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   VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96   

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https://dejure.org/1999,4794
VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 (https://dejure.org/1999,4794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 (https://dejure.org/1999,4794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 (https://dejure.org/1999,4794)
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Demolierter Opel Manta

Kfz-Sicherstellung, Unverhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und ungesichert abgestellten Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3793
  • NVwZ 2000, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Die Sicherstellung nach § 61 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 SOG M-V ist ein Verwaltungsakt, der die Anordnung an den Pflichtigen enthält, eine Sache herauszugeben (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 - NJW 1999, 3793).
  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2000 - 5 E 287/00

    Sicherstellung eines mit geöffneten Fenstern geparkten Fahrzeugs

    Erforderlich ist für die Durchführung einer solchen Sicherstellungsmaßnahme, dass eine konkrete Gefahr der (weiteren) Beeinträchtigung von Eigentumsrechten besteht (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96; Hornmann, HSOG, 1997, § 40 Rdnr. 50).

    Im Hinblick darauf, dass das Fahrzeug des Klägers im zentralen Ortskern von Frankfurt am Main-Unterliederbach zur Tageszeit abgestellt war, bestand, anders als in dem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 18.05.1999 (a. a. O.) entschiedenen Fall, nicht die konkrete Gefahr, dass das Fahrzeug an abgelegener Stelle ausgeschlachtet würde, zumal in jenem Fall das Fahrzeug für andere Personen frei zugänglich war.

  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 2477/05
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …

    Dies unterscheidet den hier zur Entscheidung stehenden Fall von den Fällen, in denen aus einer eingeschlagenen Seitenscheibe und etwaigen weiteren Beschädigungen oder Hinweisen auf einen (versuchten) Aufbruch deutlich wird, dass ein Angriff gegen das Eigentum bereits stattgefunden hat, vgl. zu solchen Fällen etwa die Urteile der erkennenden Kammer vom 30. August 2006 -6 K 1664/05-, abrufbar im Internetportal der Justiz NRW unter www.nrwe.de, und vom 9. Februar 2000 -6 K 2331/97- (unveröffentlicht); HessVGH, Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2001 -1 A 291.00-, ; OLG Hamm, Urteil vom 13. März 1998 -11 U 186/97-, NJW-RR 1999, 755.

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 11 UE 537/98

    Preise für das Abschleppen

    Nachdem der Beschädiger oder Dieb das Fahrzeug wieder verlassen hatte, hatte der Eigentümer jedenfalls wieder die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug (vgl. zur Bejahung der Zustandshaftung des Eigentümers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSOG, wenn der unberechtigte Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese z. B. nach dem Diebstahl eines Kraftfahrzeugs durch Abstellen des Fahrzeugs an einer anderen Stelle wieder aufgibt: Hess. VGH, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).

    Für Situationen wie die vorliegende bedeutet dies, dass die Polizeibehörde sachgerecht einer sofortigen Beseitigung der Gefahrenlage für das Eigentum des Klägers den Vorzug vor dem Versuch geben darf, den Eigentümer zu erreichen, damit dieser selbst Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums ergreifen könnte (Hess. VGH, U. v. 18.08.1999 - 11 UE 4648/96 -, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05

    Sicherstellung eines PKW zur Eigentumssicherung

    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre (BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 514; VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; OVG Bautzen, U. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 -, …

    Im Übrigen kommt es auch hier wesentlich darauf an, dass von einem Polizeibeamten vor Ort eine präzise wertmäßige Beurteilung eines Fahrzeugs nicht erwartet werden kann; maßgebend ist, ob auch ihm ein deutliches Missverhältnis zwischen Restwert des Fahrzeuges und den zu erwartenden Sicherstellungskosten erkennbar sein musste (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem

    Aus den gleichen Gründen vermag sich die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die von der Rechtsprechung behandelten Fälle der Haftung eines Fahrzeughalters für die mit der Sicherstellung oder Umsetzung seines gestohlenen Fahrzeugs verbundenen Kosten zu berufen (etwa Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, juris).
  • VG Münster, 30.11.2007 - 1 K 1481/06

    Kosten der Sicherstellung und Verwahrung eines Kraftfahrzeugs; Notwendigkeit der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 -, 3 C. 48.99 - BayVBl. 2000, 380; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, DÖV 1999, 916 = NJW 1999, 3793.

    vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 1664/05 -, juris.

  • VG Aachen, 20.07.2011 - 6 K 1228/10

    Heranziehung des Eigentümers eines Kleinkraftrades zu den Kosten der

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380; vgl. ebenso die instanzgerichtliche Rechtsprechung: u.a. Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 - 20 K 2953/07 -, ; VG Münster, Urteil vom 30. November 2007 - 1 K 1481/06 -, ; VG Aachen, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 2477/05 -, ; VG München, Urteil vom 23. Juni 1999 - M 17 K 97/8084 -, DAR 1999, 569; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 - 3 S 111/95 -, …
  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 1664/05
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …
  • VG Köln, 02.06.2023 - 20 K 934/20
    vgl. hierzu VG Aachen, a.a.O.; VGH Hessen, Urteil vom 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 16.05.2001 - 1 A 291.00 -, juris.
  • VG Mainz, 26.04.2004 - 1 K 1038/03

    Handynummer an der Windschutzscheibe schützt nicht vor Abschleppung

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