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   VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92   

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https://dejure.org/1993,7901
VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92 (https://dejure.org/1993,7901)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1993 - 13 TH 1201/92 (https://dejure.org/1993,7901)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 13 TH 1201/92 (https://dejure.org/1993,7901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56 Abs 6 S 2 AuslG, Art 3 GG
    (Ankündigung der Abschiebung - Anwendung der Regelung über die Ausreisefrist über die Fälle des AuslG 1990 § 56 Abs 6 S 2 hinaus)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1986 - 15 B 1849/86

    Rechte des von der Untersuchung Betroffenen durch die im Einsetzungsbeschluß des

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92
    Eine Anhörung im Sinne von § 28 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) bedeutet, daß die Behörde dem Betroffenen Gelegenheit gibt, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern und damit auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (vgl. Kopp, Kommentar zum VwVfG, 5. Aufl., § 28 Rdnr. 5; OVG Münster, Beschluß vom 2. September 1986 in NVwZ 1987, 606).
  • VGH Hessen, 05.03.1993 - 12 TG 205/93

    Erfordernis einer Abschiebungsandrohung für die Abschiebung nach Haftentlassung -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92
    Solange die Abschiebung nicht angedroht ist, darf sich der Ausländer, jedenfalls bei einer über einjährigen Duldung im Hinblick auf die auch in diesem Fall zugrunde zu legende gesetzgeberische Zielsetzung darauf verlassen, daß ihm ausreichend Zeit für die notwendige Regelung seiner Lebensverhältnisse zur Aufenthaltsbeendigung gegeben wird (s. Hess. VGH, Beschluß vom 5. März 1993, - 12 TG 205/93 -).
  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92
    Der Umstand, daß der von der Antragsgegnerin benannten Vergleichsgruppe der Ausländer, denen nach Ablehnung ihres Antrags auf Verlängerung einer ihnen - länger als für die Dauer eines Jahres erteilten - Aufenthaltsgenehmigung die Abschiebung angedroht wird, regelmäßig nur eine Ausreisefrist von einem Monat eingeräumt wird, ohne daß dies bislang von Rechtsprechung oder Literatur beanstandet wurde (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3; Kanein/Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 5. Auflage, Anm. 10 zu § 42 AuslG), kann demzufolge nicht unter Hinweis auf das Gleichbehandlungsgebot zu einer Verkürzung der durch § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG eingeräumten Rechtsposition führen.
  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    In diesen Fällen hat die Behörde bei der Bestimmung der Ausreisefrist einen - gegebenenfalls noch in die Geltungsdauer der Duldung hineinreichenden - Zeitraum von insgesamt drei Monaten für die Vorbereitung auf die Ausreise vorzusehen (Hess.VGH, Beschluß vom 5. März 1993 - 12 TG 205/93 - und Beschluß vom 18. Mai 1993 - 13 TH 1201/92 - OVG Hamburg, Beschluß vom 27. April 1992 - Bs VII 138/91 -, EZAR 044 Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.1995 - 11 B 12110/95

    Ausländerbehörde ; Ausreisefrist ; Abschiebungsandrohung

    Auch wenn diese Dreimonatsfrist darüber hinaus im Rahmen einer Ausreisefrist zu berücksichtigen sein mag, wenn nach über einjähriger Duldung eine Abschiebungsandrohung erstmalig oder erneut ergeht (so OVG Hamburg, Beschluß vom 27. April 1992 - Bs VII 138/91 -, EZAR 044 Nr. 2; HessVGH, Beschluß vom 09. März 1993 - 12 TG 205/93 -, EZAR 044 Nr. 5; Beschluß vom 18. Mai 1993 - 13 TH 1201/92 -), ist die Ausländerbehörde nicht gehalten, auch in den Fällen eines mehr als ein Jahr dauernden rechtmäßigen (genehmigten) Aufenthaltes bei einer Abschiebungsandrohung eine dreimonatige Ausreisefrist zu setzen.
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