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   VGH Hessen, 17.10.2017 - 1 B 1426/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48073
VGH Hessen, 17.10.2017 - 1 B 1426/17 (https://dejure.org/2017,48073)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.10.2017 - 1 B 1426/17 (https://dejure.org/2017,48073)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 1 B 1426/17 (https://dejure.org/2017,48073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tod des Beigeladenen im Konkurrentenstreitverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KONKURRENTENEILVERFAHREN; NOTWENDIGE BEILADUNG; TOD; UNTERBRECHUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.10.2017 - 1 B 1426/17
    Das Bundessozialgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei analoger Anwendung des § 239 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren Parteien im Sinne dieser Vorschrift nur die Hauptbeteiligten, nämlich Kläger und Beklagter, seien, nicht aber der (notwendig) Beigeladene (BSG, Urteil vom 22. April 1998 - B 9 VG 6/96 R -, juris, Rdnr. 27 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.1998 - 7 B 248.98
    Auszug aus VGH Hessen, 17.10.2017 - 1 B 1426/17
    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Tod des notwendig Beigeladenen grundsätzlich zur Unterbrechung des Verfahrens führt, weil dieser eine verfahrensrechtliche Stellung vergleichbar derjenigen eines streitgenössischen Streithelfers einnehme, für den die Anwendung der §§ 239, 246 ZPO allgemein anerkannt sei (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - 7 B 248/98 -, juris, Rdnr. 2).
  • VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20

    Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien

    Die prozessuale Nachfolge erfolgt auch bei fehlender materiellrechtlicher Nachfolge in die streitgegenständlichen öffentlich-rechtlichen Rechte (vgl. etwa Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. April 2011 - 4 C 32/08 - juris Rn. 64; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 B 1426/17 - juris Rn. 18 ff.).
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