließlich ist es - wie der Senat schon in den Urteilen betreffend den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden ausgeführt hat (Urteile vom 17. Juni 2008 - siehe etwa 11 C 2089/07.T, S. 47) unmittelbar plausibel, dass bei Erhöhung der Zahl der abgefertigten Passagiere und der Flugbewegungen neue Arbeitsplätze zum Beispiel im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle, der Gepäckabfertigung, des Catering, der Flugsicherung usw. entstehen.

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608

    BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4174

    Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; Planrechtfertigung;

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4173

    Sonderflughafen; Klagebefugnis eines Landkreises; luftrechtliche

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862

    Anfechtungsklage; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; qualifizierter

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4958

    Drittklage; Zweckverband; sozialer Wohnungsbau; Selbstverwaltungsrecht;

  • VGH Hessen, 26.10.2017 - 9 C 873/15

    AARHUS-KONVENTION; ALLGEMEINE LEISTUNGSKLAGE; DRITTSCHUTZ; LÄRMAKTIONSPLAN;

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1612

    Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Berufungen

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2019 - 20 D 96/11

    Klage auf Erlass einer neuen Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07

    Nachträgliche Beschränkung des Nachflugverkehrs auf einem Flughafen; Widerruf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 71/18

    Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung im Verfahren Flughafen

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 305/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Sicherheit

  • OVG Hamburg, 18.09.2019 - 1 E 18/18

    Klage zweier Bürger auf Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 20 D 30/14

    Flughafen Düsseldorf: Keine weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4955

    Drittklage; Zweckverband; Betreiber eines Krankenhauses; Sachaufwandsträger für

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 72/18

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung;

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • VG Stuttgart, 15.09.2009 - 3 K 364/09

    Nachbarklage gegen Änderung einer Flugplatzgenehmigung

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2088/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2011 - 1 MR 17/10

    Rückgängigmachbarkeit der hier streitigen Maßnahmen als Kriterium für eine

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