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   VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86   

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VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86 (https://dejure.org/1989,1939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.09.1989 - 12 UE 2865/86 (https://dejure.org/1989,1939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. September 1989 - 12 UE 2865/86 (https://dejure.org/1989,1939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 13 Abs 2 AuslG, § 62 VwGO, § 124 Abs 3 S 1 VwGO
    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde in strafrechtlicher Rückfallprognose; Prozeßunfähigkeit - Prüfung von Amts wegen; Ausweisungsermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Denn gerade die Betäubungsmitteldelikte -- wie das vom Kläger begangene fortgesetzte Handeln mit Haschisch in zwei besonders schweren Fällen -- gehören zu den Fallgruppen, bei denen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer bei der Ausweisungsentscheidung Gewicht zugemessen werden darf (BVerwG, 03.05.1973 -- I C 33.72 --, BVerwGE 42, 133, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11, u. 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, InfAuslR 1989, 225; Hess. VGH, 14.02.1986 -- 7 OE 45/83 --, 11.04.1986 -- 7 UE 2245/84 --, 29.07.1986 -- 7 TH 773/86 --, 07.11.1988 -- 13 UE 1601/86 --, u. 28.04.1989 -- 12 D 5102/88 zu 12 UE 3519/88 --), und die Straftaten des Klägers wiegen vor allem deshalb außerordentlich schwer, weil er sie nicht aus einer Notlage heraus, sondern aus rein finanziellen Gründen und ohne Rücksicht auf die damit für Dritte verbundenen erheblichen Gesundheitsschädigungen sowie über einen längeren Zeitraum hinweg begangen hat.

    Unter diesen Umständen stehen die mit einer Rückkehr verbundenen Schwierigkeiten nicht außer Verhältnis zu den begangenen schwerwiegenden Straftaten (vgl. BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11).

    Sie haben insbesondere nicht verkannt, daß auch eventuelle Zugriffe ausländischer Staatsgewalt auf Freiheit, Leib und Leben gerade bei Rauschgifttätern wie dem Kläger, deren Ausreise in Drittstaaten regelmäßig nicht realisierbar ist, schon in die Abwägung des Ausweisungsermessens einzustellen und nicht erst bei der Abschiebung zu beachten sind (BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11, u. 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, InfAuslR 1989, 225).

    Die Verwaltungsbehörden haben freilich ebensowenig wie das Verwaltungsgericht festgestellt, ob überhaupt konkrete Anhaltspunkte für eine dem Kläger im Rückkehrfalle drohende Bestrafung -- und gegebenenfalls in welcher Höhe -- bestehen und mit welchem Maße an Wahrscheinlichkeit damit gegebenenfalls zu rechnen ist; dieses Aufklärungsdefizit bleibt jedoch im vorliegenden Falle ohne rechtlichen Folgen, weil die behördliche Ermessensentscheidung letztlich auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruht (BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11).

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Denn bei Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten sind an die Annahme der Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten des Ausländers nur geringe Anforderungen zu stellen, und ist in der Regel ein genügender spezialpräventiver Anlaß für eine Ausweisung schon dann anzunehmen, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Straftaten besteht (vgl. BVerwG, 17.10.1984 -- 1 B 61.84 --, EZAR 121 Nr. 5).

    Eine rechtliche Bindung der Ausländerbehörde an derartige Einschätzungen des Strafrichters besteht ohnehin nicht, wenngleich sie eine tatsächliche Entscheidungshilfe darstellen, und ein Abweichen von der strafrichterlichen Prognose zu Lasten des Ausländers ist jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn die Verwaltungsbehörden -- wie im vorliegenden Fall -- von einem geringeren Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen durften (BVerwG, 17.10.1984 -- 1 B 61.84 --, EZAR 121 Nr. 5; Hess. VGH, 16.04.1986 -- 7 TH 593/86 --).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Denn gerade die Betäubungsmitteldelikte -- wie das vom Kläger begangene fortgesetzte Handeln mit Haschisch in zwei besonders schweren Fällen -- gehören zu den Fallgruppen, bei denen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer bei der Ausweisungsentscheidung Gewicht zugemessen werden darf (BVerwG, 03.05.1973 -- I C 33.72 --, BVerwGE 42, 133, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11, u. 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, InfAuslR 1989, 225; Hess. VGH, 14.02.1986 -- 7 OE 45/83 --, 11.04.1986 -- 7 UE 2245/84 --, 29.07.1986 -- 7 TH 773/86 --, 07.11.1988 -- 13 UE 1601/86 --, u. 28.04.1989 -- 12 D 5102/88 zu 12 UE 3519/88 --), und die Straftaten des Klägers wiegen vor allem deshalb außerordentlich schwer, weil er sie nicht aus einer Notlage heraus, sondern aus rein finanziellen Gründen und ohne Rücksicht auf die damit für Dritte verbundenen erheblichen Gesundheitsschädigungen sowie über einen längeren Zeitraum hinweg begangen hat.

    Sie haben insbesondere nicht verkannt, daß auch eventuelle Zugriffe ausländischer Staatsgewalt auf Freiheit, Leib und Leben gerade bei Rauschgifttätern wie dem Kläger, deren Ausreise in Drittstaaten regelmäßig nicht realisierbar ist, schon in die Abwägung des Ausweisungsermessens einzustellen und nicht erst bei der Abschiebung zu beachten sind (BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11, u. 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, InfAuslR 1989, 225).

  • BVerwG, 26.08.1982 - 3 B 79.81
    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Eine dahingehende besondere Prüfungspflicht des Gerichts von Amts wegen besteht angesichts des Ausnahmecharakters von die Geschäfts- und Prozeßfähigkeit beeinträchtigenden Störungen der Geistestätigkeit i.S. der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 2 BGB nämlich nur, wenn sich aus irgendeinem Grund insoweit vernünftige Zweifel ergeben (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. 4 VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO).

    Zwar muß die Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Verfahrens geprüft werden (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO) und mithin jedenfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch gegeben sein (vgl. Kopp, a.a.O., Vorb § 40, Rdnr. 11).

  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81

    Rüge fehlender Prozessfähigkeit - Störungen der Geistestätigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Eine dahingehende besondere Prüfungspflicht des Gerichts von Amts wegen besteht angesichts des Ausnahmecharakters von die Geschäfts- und Prozeßfähigkeit beeinträchtigenden Störungen der Geistestätigkeit i.S. der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 2 BGB nämlich nur, wenn sich aus irgendeinem Grund insoweit vernünftige Zweifel ergeben (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. 4 VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO).

    Zwar muß die Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Verfahrens geprüft werden (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO) und mithin jedenfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch gegeben sein (vgl. Kopp, a.a.O., Vorb § 40, Rdnr. 11).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82

    Aufenthaltsrecht - Ehegatte - Arbeitnehmer - Freizügigkeit - EG-Mitgliedstaat -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Soweit der Kläger sich im Berufungsverfahren unter Hinweis auf die aufenthaltserlaubnisrechtliche Behandlung der Ehegatten von EG-Angehörigen (vgl. EuGH, 13.02.1985 -- Rs 267/83 --, EZAR 811 Nr. 5 = NJW 1985, 2087, u. BVerwG, 21.05.1985 -- 1 C 36.82 --, EZAR 106 Nr. 3 = NJW 1985, 2099) darauf beruft, daß er als mit einer Deutschen verheirateter Ausländer frühestens nach der Scheidung hätte ausgewiesen werden dürfen, vermag er die Ausweisung nicht zu Fall zu bringen.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Denn gerade die Betäubungsmitteldelikte -- wie das vom Kläger begangene fortgesetzte Handeln mit Haschisch in zwei besonders schweren Fällen -- gehören zu den Fallgruppen, bei denen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer bei der Ausweisungsentscheidung Gewicht zugemessen werden darf (BVerwG, 03.05.1973 -- I C 33.72 --, BVerwGE 42, 133, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11, u. 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, InfAuslR 1989, 225; Hess. VGH, 14.02.1986 -- 7 OE 45/83 --, 11.04.1986 -- 7 UE 2245/84 --, 29.07.1986 -- 7 TH 773/86 --, 07.11.1988 -- 13 UE 1601/86 --, u. 28.04.1989 -- 12 D 5102/88 zu 12 UE 3519/88 --), und die Straftaten des Klägers wiegen vor allem deshalb außerordentlich schwer, weil er sie nicht aus einer Notlage heraus, sondern aus rein finanziellen Gründen und ohne Rücksicht auf die damit für Dritte verbundenen erheblichen Gesundheitsschädigungen sowie über einen längeren Zeitraum hinweg begangen hat.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Die insoweit von den Verwaltungsbehörden herangezogenen generalpräventiven Erwägungen sind jedenfalls bei einer Zusammenschau mit den zusätzlich angeführten spezialpräventiven Erwägungen und bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der grundgesetzlichen Wertordnung im übrigen rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, 17.01.1979 -- 1 BvR 241/77 --, BVerfGE 50, 166 = EZAR 122 Nr. 1, u. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl. 1988, § 10 AuslG, Rdnrn. 38 ff).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Denn abgesehen davon, daß eine Gleichbehandlung der ausländischen Ehegatten von Deutschen und EG-Angehörigen selbst hinsichtlich der Verlängerung oder der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend ist (OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1988 -- 18 A 750/87 --, InfAuslR 1989, 201; im Ergebnis ebenso offensichtlich BVerwG, 03.03.1989 -- 1 B 21.89 --, InfAuslR 1989, 155, sowie Hess. VGH, 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 -- u. 12.09.1989 -- 12 TH 2111/89 --), ergibt sich bei der vorliegenden Fallgestaltung keine vergleichbare Problematik; vielmehr ist anerkannt, daß sogar deutschverheiratete EG-Angehörige selbst ausgewiesen werden können, und zwar auch bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft (vgl. etwa BVerwG, 19.10.1982 -- 1 C 100.78 --, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
    Denn abgesehen davon, daß eine Gleichbehandlung der ausländischen Ehegatten von Deutschen und EG-Angehörigen selbst hinsichtlich der Verlängerung oder der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend ist (OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1988 -- 18 A 750/87 --, InfAuslR 1989, 201; im Ergebnis ebenso offensichtlich BVerwG, 03.03.1989 -- 1 B 21.89 --, InfAuslR 1989, 155, sowie Hess. VGH, 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 -- u. 12.09.1989 -- 12 TH 2111/89 --), ergibt sich bei der vorliegenden Fallgestaltung keine vergleichbare Problematik; vielmehr ist anerkannt, daß sogar deutschverheiratete EG-Angehörige selbst ausgewiesen werden können, und zwar auch bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft (vgl. etwa BVerwG, 19.10.1982 -- 1 C 100.78 --, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).
  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 13 TH 1981/89

    Abschiebungsandrohung- Bleiberecht des Ausländers aufgrund seines

  • VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1601/86

    Ausweisung wegen Heroinhandels

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • VGH Hessen, 28.06.1979 - VII OE 99/76
  • VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88

    Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1988 - 18 A 750/87
  • VGH Hessen, 16.12.1987 - 12 TE 1991/87

    Zum Schicksal der im Verbundverfahren erhobene Anfechtungsklage bei Erfolg der

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86

    Änderung des Aufenthaltszwecks nach Einreise

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 12.11.1986 - 7 UE 1085/85
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85

    psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, §

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

  • VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 3026/86

    Zum Ausweisungsermessen bei möglicher Doppelbestrafung; "Türkeibezug" der

    Zu diesen schwerwiegenden Straftaten zählen vor allem auch Rauschgiftdelikte; sie rechtfertigen -- insbesondere wenn es sich um den Handel mit dem besonders gefährlichen Heroin handelt -- grundsätzlich die Ausweisung aus generalpräventiven Erwägungen, um andere im Bundesgebiet lebende Ausländer von vergleichbaren, im besonderen Maße sozialschädlichen Straftaten abzuhalten (BVerwG, 06.04.1989 -- 1 C 70.86 --, EZAR 122 Nr. 10 = NVwZ 1989, 768; Hess.VGH, 18.09.1989 -- 12 UE 2865/86 --; Hess.VGH, 16.02.1990 -- 12 TH 2322/89 -- m.w.N.), was in schwerwiegenden Fällen sogar im Falle einer Verheiratung mit einem deutschen Partner gilt (vgl. BVerfG, 18.07.1979 -- 1 BvR 658/77 --, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2 = DVBl. 1980, 189 = NJW 1980, 514).

    Ungeachtet dessen ist jedoch -- wie der Kläger zu Recht geltend macht -- die Gefahr einer Bestrafung bis hin zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei der Ausübung des Ausweisungsermessens zu berücksichtigen und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bei der Abschiebung (vgl. BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 22.86 --, a.a.O.; Hess.VGH, 18.09.1989 -- 12 UE 2865/86 --).

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

    Dies reicht aus, da an einen hinreichend bestimmten Antrag keine strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 124, Rdnr. 5 (m.w.N.), sowie BVerwG, U. v. 21.09.1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, ferner Hess. VGH, U. v. 18.10.1985 - 7 UE 1094/84 -, B. v. 12.11.1986 - 7 UE 1085/85 -, u. Ue. v. 18.09.1989 - 12 UE 2865/86 - u. v. 14.03.1994 - 7 UE 1006/86 -, abgedruckt bei von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, 40.1.3.8).
  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

    Dies reicht aus, da an einen hinreichend bestimmten Antrag keine strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 124, Rdnr. 5 (m.w.N.), sowie BVerwG, U. v. 21.09.1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, ferner Hess. VGH, U. v. 18.10.1985 - 7 UE 1094/84 -, B. v. 12.11.1986 - 7 UE 1085/85 - u. Ue. v. 18.09.1989 - 12 UE 2865/86 - u. v. 21.12.1992 - 7 UE 960/87 -).
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

    Dies reicht aus, da an einen hinreichend bestimmten Antrag keine strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 124, Rdnr. 5 (m.w.N.), sowie BVerwG, U. v. 21.09.1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, ferner Hess. VGH, U. v. 18.10.1985 - 7 UE 1094/84 -, B. v. 12.11.1986 - 7 UE 1085/85 - u. U. v. 18.09.1989 - 12 UE 2865/86 -).
  • VGH Hessen, 08.07.1991 - 13 UE 246/85

    Asylrecht: Syrien - Kurdische Demokratische Partei - politische Verfolgung

    Dies ist ausreichend, da an einen hinreichend bestimmten Antrag im Sinne des § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO keine strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 124 Rdnr. 5 m.w.N.; BVerwGE 58, 299, 300; Hess. VGH, Urteil vom 18. September 1989 -- 12 UE 2865/86).
  • VGH Hessen, 22.06.1993 - 7 UE 1407/89

    Änderung einer Häftlingshilfebescheinigung und Gewährung von Eingliederungshilfe

    Dies reicht aus, da an einem hinreichend bestimmten Antrag keine strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 124, Rdnr. 5 (m.w.N.), sowie BVerwG, U. v. 21.09.1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, ferner Hess. VGH, U. v. 18.10.1985 - 7 UE 1094/84 -, B. v. 12.11.1986 - 7 UE 1085/85 -, U. v. 18.09.1989 - 12 UE 2865/86 - u. U. v. 21.12.1992 - 7 UE 960/87 -).
  • VGH Hessen, 17.09.1992 - 7 UE 1791/87

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wegen Aufwendungen für Unterhaltung

    Dies reicht aus, da an einen hinreichend bestimmten Antrag keine strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 124, Rdnr. 5 (m.w.N.), sowie BVerwG, U. v. 21. September 1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, ferner Hess. VGH, U. v. 18. Oktober 1985 - 7 UE 1094/84 -, B. v. 12. November 1986 - 7 UE 1085/85 - u. U. v. 18. September 1989 - 12 UE 2865/86-).
  • VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen

    Schon diese günstige Wiederholungsprognose der zuständigen Strafkammer (zur Verbindlichkeit einer strafrichterlichen Rückfallprognose für die Ausländerbehörde vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. September 1989 -- 12 UE 2865/86 -- m.w.N.) hätte die Ausländerbehörde hier unter Berücksichtigung des anzuwendenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu prognostischen Überlegungen auch zur Frage der Behandelbarkeit der psychischen Defekte des Antragstellers und zu Ermittlungen hinsichtlich etwa begonnener Therapiemaßnahmen veranlassen müssen, zumal der Antragsteller anläßlich seiner Anhörung zur beabsichtigten Ausweisung durch die Antragsgegnerin am 20. Oktober 1988 (Niederschrift bei den nicht paginierten Beiakten der Antragsgegnerin) ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß er schon in der JVA eine psychotherapeutische Behandlung bei Frau M aufgenommen habe.
  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während

    Sittlichkeitsdelikte wie die vom Antragsteller begangene Vergewaltigung gehören zu den Fallgruppen, bei denen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer bei der Ausweisungsentscheidung Gewicht zugemessen werden darf (BVerwG, 03.05.1973 -- I C 33.72 --, BVerwGE 42, 133; Hess. VGH, 18.09.1989 -- 12 UE 2865/86 --; Hess. VGH, 03.10.1989 -- 12 TH 2039/89 -- m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.11.1989 - 12 TH 3171/88

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen Anstaltsunterbringung aufgrund Strafurteils

    Es kann dahinstehen, ob sich die Zuständigkeit zum Erlaß ausländerbehördlicher Maßnahmen gegen einen Ausländer in jedem Fall dadurch ändert, daß dieser sich in Haft oder in einer geschlossenen Anstalt befindet (AuslVwV Nr. 5 Buchst. b zu § 20) oder ob der Ausländer etwa bei Verbüßung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort behält, wo er eine Wohnung unterhält und Familienangehörige wohnen; denn im vorliegenden Fall ist die für den Unterbringungsort zuständige Ausländerbehörde zumindest auch für Entscheidungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 AuslG zuständig, da die Unterbringung des Antragstellers in der psychiatrischen Klinik H zeitlich nicht befristet ist (vgl. dazu auch: BVerwG, 19.07.1985 -- 1 B 68.85 --, InfAuslG 1985, 302; Hess. VGH, 25.07.1988 -- 12 TH 3577/87 --, EZAR 611 Nr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 -- 18 A 1179/82 --, EZAR 601 Nr. 2; Hess. VGH, 18.09.1989 -- 12 UE 2865/86 --).
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