Rechtsprechung
VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 |
Demolierter Opel Manta
Kfz-Sicherstellung, Unverhältnismäßigkeit
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und ungesichert abgestellten Kraftfahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.01.1995 - 5 E 2981/94
- VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3793
- NVwZ 2000, 102 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 22/88
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96
Durch das Abstellen des Kraftfahrzeugs hat der unberechtigte Inhaber der tatsächlichen Gewalt die Sachherrschaft und damit die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug aber wieder aufgegeben, so dass der Zustandshaftung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSOG des Eigentümers die Ausnahme des § 7 Abs. 2 Satz 2 HSOG nicht mehr entgegensteht (so auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, NVwZ-RR 1989, 300;… Hornmann, a. a. O., § 7 Rdnr. 7).Bei der Sicherstellung einer Sache ausschließlich zum Schutz privaten Eigentums gemäß § 40 Nr. 2 HSOG wird die zuständige Behörde ähnlich wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag im Sinne der §§ 677 ff. BGB für den Berechtigten tätig (…Hornmann, a. a. O., § 40 Rdnr. 15; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.).
Da im vorliegenden Fall die konkrete Gefahr weiterer Beschädigungen des Kraftfahrzeugs insbesondere durch "Ausschlachten" bestand, durfte die Polizeibehörde sachgerecht davon ausgehen, dass dem Zweck der Maßnahme, die sofortige Sicherung des privaten Eigentums an diesem Kraftfahrzeug, diese Maßnahme verzögernde Versuche, den Kläger als Eigentümer des Kraftfahrzeugs zu erreichen, entgegenstanden (vgl. zur gleichen Bewertung in ähnlichen Fällen: OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.; Sächsisches OVG, U. v. 12.10.1995 -- 3 S 111/95 --, Sächs.Vbl.
Dies ist in Fällen der Sicherstellung von Kraftfahrzeugen zum Zweck der Sicherung privaten Eigentums insbesondere dann zu bejahen, wenn dieses so geringwertig ist, dass der Eigentümer bei objektiver Betrachtungsweise kein Interesse an der Sicherstellung haben kann (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 12.10.1995 - 3 S 111/95
Sicherstellung; Verwahrung; Kfz; Kostenersatzanspruch; Fristablauf
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96
Da im vorliegenden Fall die konkrete Gefahr weiterer Beschädigungen des Kraftfahrzeugs insbesondere durch "Ausschlachten" bestand, durfte die Polizeibehörde sachgerecht davon ausgehen, dass dem Zweck der Maßnahme, die sofortige Sicherung des privaten Eigentums an diesem Kraftfahrzeug, diese Maßnahme verzögernde Versuche, den Kläger als Eigentümer des Kraftfahrzeugs zu erreichen, entgegenstanden (…vgl. zur gleichen Bewertung in ähnlichen Fällen: OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.; Sächsisches OVG, U. v. 12.10.1995 -- 3 S 111/95 --, Sächs.Vbl.Wenn es -- wie in der Regel -- keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein wegen erheblicher Beschädigungen und teilweiser Ausschlachtung nur noch sehr geringwertiges Fahrzeug nicht einen weit darüber hinausgehenden "subjektiven" Wert für den Berechtigten hat (vgl. dazu Sächsisches OVG, U. v. 12.10.1995 -- 3 S 111/95 --, a. a. O.), muss die unmittelbare Ausführung der Maßnahme der Sicherstellung eines Fahrzeuges von nur noch sehr geringem Restwert als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig beurteilt werden.
- BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96
Denn der Notwendigkeit weiterer Nachforschungen können auch insoweit die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehende weitere Verzögerungen entgegenstehen (BVerwG, B. v. 06.07.1983 -- 7 B 182/82 --, DVBl. 1983, 1066 = MDR 1984, 255).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03
Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone
Die Sicherstellung nach § 61 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 SOG M-V ist ein Verwaltungsakt, der die Anordnung an den Pflichtigen enthält, eine Sache herauszugeben (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 - NJW 1999, 3793). - VG Frankfurt/Main, 08.06.2000 - 5 E 287/00
Sicherstellung eines mit geöffneten Fenstern geparkten Fahrzeugs
Erforderlich ist für die Durchführung einer solchen Sicherstellungsmaßnahme, dass eine konkrete Gefahr der (weiteren) Beeinträchtigung von Eigentumsrechten besteht (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96;… Hornmann, HSOG, 1997, § 40 Rdnr. 50).Im Hinblick darauf, dass das Fahrzeug des Klägers im zentralen Ortskern von Frankfurt am Main-Unterliederbach zur Tageszeit abgestellt war, bestand, anders als in dem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 18.05.1999 (a. a. O.) entschiedenen Fall, nicht die konkrete Gefahr, dass das Fahrzeug an abgelegener Stelle ausgeschlachtet würde, zumal in jenem Fall das Fahrzeug für andere Personen frei zugänglich war.
- VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 2477/05 Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …
Dies unterscheidet den hier zur Entscheidung stehenden Fall von den Fällen, in denen aus einer eingeschlagenen Seitenscheibe und etwaigen weiteren Beschädigungen oder Hinweisen auf einen (versuchten) Aufbruch deutlich wird, dass ein Angriff gegen das Eigentum bereits stattgefunden hat, vgl. zu solchen Fällen etwa die Urteile der erkennenden Kammer vom 30. August 2006 -6 K 1664/05-, abrufbar im Internetportal der Justiz NRW unter www.nrwe.de, und vom 9. Februar 2000 -6 K 2331/97- (unveröffentlicht); HessVGH, Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2001 -1 A 291.00-, ; OLG Hamm, Urteil vom 13. März 1998 -11 U 186/97-, NJW-RR 1999, 755.
- VGH Hessen, 29.08.2000 - 11 UE 537/98
Preise für das Abschleppen
Nachdem der Beschädiger oder Dieb das Fahrzeug wieder verlassen hatte, hatte der Eigentümer jedenfalls wieder die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug (vgl. zur Bejahung der Zustandshaftung des Eigentümers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSOG, wenn der unberechtigte Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese z. B. nach dem Diebstahl eines Kraftfahrzeugs durch Abstellen des Fahrzeugs an einer anderen Stelle wieder aufgibt: Hess. VGH, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).Für Situationen wie die vorliegende bedeutet dies, dass die Polizeibehörde sachgerecht einer sofortigen Beseitigung der Gefahrenlage für das Eigentum des Klägers den Vorzug vor dem Versuch geben darf, den Eigentümer zu erreichen, damit dieser selbst Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums ergreifen könnte (Hess. VGH, U. v. 18.08.1999 - 11 UE 4648/96 -, a. a. O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05
Sicherstellung eines PKW zur Eigentumssicherung
Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre (BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 514; VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; OVG Bautzen, U. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 -, …Im Übrigen kommt es auch hier wesentlich darauf an, dass von einem Polizeibeamten vor Ort eine präzise wertmäßige Beurteilung eines Fahrzeugs nicht erwartet werden kann; maßgebend ist, ob auch ihm ein deutliches Missverhältnis zwischen Restwert des Fahrzeuges und den zu erwartenden Sicherstellungskosten erkennbar sein musste (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18
Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem …
Aus den gleichen Gründen vermag sich die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die von der Rechtsprechung behandelten Fälle der Haftung eines Fahrzeughalters für die mit der Sicherstellung oder Umsetzung seines gestohlenen Fahrzeugs verbundenen Kosten zu berufen (etwa Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, juris). - VG Münster, 30.11.2007 - 1 K 1481/06
Kosten der Sicherstellung und Verwahrung eines Kraftfahrzeugs; Notwendigkeit der …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 -, 3 C. 48.99 - BayVBl. 2000, 380; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, DÖV 1999, 916 = NJW 1999, 3793.vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 1664/05 -, juris.
- VG Aachen, 20.07.2011 - 6 K 1228/10
Heranziehung des Eigentümers eines Kleinkraftrades zu den Kosten der …
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380; vgl. ebenso die instanzgerichtliche Rechtsprechung: u.a. Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 - 20 K 2953/07 -, ; VG Münster, Urteil vom 30. November 2007 - 1 K 1481/06 -, ; VG Aachen, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 2477/05 -, ; VG München, Urteil vom 23. Juni 1999 - M 17 K 97/8084 -, DAR 1999, 569; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 - 3 S 111/95 -, … - VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 1664/05 Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …
- VG Köln, 02.06.2023 - 20 K 934/20 vgl. hierzu VG Aachen, a.a.O.; VGH Hessen, Urteil vom 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 16.05.2001 - 1 A 291.00 -, juris.
- VG Mainz, 26.04.2004 - 1 K 1038/03
Handynummer an der Windschutzscheibe schützt nicht vor Abschleppung