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   VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 B 2118/18   

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https://dejure.org/2018,45508
VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 B 2118/18 (https://dejure.org/2018,45508)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.2018 - 9 B 2118/18 (https://dejure.org/2018,45508)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 9 B 2118/18 (https://dejure.org/2018,45508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 40 ; BImSchG § 47 ; VwGO § 123
    LUFTREINHALTEPLAN; BESCHEIDUNGSURTEIL; EINSTWEILIGE ANORDNUNG; VORWEGNAHME DER HAUPTSACHE; STRECKENBEZOGENE FAHRVERBOTE

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 981
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 A 2037/18

    Überschreitung von Grenzwerten genügt nicht schon für das Verhängen von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 B 2118/18
    Gegen dieses Urteil haben der Antragsgegner und die Beigeladene zu 1. fristgerecht die Zulassung der Berufung beantragt (Az. 9 A 2037/18.Z).

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen zu 1. fehlt es auch nicht an der erforderlichen Antragsbefugnis für die Antragstellerin, da diese in der Hauptsache klagebefugt ist, wie der beschließende Senat in der Entscheidung vom gleichen Tag über die eingelegten Rechtsmittel in dem Hauptsacheverfahren (9 A 2037/18.Z) festgestellt hat.

    Wie der beschließende Senat in der Entscheidung über die Zulassungsanträge in dem Hauptsacheverfahren vom gleichen Tag (9 A 2037/18.Z, zur Veröffentlichung vorgesehen) festgestellt hat, reicht der Umstand einer Grenzwertüberschreitung allein nicht schon aus, den Antragsgegner zur Aufnahme der von der Antragstellerin begehrten einzelnen Maßnahmen in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans betreffend die Stadt Frankfurt am Main zu verpflichten, erforderlich ist vielmehr auch die Berücksichtigung der Belange der von den einzelnen Maßnahmen Betroffenen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung.

    Hierfür fehlt es - wie gleichfalls in dem Zulassungsbeschluss im Hauptsacheverfahren festgestellt wurde - aber an der Feststellung und Bewertung der dafür maßgeblichen tatsächlichen Umstände, darunter auch über den Umfang der gesundheitlichen Betroffenheit der Einwohner an den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Strecken (9 A 2037/18, Beschlussabdruck S. 8 f.).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 B 2118/18
    Dies zeigt auch die in ihrer Antragsbegründung erfolgte Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit eines solchen Begehrens unabhängig von einem Luftreinhalteplan (EuGH-Vorlage vom 29.03.2007 - BVerwG 7 C 9.06 -, juris Rn. 32 f.).
  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 9 B 1888/12

    Anspruch gegen die Flugsicherungsorganisation auf Untersagung, bei bestimmten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 B 2118/18
    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist im Verfahren nach § 123 VwGO regelmäßig nicht zulässig und kommt - ausnahmsweise - nur in Betracht, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zwingend geboten ist und die Klage in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 B 1888/12 -, juris).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 B 2118/18
    Die dazu zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der zufolge das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten ist, für deren volle Wirksamkeit zu sorgen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende nationale Rechtsvorschrift aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste, verhält sich zu einem gänzlich anders gelagerten Fall, in dem einem Umweltverband die Klagebefugnis verwehrt worden war (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 - juris Rn. 54 ff.).
  • VGH Hessen, 10.12.2019 - 9 A 2691/18

    Frankfurt am Main muss Fahrverbotszonen prüfen

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte (19 Bände und 2 Ordner mit Anlagen), der Gerichtsakte des Verfahrens 9 B 2118/18 sowie der zu diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Ordner) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Den Entscheidungen des erkennenden Senats in dem vorangegangenen Zulassungsantragsverfahren ( 9 A 2037/18.Z ) und in dem Beschwerdeverfahren betreffend einen Vollstreckungsantrag des Klägers aus dem erstinstanzlichen Urteil ( 9 B 2118/18 ) lässt sich dies nicht entnehmen.

    Dort wurde vielmehr entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung genüge nicht den an die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu stellenden Anforderungen und dabei zugrunde gelegt, dass die unsichere Datenlage in Bezug auf konkrete, aus der Überschreitung des unionsrechtlich festgelegten Grenzwerts für NO2 folgende Mortalitätsrisiken die Dringlichkeit des Vollstreckungsantrags deshalb nicht begründen könne, weil sich das Vorbringen des Klägers, es drohten bis zu 100 vorzeitige Todesfälle in der Stadt Frankfurt am Main, den dazu vorgelegten Unterlagen nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit entnehmen lasse (Beschluss vom 17.12.2018 - 9 B 2118/18 -, juris Rn. 37 ).

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