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   VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08   

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https://dejure.org/2009,18016
VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08 (https://dejure.org/2009,18016)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 (https://dejure.org/2009,18016)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 B 2642/08 (https://dejure.org/2009,18016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des besonderen Interesses eines Dienstherrn an der Teilnahme einzelner Mitarbeiter an einem Auswahlverfahren durch die gegenüber allen Bewerbern zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung; Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit bei Absicht zur ...

  • Judicialis

    AGG § 7 Abs. 1; ; AGG § 10; ; AGG § 15 Abs. 6; ; HBG § 8; ; HBG § 19b; ; HVwVfG § 13; ; HVwVfG § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 591
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08
    Bis zu diesem Zeitpunkt war der Antragsteller noch kein Beteiligter des Verwaltungsverfahrens um die Stellenbesetzung (vgl. §§ 13, 22 HVwVfG), so dass auch noch nicht die Besorgnis der Befangenheit ihm gegenüber von an dem Stellenbesetzungsverfahren mitwirkenden Personen im Sinne von § 21 Abs. 1 HVwVfG bestehen konnte (so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 30.01.2008 - 2 EO 236/07 - Rdnr. 67 des juris-Abdrucks; ebenfalls zu einem Konkurrentenstreitverfahren um den nach B 6 BBesO bewerteten Dienstposten eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium).

    Denn wie das Verwaltungsgericht in seinem angefochtenen Beschluss zu Recht dargelegt hat, schließt die gegenüber allen Bewerbern im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung es nicht aus, dass der Dienstherr die Teilnahme einzelner Mitarbeiter an einem - im Ergebnis offenen - Auswahlverfahren besonders begrüßt (ähnlich OVG Thüringen, Beschluss vom 30.01.2008 - 2 EO 236/07 - m. w. N.).

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08
    Denn unabhängig von den verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einer derartigen Ernennung auf Zeit (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07) müsste jedenfalls dem Antragsteller im Hinblick auf sein Alter die Abteilungsleiterposition gemäß § 19b Abs. 1 Satz 4 HBG von Anfang an im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übertragen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1657/20

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Personalreferenten bei einer

    Diese Vorschrift beansprucht bezüglich der angestrebten Ernennung im hier vorliegenden Verwaltungsverfahren Geltung (vgl. §§ 1, 9 LVwVfG; Senatsbeschluss vom 24.07.2014 - 4 S 298/14 -, BeckRS 2014, 48942 Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 -, Juris Rn. 2 f.; Steinkühler in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG 2. Auflage 2019, § 21 Rn. 16; anders grundsätzlich mangels Verwaltungsaktsqualität bei dienstlichen Beurteilungen: BVerwG, Urteile vom 12.03.1987 - 2 C 36.86 -, Juris Rn. 13 und vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Juris Rn. 26, wonach es insoweit auf die tatsächliche Voreingenommenheit ankommt; vgl. in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -).

    Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber - aus Sicht eines objektiven Dritten hinreichend verbindlich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 -, Juris Rn. 3) - verspricht.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1657/10

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Personalreferenten bei einer

    Diese Vorschrift beansprucht bezüglich der angestrebten Ernennung im hier vorliegenden Verwaltungsverfahren Geltung (vgl. §§ 1, 9 LVwVfG; Senatsbeschluss vom 24.07.2014 - 4 S 298/14 -, BeckRS 2014, 48942 Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 -, Juris Rn. 2 f.; Steinkühler in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG 2. Auflage 2019, § 21 Rn. 16; anders grundsätzlich mangels Verwaltungsaktsqualität bei dienstlichen Beurteilungen: BVerwG, Urteile vom 12.03.1987 - 2 C 36.86 -, Juris Rn. 13 und vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Juris Rn. 26, wonach es insoweit auf die tatsächliche Voreingenommenheit ankommt; vgl. in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 10.09.2020 - 4 S 1326/20 -).

    Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber - aus Sicht eines objektiven Dritten hinreichend verbindlich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 B 2642/08 -, Juris Rn. 3) - verspricht.

  • VGH Hessen, 27.09.2010 - 1 B 1132/10
    Das ist gerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall Beschluss des Senats vom 18. März 2009 - 1 B 2642/08 -).
  • VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

    Sofern man hier im Hinblick auf etwaige Gespräche im Vorfeld der Auswahlentscheidung eine Ablehnung der Auswahlkommission nach § 81 a LvWG (so bspw. zum inhaltsgleichen § 21 HVwVfG der Beschluss des VGH Kassel vom 18. März 2009 - 1 B 2642/08 -, Rn. 3 f., juris ) bzw. in Anlehnung an die von der Rechtsprechung im Hinblick auf Prüfungssituationen entwickelten Grundsätze zur Befangenheit vom Prüfern grundsätzlich für möglich hielte, stünde dem hier entgegen, dass der Antragsteller eine Voreingenommenheit nicht unverzüglich gerügt hat, ohne dass es demgemäß darauf ankäme, ob die Gespräche so stattgefunden haben, wie von ihm behauptet.
  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Die im Auswahlverfahren gegenüber allen Bewerbern zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung schließt es folglich nicht aus, dass der Dienstherr die Teilnahme einzelner Mitarbeiter ("Wunschkandidaten") an einem - im Ergebnis offenen - Auswahlverfahren besonders begrüßt (VGH Kassel, Beschl. v. 18.3.2009 1 B 2642/08, juris Rn. 4).
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