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   VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12.Z   

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https://dejure.org/2012,60861
VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12.Z (https://dejure.org/2012,60861)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.09.2012 - 5 A 1479/12.Z (https://dejure.org/2012,60861)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. September 2012 - 5 A 1479/12.Z (https://dejure.org/2012,60861)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Nicht zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang eine etwa bereits vorhandene Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch eine andere Straße, wie sie hier für das Flurstück .../... durch den "Eulenweg" vorliegt, so genannte "Hinwegdenkenstheorie" (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157, und vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, BVerwGE 128, 246 = NVwZ 2007, 823).

    Denn aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen verwischt die einheitliche Nutzung beider Grundstücke deren Grenze und lässt sie als ein Grundstück erscheinen (vgl. auch: BVerwG, Urteile 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 67, und vom 28. März 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Zur Bejahung eines Erschlossenseins im Sinne von § 133 Abs. 1 BauGB, das heißt der Frage der Inanspruchnahmemöglichkeit des betreffenden Grundstückseigentümers genügt eine einheitliche Nutzung für sich allein jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, BVerwGE 136, 126).
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043

    Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Erschlossensein; nicht gefangenes

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Eine Differenzierung danach, ob das betreffende Hinterliegergrundstück "gefangen" oder "nicht gefangen", d.h. durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen zusätzlich als Anliegergrundstück erschlossen ist, innerhalb der Gruppe der "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücke danach, ob mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit dem Grundstück durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der - zusätzlichen - Erschließungsanlage ein nennenswerter Vorteil zuwächst, wie sie Driehaus (a.a.O., § 17 Rn. 96 ff; siehe auch: Bayerischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 B 09.2043 -, Juris) vorschlägt - und damit eine Abkehr von der oben genannten "Hinwegdenkenstheorie" - hält der Senat schon aufgrund der sich in der Praxis stellenden Einordnungsprobleme nicht für sinnvoll.
  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies bei Eigentümeridentität von Anlieger- und Hinterliegergrundstück bejaht worden für den Fall, dass (nur) tatsächlich eine Zufahrt über das Anliegergrundstück besteht (vgl. Urteil vom 1. April 1981 - 8 C 5.81 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37), später aber auch für den Fall der einheitlichen Nutzung von Hinter- und Anliegergrundstück bei Eigentümeridentität (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies bei Eigentümeridentität von Anlieger- und Hinterliegergrundstück bejaht worden für den Fall, dass (nur) tatsächlich eine Zufahrt über das Anliegergrundstück besteht (vgl. Urteil vom 1. April 1981 - 8 C 5.81 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37), später aber auch für den Fall der einheitlichen Nutzung von Hinter- und Anliegergrundstück bei Eigentümeridentität (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - 15 A 646/07

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. Abgabenordnung ( AO ) bei Teilung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Er beruft sich dabei auf die Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung - StVO -, nach der das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist, und bezieht sich dafür auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, Juris).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Nicht zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang eine etwa bereits vorhandene Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch eine andere Straße, wie sie hier für das Flurstück .../... durch den "Eulenweg" vorliegt, so genannte "Hinwegdenkenstheorie" (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157, und vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, BVerwGE 128, 246 = NVwZ 2007, 823).
  • VGH Hessen, 14.12.2012 - 5 A 1884/12

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Insoweit wird das Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen  5 A 1884/12 fortgeführt.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
    Denn aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen verwischt die einheitliche Nutzung beider Grundstücke deren Grenze und lässt sie als ein Grundstück erscheinen (vgl. auch: BVerwG, Urteile 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 67, und vom 28. März 2007, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 14.12.2012 - 5 A 1884/12

    Erschließungsbeiträge für Hinterliegergrundstück; Erschließungsbeiträge für

    Die Klägerin begehrt mit ihrer Berufung, soweit sie vom Senat mit Beschluss vom 18. September 2012 - 5 A 1479/12.Z - zugelassen worden ist, die Aufhebung des Erschließungsteilbeitragsbescheides der beklagten Gemeinde um weitere 13, 21 EUR.
  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

    Jedenfalls ein Halten normaler Fahrzeuge und die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge, mögen Personenkraftwagen in den letzten Jahrzehnten auch breiter geworden sein, ist bei dieser Breite nämlich ohne Probleme - unter Beachtung der dargelegten Grundsätze - möglich (so ausdrücklich auch VGH Kassel, B. v. 18.09.2012 - 5 A 1479/12.Z -, juris, Rdnr. 4 (breiteste Stelle der Straße vor dem Grundstück der Klägerin 4, 86 Meter)).
  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

    33 bb) Bei der Frage, ob bis zur Grenze des Grundstücks herangefahren werden kann, sind straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu berücksichtigen (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht OVG RP, Urteil vom 15. September 2009 - 6 A 10172/09.OVG -, n.v., S. 13 UA; HessVGH, Beschluss vom 18. September 2012 - 5 A 1479/12.Z -, juris, Rn. 4).
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