Rechtsprechung
VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Regelung der Straßenreinigung durch die Gemeinde - Ausführung durch die Gemeinde oder Übertragung auf die Anwohner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 18.10.1994 - 9 E 79/93
- VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 242
- ZMR 2000, 706
- DÖV 2000, 563
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 08.01.1991 - 2 N 2833/86
Übertragung einer Straßenreinigungspflicht an Anlieger ist einheitlich zu …
Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95
Nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Januar 1991 -- 2 N 2833/86 --, NVwZ 1993, S. 804 f., bedürfe es für eine Differenzierung sachlicher Gründe, die allerdings nicht in der Siedlungsstruktur oder in der Lage der Straße in einem bestimmten Stadtteil liegen könnten.Die Kläger können sich auch nicht auf die Ausführungen in dem von ihnen zitierten Beschluss des Zweiten Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Januar 1991 -- 2 N 2833/96 --, NVwZ 1992, S. 804 f., berufen, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht völlig vergleichbar ist.
- VGH Bayern, 23.04.1998 - 23 B 96.3585
Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95
Solange der Verpflichtung nicht hinreichend nachgekommen worden ist, überprüfbare und Beweisen zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Abgabensätze nicht nachzugehen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 23.04.1998 -- 23 B 96.3585 --, BayVBl. 1998, S. 593 f.). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG …
Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95
Nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Januar 1991 -- 2 N 2833/86 --, NVwZ 1993, S. 804 f., bedürfe es für eine Differenzierung sachlicher Gründe, die allerdings nicht in der Siedlungsstruktur oder in der Lage der Straße in einem bestimmten Stadtteil liegen könnten. - BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig
Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95
Dem Satzungsgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.1997 -- 8 NB 2/96 --, NJW 1998, S. 469 ff., m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg
Hierbei konnte sie sich durchaus auch von Erwägungen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit (vgl. HessVGH, Urt. v. 18.08.1999, a.a.O.) sowie der Rechtssicherheit leiten lassen.Die objektiv gerechteste Lösung musste sie nicht treffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1976 - X 1863/75 -, ESVGH 26, 51;… SächsOVG, Urt. v. 21.03.2014, a.a.O., Rn. 60; HessVGH, Urt. v. 18.08.1999 - 5 UE 871/95 -, NVwZ-RR 2000, 242).
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen
Der Senat kann offen lassen, ob bei einem Angrenzen an eine von der Stadt zu reinigende Anlage die Satzung so auszulegen wäre, dass auch der Erschließung als Hinterlieger Bedeutung für den Gebührenmaßstab zukommen müsste (vgl. zur Mehrfacherschließung Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 242; NVwZ-RR 1998, 133). - VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09
Gebührenunterdeckung
Ferner kann die Frage offen bleiben, ob der Satzungsgeber verpflichtet ist, die Straßenreinigungspflicht für alle Ortsteile einheitlich zu regeln - wie der Antragsteller meint (verneinend Hess. VGH, U. v. 18.08.1999 - 5 UE 871/95 -). - VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15
Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger
Dem Satzungsgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden lässt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 871/95 -, NVwZ-RR 2000, 242 = juris Rn. 26; BVerwG…, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 8 NB 2/96 -, BVerwGE 104, 60 = juris Rn. 14). - VG Braunschweig, 18.12.2002 - 6 A 51/02
Anlieger; Räumpflicht; Straßenreinigung; Winterdienst; Zumutbarkeit
Aus den Regelungen des Nds. Straßengesetzes ist zu entnehmen, dass die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigungsleistung gleichwertig neben der persönlichen Reinigungsleistung der Anlieger steht und der Satzungsgeber nicht verpflichtet ist, die Entscheidung für die eine oder die andere Alternative für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich zu treffen (vgl. hierzu: VGH Kassel, Urt. vom 18.08.1999, NVwZ-RR 2000, 242 m.w.N.).