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VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet; Dringlichkeit einer Unterschutzstellung eines Gebiets bei Planung einer Wiederaufnahme eines Steinbruchs; Erfordernis einer umfassenden sachlichen Prüfung für die Ausweisung eines Steinbruchs als ...
- Judicialis
BBergG § 3 Abs. 4 Nr. 1; ; BBergG § 55; ; BNatSchG § 1 Abs. 2 a.F.; ; BergG § 48 Abs. 1 S. 2; ; HENatG § 12 Abs. 1; ; HENatG § 17 Abs. 1 S. 2; ; HENatG § 17 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 253 (Ls.)
- NVwZ-RR 2005, 800
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97
Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit hat lediglich insoweit Schrankenfunktion, als der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, dass in den Fällen, in denen ein Gebiet aus naturschutzrechtlicher Sicht besonders schutzwürdig und schutzbedürftig ist, eine Schutzausweisung nur dann in Betracht kommt, wenn sie vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5.97 -, NuR 1998, 37 ).Hierfür ist die abstrakte Gefährdung der Schutzgüter ausreichend; von einer solchen Gefährdung ist auszugehen, wenn ein Schadenseintritt ohne die vorgesehene Maßnahme nicht bloß als entfernte Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5.98 -, NVwZ-RR 1998, 225).
Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sich Nutzungsverbote oder -beschränkungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5/97 - , NVwZ-RR 1998, 225; Beschluss vom 17.01.2000 - 6 BN 2/99 -, NVwZ-RR 2000, 339 …und Urt. vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 - , BRS 64 Nr. 210 , jeweils mit weiteren Nachweisen aus der eigenen Rechtsprechung und der des BVerfG).
Nur wenn die beabsichtigte Nutzung uneingeschränkt zulässig ist, kann es sich mithin um eine Nutzung handeln, die sich im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur unzumutbaren Beschränkung der Eigentümerbefugnisse (s. den zit. Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5/97 -, a.a.O.) "nach Lage der Dinge objektiv anbietet".
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1995 - 7 A 4018/92
Gebietsentwicklungsplan ; Landschaftsschutzverordnung; Rohstoffsicherung; …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Seine Gewichtung, es handele sich bei dem hier in Rede stehenden Bodenschatz lediglich um Baumaterial und nicht um ein lebensnotwendiges Material ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch OVG Münster, Urt. vom 26.04.1995, - 7 A 4018/92 -, NuR 1996, 98). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 1612/95
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Naturschutzverordnung - Einbeziehung …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des VGH Mannheim vom 17.11.1995 (NVwZ-RR 1996, 639) Bezug nimmt, ist dem bereits entgegenzuhalten, dass in dieser Entscheidung der Verwaltungsgerichtshof darlegt, aus der gesetzlichen Systematik des Landesnaturschutzrechtes erschließe sich, dass der Gesetzgeber die Einbeziehung von Flächen minderer oder gar fehlender Schutzwürdigkeit in ein Naturschutzgebiet nicht für zulässig halte; hierin unterscheide sich aber im übrigen die Gesetzeslage in Baden-Württemberg von der in verschiedenen anderen Ländern, deren Naturschutzgesetze keine dem Landesrecht vergleichbare Regelung enthielten.
- BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00
Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sich Nutzungsverbote oder -beschränkungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5/97 - , NVwZ-RR 1998, 225; Beschluss vom 17.01.2000 - 6 BN 2/99 -, NVwZ-RR 2000, 339 und Urt. vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 - , BRS 64 Nr. 210 , jeweils mit weiteren Nachweisen aus der eigenen Rechtsprechung und der des BVerfG). - BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99
Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sich Nutzungsverbote oder -beschränkungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 18.07.1997 - 4 BN 5/97 - , NVwZ-RR 1998, 225; Beschluss vom 17.01.2000 - 6 BN 2/99 -, NVwZ-RR 2000, 339 …und Urt. vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 - , BRS 64 Nr. 210 , jeweils mit weiteren Nachweisen aus der eigenen Rechtsprechung und der des BVerfG). - VGH Hessen, 11.03.1994 - 3 N 2454/93
Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsverordnung
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Das bedeutet zum einen, dass auch solche Grundstücke in den Schutzbereich einbezogen werden können, die zwar selbst weniger schutzwürdig sind, deren Einbeziehung aber im Hinblick auf die zu schützende Kernzone vernünftig und geboten erscheint, damit nicht die mit der endgültigen Unterschutzstellung verfolgten Ziele durch die Rand- und Seitenwirkung von weniger wertvollen Grundstücken beeinträchtigt oder vereitelt werden (so bereits Hess VGH, Beschluss vom 11.03.1994 - 3 N 2454/93 - NuR 1994, 396;… s. auch Franz, HENatG, 2. Aufl., § 17 Rdnr. 12 m.w.N.). - BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Der danach verbleibende Handlungsspielraum des Verordnungsgebers ist von der Sachlage her in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der gegenüberstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der von Nutzungsbeschränkungen betroffenen Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (s. BVerwG, Urt. vom 11.12.2003 - 4 CN 10.02 -, Juris - Dokument;… Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2003, § 22 Rdnr. 12). - VGH Hessen, 09.10.1995 - 4 N 1429/92
Naturdenkmal - zum Schutz von Pflanzengruppen; zum Schutz des Standortes
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2004 - 4 N 348/99
Diese Veröffentlichungsform genügt den aus rechtsstaatlichen Gründen an die Verkündung von naturschutzrechtlichen Verordnungen zu stellenden Mindestanforderungen, da die Verordnung die Abgrenzung des Gebiets durch die als Anlage im Verkündungsblatt beigegebenen Karten genau ersichtlich macht (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.1995 - 4 N 1429/92 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden
Das ist in Bezug auf "Gewinneinbußen" nicht der Fall (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 28.04.2016, 4 LB 9/15, NordÖR 2016, 330 VGH Kassel, Urt. v. 18.03.2004, 4 N 348/99, NVwZ-RR 2005, 800). - VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 N 18.389
Naturschutzfachliche Erforderlichkeit von Besatz- und Fütterungsverboten in …
Dass es sich um ein durch die Nassauskiesungsmaßnahmen der Antragstellerin künstlich entstandenes Gewässer handelt, steht der naturschutzrechtlichen Unterschutzstellung nicht entgegen - entscheidend ist allein die Schutzwürdigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verordnungserlasses (vgl. HessVGH, U.v. 18.3.2004 - 4 N 348/99 - NVwZ-RR 2005, 800/801 zum Fall eines Steinbruchs), wobei der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass naturnah entwickelte, aufgelassene Abbaugewässer auch als Biotope i.S.v. § 30 BNatSchG in Betracht kommen (vgl. BT-Drs. 14/6378 S. 66).