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   VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13   

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https://dejure.org/2013,18495
VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13 (https://dejure.org/2013,18495)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.06.2013 - 3 B 968/13 (https://dejure.org/2013,18495)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 3 B 968/13 (https://dejure.org/2013,18495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 AufenthG, Art 6 GG, Art 8 EMRK
    Zumutbarkeit Visumverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hohes Gewicht des Kindswohls bei der Frage der Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Kindeswohl, Visumsverfahren, einwanderungspolitische Belange, Zumutbarkeit, Zumutbarkeitsschranke, Einzelfall, Umstände des Einzelfalls, besondere Umstände des Einzelfalls, Familiennachzug, Familienzusammenführung, Vorabzustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 5 Abs. 2; EMRK Art. 8; GG Art. 6
    Hohes Gewicht des Kindswohls bei der Frage der Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ausreisepflicht zur Durchführung des Visumverfahrens bei Trennung von kleinen Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 982
  • DÖV 2013, 863
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, S. 849 m.w.N.; Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, S. 59).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    So wird der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich, sondern kann eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (vgl. BVerfG, Beschluss  vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, S. 849 m.w.N.; Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, S. 59).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    So wird der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich, sondern kann eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (vgl. BVerfG, Beschluss  vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    Dabei ist es Aufgabe des Tatsachengerichts, eine Vorstellung davon zu entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet und welcher Trennungszeitraum realistisch zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, Rdnr. 33, juris; vgl. GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rdnr. 135 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    4 Da § 5 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG besondere Umstände des Einzelfalls voraussetzt, in deren Folge die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar ist, macht die Vorschrift einerseits das erhebliche öffentliche Interesse an der Einhaltung des Verfahrens deutlich, andererseits aber auch, dass die Einhaltung des Visumverfahrens kein Selbstzweck ist (vgl. Gemeinschaftskommentar zum AufenthG - GK-AufenthG -, Loseblatt, Stand: Juni 2012, § 5 Rdnr. 129 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2006 -18 B 1767/06 - juris).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12

    Abgeltung des Urlaubs eines Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13
    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender Begründung, auf die gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, den Antragsgegner verpflichtet, vorläufig gegenüber dem Antragsteller keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu ergreifen, längstens bis zu einer Entscheidung des Gerichts über seine unter dem Aktenzeichen 6 K 1108/12.DA geführte Klage.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    In diesen Fällen drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17.06.2013 - 3 B 968/13 -, juris RdNr. 4; BayVGH, Urt. v. 11.03.2014 - 10 B 11.978 -, juris RdNr. 55 f.).
  • VGH Hessen, 24.07.2020 - 3 D 1437/20

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens

    So wird der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters oder der Mutter nicht durch Betreuungsleistungen des jeweils anderen Elternteils oder dritter Personen entbehrlich, sondern kann eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05; Hess. VGH, Beschluss vom 17.06.2013 - 3 B 968/13 -, juris Rdnr. 4 ).
  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 17.06.2013 - 3 B 968/13 -, BeckRS 2013, 53964; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2022 - 11 S 2378/21 -, BeckRS 2022, 17970) führt hierzu zutreffend aus:.
  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 11 B 75/21

    Ausländerrecht - Einstweiliger Rechtschutz

    Auch eine nur kurzfristige Trennung von der Familie kann unzumutbar sein, wenn kleine Kinder von der Ausreise betroffen sind, da sie den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen können und diese rasch als endgültigen Verlust erfahren (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 3 B 968/13 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 13.02.2015 - 33 L 39.15

    Visumerteilungsanspruch aufgrund nicht rechtskräftiger Ausweisung

    Die Kammer hat insofern auch einbezogen, dass der Antragsteller - wäre er nicht, offenbar blauäugig, ausgereist - aufgrund der von ihm erwirkten aufschiebenden Wirkung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth weder hätte abgeschoben werden können noch ihm bei einer etwaigen illegalen Wiedereinreise in das Bundesgebiet wohl zuzumuten wäre, für die Durchführung eines Visumsverfahrens erneut auszureisen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.03.2009 - OVG 12 S 28.09, zit. n. juris; VGH Kassel, Beschluss v. 17.06.2013 - 3 B 968/13, BeckRS 2013, 53964).
  • VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21

    Ausländerrecht

    Auch eine nur kurzfristige Trennung von der Familie kann unzumutbar sein, wenn kleine Kinder von der Ausreise betroffen sind, da sie den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen können und diese rasch als endgültigen Verlust erfahren (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 3 B 968/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2017 - 7 A 11084/17

    Abweichung, Aktualität, Arbeitnehmer, Assoziationsratsbeschluss,

    Demgegenüber wird in der Antragsbegründung ausgeführt, mit der Annahme des Verwaltungsgerichts, der Klägerin sei eine Nachholung des Visumverfahrens zumutbar, setze es sich "in Widerspruch zu obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 3 B 968/13 -, juris Rd-Nr. 4; BayVGH, Urt. v. 11. März 2014 - 10 B 11.978 -, juris Rd-Nr. 55 f.)".
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