Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4972
VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98 (https://dejure.org/1999,4972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1999 - 11 UE 343/98 (https://dejure.org/1999,4972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 11 UE 343/98 (https://dejure.org/1999,4972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 StVZO, § 27 Abs 3 S 1 StVZO
    Haftung des früheren Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines nicht mehr zugelassenen Kraftfahrzeugs

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abschleppkostenbescheid gegenüber früherem Halter

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HessSOG § 6; HessSOG § 8; StVZO § 16; StVZO § 27 Abs. 3
    Keine Haftung des früheren Halters für Abschleppkosten L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3650
  • NVwZ 2000, 102 (Ls.)
  • VersR 2000, 908 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Da es insoweit an einer Grundverfügung fehlt, kommt eine Ersatzvornahme nach § 49 Abs. 1 HSOG nicht in Betracht (vgl. zu dieser Abgrenzung zwischen § 8 HSOG und § 49 Abs. 1 HSOG grundsätzlich: Hess. VGH, U. v. 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23 = JMBl. 1998, 412).

    Zur Ermittlung des Fahrers, Halters oder Eigentümers eines rechtswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges ist die Behörde zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen der Beseitigung der praktischen Auswirkungen des Verkehrsverstoßes grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn der Pflichtige nicht ausnahmsweise leicht erreichbar ist (VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, DVBl. 1991, 1370; Hess. VGH, U. v. 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1996 - 5 S 2104/95

    Berufungszulassung - Klagehäufung - Beschwerdewert; Anordnung zum Entfernen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Sie hat dazu auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 19. Januar 1996 - 5 S 2104/95 - verwiesen und zudem die Auffassung vertreten, der Kläger habe hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflicht zur Mitteilung der Adresse des Erwerbers an die Zulassungsstelle seine Sorgfaltspflicht dadurch verletzt, dass er sich keinen gültigen Ausweis von dem Käufer habe zeigen lassen.

    Demgegenüber kann die Ursächlichkeit eines Verstoßes gegen § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO für das spätere straßenrechtswidrige Abstellen eines Kraftfahrzeugs nicht rein "normativ" begründet werden (so VGH Baden-Württemberg, U. v. 19.01.1996 - 5 S 2104/95 -, DVBl. 1996, 1055).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 1 S 2967/90

    Abschleppkosten - Parken im Halteverbot - kein Vertrauensschutz bei

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Zur Ermittlung des Fahrers, Halters oder Eigentümers eines rechtswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges ist die Behörde zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen der Beseitigung der praktischen Auswirkungen des Verkehrsverstoßes grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn der Pflichtige nicht ausnahmsweise leicht erreichbar ist (VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, DVBl. 1991, 1370; Hess. VGH, U. v. 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 20.05.1996 - 3 S 342/95

    Störereigenschaft; Voreigentümer; PKW; Verletzung der Anzeigepflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Das Verhalten des Klägers war für diese Gefahr somit polizeirechtlich nicht ursächlich (vgl. zu der vergleichbaren Fallgestaltung, dass die Übermittlung der Adresse des Erwerbers an die Zulassungsstelle völlig unterlassen wurde: Sächsisches OVG, U. v. 20.05.1996 - 3 S 342/95 -, NJW 1997, 2253).
  • VG Frankfurt/Main, 09.01.1997 - 5 E 2395/95
    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - 5 E 2395/95 (2) - vom 9. Januar 1997 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 169/79

    StVZO § 29 d Abs 1 ist kein Schutzgesetz iS von BGB § 823 Abs 2.

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem auch von dem VGH Baden-Württemberg herangezogenen Urteil vom 21. Februar 1974 (- VI ZR 234/72 -, NJW 1974, 1086) festgestellt, dass der frühere Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn er schuldhaft ihm als Veräußerer obliegende Meldepflichten nach § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO verletze, die der BGH in diesem Zusammenhang als Schutzgesetz qualifiziert hat (a. M. BGH, U. v. 05.02.1980 - VI ZR 169/79 -, NJW 1980, 1792), einem später beim Betrieb des veräußerten Fahrzeugs Geschädigten auf Schadensersatz hafte, soweit dieser seinen ihm durch den Zusammenstoß mit dem veräußerten Fahrzeug erwachsenen Schadensersatzanspruch aus § 7 Straßenverkehrsgesetz deshalb nicht verwirklichen könne, "weil infolge der Pflichtverletzung Name und Anschrift des Kfz- Halters unbekannt blieben".
  • BGH, 21.02.1974 - VI ZR 234/72

    Sachherrschaft - Gebrauchsgestattung - Schutzgesetz - Überordnung - Meldepflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem auch von dem VGH Baden-Württemberg herangezogenen Urteil vom 21. Februar 1974 (- VI ZR 234/72 -, NJW 1974, 1086) festgestellt, dass der frühere Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn er schuldhaft ihm als Veräußerer obliegende Meldepflichten nach § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO verletze, die der BGH in diesem Zusammenhang als Schutzgesetz qualifiziert hat (a. M. BGH, U. v. 05.02.1980 - VI ZR 169/79 -, NJW 1980, 1792), einem später beim Betrieb des veräußerten Fahrzeugs Geschädigten auf Schadensersatz hafte, soweit dieser seinen ihm durch den Zusammenstoß mit dem veräußerten Fahrzeug erwachsenen Schadensersatzanspruch aus § 7 Straßenverkehrsgesetz deshalb nicht verwirklichen könne, "weil infolge der Pflichtverletzung Name und Anschrift des Kfz- Halters unbekannt blieben".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 5 A 4177/00

    Verantwortlichkeit des Fahrzeugveräußerers, der seiner Meldeplicht zuwider

    Sächs. OVG; Urteil vom 20.5.1996 - 3 S 342/95 -, NJW 1997, 2253, 2254; Hess. VGH, Urteil vom 18.5.1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650, 3652; Hamb. OVG, Beschluss vom 18.2.2000 - 3 Bf 670/98 -, NJW 2000, 2600, 2601; Drews/Wacke/ Vogel/Martens, a.a.O., S. 311.
  • VGH Hessen, 14.02.2005 - 11 UZ 1879/04

    Kraftfahrzeug; Verkauf; Mitteilung des Erwerbers; polizeiliche Verantwortlichkeit

    Unterlässt es der Veräußerer eines Fahrzeugs entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO, der Zulassungsstelle den Namen und die Anschrift des Erwerbers anzuzeigen, trifft ihn grundsätzlich keine polizeirechtliche Verantwortlichkeit für das spätere rechtswidrige Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650).

    Die Vorinstanz hat sich in ihrer Entscheidung auf das Urteil des Senats vom 18. Mai 1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650, gestützt.

  • VG Kassel, 10.03.2004 - 2 E 1346/02

    Keine Kostenerstattungspflicht des Kfz-Verkäufers bei Verletzung der Pflicht aus

    Es kann offen bleiben, ob die Beseitigung und Verwertung des Fahrzeugs und dementsprechend die Kostenerstattungsforderung zu Recht auf §§ 42 f. HSOG gestützt worden ist oder ob die Beseitigung und Verwertung des Fahrzeugs eine Rechtsgrundlage vielmehr in § 8 HSOG findet (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 18.05.1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650).

    Für diese Konstellation hält der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 18.05.1999 (a. a. O.), auf das das Gericht in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat, fest: "Nach der im Polizeirecht von der herrschenden Meinung zugrunde gelegten Theorie der unmittelbaren Verursachung verursacht nur die Person verantwortlich eine Gefahr, die mit ihrem Handeln selbst die Grenze zur konkreten Gefahr unmittelbar überschreitet ... Dies setzt in jedem Fall voraus, dass das Verhalten des vermeintlichen Störers, hier das Unterlassen des Kl. der Zulassungsstelle die richtige Adresse des Erwerbers mitzuteilen, jedenfalls äquivalent kausal für den Eintritt der Gefahr ist.

  • VG Arnsberg, 14.07.2000 - 7 K 643/99

    Erstattung von Sicherstellungskosten sowie Standkosten und Verwertungskosten

    vgl. VGH Kassel, Urteil vom 18. Mai 1999 - UE 343/98 -, in: NJW 1999, S. 3650 (3652); OVG Bautzen, Urteil vom 20. Mai 1996 - 3 S 342/95 -, in: NJW 1997, S. 2253 (2254).
  • VG Saarlouis, 07.03.2008 - 10 L 47/08

    Verwaltungsgebühr; Verkauf eines Kraftfahrzeugs; Meldepflicht des Halters;

    OVG Münster, Beschluss vom 11.11.2002, 5 A 4177/00, DAR 2003, S. 136; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1999, 11 UE 343/98, NJW 1999, S. 3650 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht