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   VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91   

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VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91 (https://dejure.org/1994,9711)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1994 - 1 UE 679/91 (https://dejure.org/1994,9711)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 (https://dejure.org/1994,9711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 1 Nr 1b BeamtVG
    Berücksichtigung von Kirchendienstzeiten im Rahmen ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64

    Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Durch die Anrechnung soll dem betroffenen Beamten annähernd diejenige Versorgung ermöglicht werden, die er erhalten hätte, wenn er sich während der Zeit, in welcher er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangte, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte; dies ist sachlich dann gerechtfertigt, wenn der Beamte die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes gerade durch eine Betätigung außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967, BVerwGE 27, 275, 279 = ZBR 1968, 45, 46; vom 12. Februar 1971, ZBR 1971, 309, 310 sowie vom 11. Februar 1982, ZBR 1983, 62; Schütz, Beamtenrecht, Kommentar D 1 zu § 11 BeamtVG).

    Angesichts dessen besteht im Rahmen des § 11 Abs. 1 BeamtVG ein weiter Ermessensspielraum des Dienstherrn in dem Sinne, daß die Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten von jeder sachgerechten Erwägung getragen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967 a.a.O. sowie vom 28. September 1967, Buchholz 232 § 116 BBesG Nr. 11 = ZBR 1968, 54).

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 126.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Durch die Anrechnung soll dem betroffenen Beamten annähernd diejenige Versorgung ermöglicht werden, die er erhalten hätte, wenn er sich während der Zeit, in welcher er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangte, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte; dies ist sachlich dann gerechtfertigt, wenn der Beamte die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes gerade durch eine Betätigung außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967, BVerwGE 27, 275, 279 = ZBR 1968, 45, 46; vom 12. Februar 1971, ZBR 1971, 309, 310 sowie vom 11. Februar 1982, ZBR 1983, 62; Schütz, Beamtenrecht, Kommentar D 1 zu § 11 BeamtVG).

    Dieses Ermessen ist lediglich dadurch begrenzt, daß der Beamte im Ergebnis nicht besser stehen darf als ein "Nur-Beamter", der zum frühestmöglichen Zeitpunkt ins Beamtenverhältnis übernommen worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967 und vom 12. Februar 1971 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64

    Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Angesichts dessen besteht im Rahmen des § 11 Abs. 1 BeamtVG ein weiter Ermessensspielraum des Dienstherrn in dem Sinne, daß die Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten von jeder sachgerechten Erwägung getragen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967 a.a.O. sowie vom 28. September 1967, Buchholz 232 § 116 BBesG Nr. 11 = ZBR 1968, 54).
  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 1254/86

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - innerer Zusammenhang bei Vordienstzeiten

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Es genügt ein innerer Zusammenhang dergestalt, daß der Beamte durch die frühere Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die mit seinen Beamtentätigkeiten in wesentlichen Merkmalen funktionell vergleichbar sind (Urteile des Senats vom 13. März 1991 - 1 UE 1254/86 -, vom 26. August 1992 - 1 UE 2280/86 - sowie vom 10. November 1993 - 1 UE 119/92 - vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 1961 und vom 18. September 1970, Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10, 32).
  • VGH Hessen, 03.12.1968 - I OE 85/67
    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Im Rahmen des § 11 Abs. 1 BeamtVG wird im Unterschied etwa zu § 10 Abs. 1 BeamtVG kein qualifizierter Ursachenzusammenhang zwischen der Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Berufung ins Beamtenverhältnis gefordert (vgl. dazu Urteil des Senats vom 31. August 1983 - I OE 106/80 -); die frühere Tätigkeit muß nicht überwiegend wirksame Voraussetzung für die Berufung ins Beamtenverhältnis gewesen und nicht ununterbrochen ausgeübt worden sein (vgl. Urteil des Senats vom 3. Dezember 1968 - I OE 85/67 -, HessVGRspr. 1969, 45, 46).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Das ist zu bejahen, wenn die frühere Tätigkeit des Beamten für die Verwendung, um derentwillen er ins Beamtenverhältnis berufen wurde, förderlich war (vgl. Tz. 11.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz vom 3. November 1980, GMBl. S. 742; BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 a.a.O.; Beschluß vom 17. Januar 1991, ZBR 1991, 180 = DÖD 1992, 30; Schütz, Beamtenrecht, D 3 j zu § 11 BeamtVG m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91
    Durch die Anrechnung soll dem betroffenen Beamten annähernd diejenige Versorgung ermöglicht werden, die er erhalten hätte, wenn er sich während der Zeit, in welcher er die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes erlangte, bereits im Beamtenverhältnis befunden hätte; dies ist sachlich dann gerechtfertigt, wenn der Beamte die besondere Eignung für die Wahrnehmung seines späteren Amtes gerade durch eine Betätigung außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967, BVerwGE 27, 275, 279 = ZBR 1968, 45, 46; vom 12. Februar 1971, ZBR 1971, 309, 310 sowie vom 11. Februar 1982, ZBR 1983, 62; Schütz, Beamtenrecht, Kommentar D 1 zu § 11 BeamtVG).
  • VG Kassel, 02.12.2021 - 1 K 261/20

    Keine Anerkennung von Tätigkeit als Jugendarbeiterin bei der Evangelischen Kirche

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -) liege ein solcher funktioneller innerer Zusammenhang vor, wenn der Beamte gerade aufgrund bestimmter früher erworbener und in der beruflichen Praxis betätigte Fähigkeiten die Aufgaben seines Amtes im funktionellen Sinne besser erfüllen könne als wenn er die Vordienstzeit nicht vorweisen könne.

    Die ruhegehaltfähige Dienstzeit beschränkt sich demgemäß in der Regel auf die im Beamtenverhältnis verbrachte Zeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 HBeamtVG ); die mögliche Gleichstellung des in § 11 BeamtVG bezeichneten Personenkreises mit Beamten, die ihre gesamte Dienstzeit im Beamtenverhältnis verbracht haben, bildet die Ausnahme (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, juris).

    Die zu § 11 BeamtVG ergangene Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 - II C 115.64 -, ZBR 1968, 54; BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91/90 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, juris, jeweils m.w.N.) hat einen "inneren Zusammenhang" im Sinne der BeamtVGVwV angenommen, wenn die frühere Tätigkeit des Beamten für die Verwendung, um derentwillen er ins Beamtenverhältnis berufen wurde, förderlich war.

    Ein qualifizierter Ursachenzusammenhang zwischen der Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Berufung ins Beamtenverhältnis wird nicht gefordert, da § 11 HBeamtVG , anders als bei § 10 HBeamtVG , nicht verlangt, dass die Tätigkeit "zur Ernennung geführt" hat (Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 - VG Köln, Urteil vom 03. Februar 2016 - 3 K 3739/15 -, beide zit. nach juris).

  • VG Köln, 03.02.2016 - 3 K 3739/15

    Berücksichtigung der Beamtendienstzeiten eines Priesters sowie der

    vgl. HessVGH, Urteile vom 13. März 1991 - 1 UE 1254/86 - und vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, alle: juris.

    vgl. HessVGH, Urteil vom 18. Mai 1994, a. a. O..

  • VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14

    Rechtsanwaltstätigkeit als berücksichtigungsfähige Zeit nach § 11 BeamtVG

    Von Seiten der Beklagten wurde hier verkannt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 1 BeamtVG im Unterschied zu § 10 Abs. 1 BeamtVG gerade kein qualifizierter Ursachenzusammenhang zwischen der vorherigen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Berufung ins Beamtenverhältnis gefordert wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, Urteil vom 31. August 1983 - I OE 106/80, VG Berlin, Urteil vom 9. März 2004 - 28 A 119.99 -, jeweils zit. nach juris).

    Vielmehr genügt ein innerer Zusammenhang, dergestalt, dass der Beamte durch die frühere Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die mit seinen Beamtentätigkeiten in wesentlichen Merkmalen funktionell vergleichbar sind (std. Rpsr., vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 -, juris).

  • VG München, 31.07.2014 - M 12 K 14.1720
    Das sei zu bejahen, wenn die frühere Tätigkeit des Beamten für die Verwendung, um deren Willen er ins Beamtenverhältnis berufen worden sei, förderlich gewesen sei (HessVGH, U.v. 18.5. 1994, Az.:1 UE 679/91, Rdnr. 22).

    Weitere Befähigungsnachweise wurden nicht gefordert, insbesondere nicht die in der Vordienstzeit erworbenen allgemeinen Verwaltungstätigkeiten (vgl. HessVGH v. 18.5. 1994, 1 UE 679/91 , juris).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten

    Eine Tätigkeit ist danach "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 22/14 - juris - Rn. 13; U.v. 14.3.2002 - 2 C 4/01 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch HessVGH, U.v. 18.5.1994 - 1 UE 679/91 - juris Rn. 29: funktioneller innerer Zusammenhang, wenn der Beamte gerade aufgrund bestimmter früher erworbener und in beruflicher Praxis betätigter Fähigkeiten die Aufgaben seines Amtes im funktionellen Sinne besser erfüllen kann, als wenn er die Vordienstzeit nicht vorweisen könnte; vgl. auch OVG LSA, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 282/96 - juris Rn. 52).
  • VG Düsseldorf, 15.03.2021 - 23 K 6707/19

    Vordienstzeit, Silentium, innerer Zusammenhang, Betreuung, Musikschule

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1 UE 679/91 - juris Rn. 29; VG Köln, Urteil vom 3. Februar 2016 - 3 K 3739/15 -, juris Rn. 31.
  • VG Minden, 17.01.2007 - 4 K 2361/05
    Er beziehe sich auch auf die Urteile des BVerwG vom 28.10.2004 - 2 C 38/03 - und des VGH Hessen vom 18.05.1994 - 1 UE 679/91 -.
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