Rechtsprechung
VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 98 BauO HE, § 107 BauO HE
Fertigstellung eines von einem öffentlich-rechtlichen Bauträger begonnenen Bauvorhabens durch einen privaten Bauherrn - zum Baugenehmigungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baugenehmigung, Rechtsnachfolger, Teilbaugenehmigung, Zustimmung, Mobilfunk
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarrechtsschutz gegen Mobilfunksendeanlagen? (IBR 1997, 118)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 30.12.1993 - 3/V G 694/93
- VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 924
- BauR 1996, 233
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92
Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für …
Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94
Das vorliegende Verfahren geht auf den Eilrechtsstreit 3 TH 768/92 zurück, der zu dem Beschluß des Senats vom 11.03.1993 (ESVGH 43, 177 = NVwZ 1993, 1119) geführt hat.Dem Senat liegen vier Hefter Unterlagen vor, die den streitbefangenen Sendemast betreffen, ebenso die vierbändige Gerichtsakte des früheren Eilverfahrens beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof 3 TH 768/92 und die Gerichtsakte des beim Verwaltungsgericht Wiesbaden noch anhängigen Klageverfahrens III/V E 5/92.
- VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …
Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94
Der Senat hat in mehreren Entscheidung vom 30.12.1994 (3 TH 508/94 - UPR 1995, 279 - L -, 3 TH 525/94 - UPR 1995, 279/280 - L - = ZUR 1995, 205 m. Anm. Neuser, 3 TH 1782/94 und 3 TH 2286/94) in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - zur Frage der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen Stellung genommen. - VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …
Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94
Der Senat hat in mehreren Entscheidung vom 30.12.1994 (3 TH 508/94 - UPR 1995, 279 - L -, 3 TH 525/94 - UPR 1995, 279/280 - L - = ZUR 1995, 205 m. Anm. Neuser, 3 TH 1782/94 und 3 TH 2286/94) in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - zur Frage der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen Stellung genommen. - VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 508/94
Immissionsschutzrecht; Umwelteinwirkung durch Mobilfunkanlage
Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94
Der Senat hat in mehreren Entscheidung vom 30.12.1994 (3 TH 508/94 - UPR 1995, 279 - L -, 3 TH 525/94 - UPR 1995, 279/280 - L - = ZUR 1995, 205 m. Anm. Neuser, 3 TH 1782/94 und 3 TH 2286/94) in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - zur Frage der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen Stellung genommen. - VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 8 S 1134/94
Zur Baugenehmigungsgebühr beim Neubau eines Bürogebäudes und Verwaltungsgebäudes …
Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94
Der Senat hat in mehreren Entscheidung vom 30.12.1994 (3 TH 508/94 - UPR 1995, 279 - L -, 3 TH 525/94 - UPR 1995, 279/280 - L - = ZUR 1995, 205 m. Anm. Neuser, 3 TH 1782/94 und 3 TH 2286/94) in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - zur Frage der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen Stellung genommen.
- VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99
Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen …
Der 3. Senat hat auf fachlichen Einwand hin in seinem Beschluss vom 17.08.1995 -- 3 TH 798/94 -- (BauR 1996, 223) seine Auffassung dahin korrigiert, dass, um eine Verminderung der elektrischen Ersatzfeldstärke auf 1/10 zu erreichen, eine Vergrößerung des Sicherheitsabstandes nur um den Faktor der Quadratwurzel aus 10, also ungefähr 3, 16, erforderlich ist. - VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 Die Behördenakte des Antragsgegners, die Gerichtsakte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 15 G 2886/93 (V) - und die Gerichtsakte des beim 3. Senat anhängigen Beschwerdeverfahrens 3 TH 798/94 nebst der dort beigezogenen Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Wiesbaden III/V E 5/92 haben vorgelegen.
Eine Forschungsübersicht mit Kurzergebnissen zum Melatonin- und zum Kalziumausfluß aus Gehirnzellen gibt Kullnick in einem Beitrag "Forschung für die Abschätzung gesundheitlicher Risiken für den Menschen im schwachen elektromagnetischen Feld" (eingereicht im Verfahren 3 TH 798/94).
- VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94 Die Verwaltungsvorgänge der Beigeladenen (ein Hefter) und die Gerichtsakte des beim Senat noch anhängigen Beschwerdeverfahrens 3 TH 798/94 nebst der dort beigezogenen Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Wiesbaden III/V E 5/92 haben vorgelegen.
Eine Forschungsübersicht mit Kurzergebnissen zum Melatonin- und zum Kalziumausfluß aus Gehirnzellen gibt Kullnick in einem Beitrag "Forschung für die Abschätzung gesundheitlicher Risiken für den Menschen im schwachen elektromagnetischen Feld" (eingereicht im Verfahren 3 TH 798/94).
- VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage …
Mangels Übergangsregelung in den Postneuordnungsgesetzen verbleibt es allgemeinen Regeln folgend bei der Rechtslage, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung galt (Jäde in Jäde/Weinl/Dirnberger/Bauer/Eisenreich, Die neue Bayerische Bauordnung, Art. 93 RdNr. 11; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 93 RdNr. 8; im Ergebnis ebenso für die Hessische Bauordnung HessVGH vom 17.8.1995 BauR 1996, 233, sofern das Vorhaben ausgeführt worden ist). - OVG Niedersachsen, 11.07.1996 - 1 M 3191/96
Baugenehmigung; Genehmigungsfreiheit; Umstellung des Nutzungszwecks; …
Dem Verwaltungsgericht ist zwar im Grundsatz darin zu folgen, daß die einem öffentlichen Bauherrn im Sinne des § 82 NBauO (oder vergleichbarer früherer Vorschriften) erteilte Zustimmung ebenso wie eine Baugenehmigung an sich geeignet ist, die fortdauernde Nutzung vor bauaufsichtlichen Eingriffen auch dann zu schützen, wenn der ursprüngliche Bauherr - wie hier die Deutsche Bundespost - in eine privatrechtliche Gesellschaft umgewandelt worden ist (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 17.8.1995 - 3 TH 798/94 -, BauR 1996, 233). - VG Darmstadt, 20.01.2021 - 6 L 1071/20
Vander-Elst-Visum
Darauf, ob die angeführten Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich tragen, kommt es im Hinblick auf § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO nicht an (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 31.05.1990, - 8 R 3118/89 - Hess. VGH, Beschluss v. 17.08.1995, - 3 TH 798/94 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.05.2011, - OVG 11 S 20.11 -, jeweils juris). - OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 1 L 1796/97
Rechtscharakter der Telekommunikationsdienste; Postprivatisierung; …
Durch die Umwandlung der Deutschen Bundespost TELEKOM in die Deutsche Telekom AG ist die bauaufsichtliche Zustimmung demnach nicht erloschen (ebenso: Hess.VGH, Beschlüsse v. 17.8.1995 - 3 TH 798/94, NVwZ 1996, 924 = BRS Bd. 57 Nr. 192; - 3 TH 2275/94, NVwZ 1997, 89). - OVG Saarland, 12.06.2023 - 2 B 23/23
Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität
Infolge dessen müsse vorliegend nicht abschließend geklärt werden, ob und inwieweit eine derartige Nutzung eines ehemals öffentlichen Bauherrn nach § 62 LBO für die Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin nachwirken könne, wie dies der VGH Kassel (Beschluss vom 17.8.1995 - 3 TH 798/94 -) und das OVG Lüneburg (Beschluss vom 11.7.1996 - 1 M 3191/96 -) in den zitierten Entscheidungen angenommen hätten, da es bereits an einer Zustimmung i.S.d. § 62 Abs. 1 Satz 2 LBO bzw. dessen Vorgängerregelungen mangele. - OVG Niedersachsen, 03.06.1996 - 1 M 1070/96
Nachbarantrag gegen Mobilfunk-Basisstation; Elektrosmog; Mobilfunk
Soweit der Verwaltungsgerichtshof Kassel entsprechende Berechnungen unternommen hat, geht er nunmehr nur von dem Faktor 3, 16 aus (Beschl. v. 17.8.1995 - 3 TH 798/94 -, BauR 1996, 233); bei dem tatsächlich eingehaltenen Faktor 790 sind die Antragsteller hiernach "auf der sicheren Seite".