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VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 17.09.2013 - 8 L 1914/13
- VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Mit dieser Äußerung verletzt die Oberbürgermeisterin der Antragsgegnerin die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auferlegte Neutralitätspflicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 -, zit. nach juris).Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (BVerfG, Beschluss v. 17.9.2013 - 2 BvE 4/13; Urteil v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76; BVerwG, Urteil v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - zit. nach juris).
- VG Kassel, 09.09.2013 - 4 L 1117/13
NPD-Wahlplakate müssen wieder aufgehängt werden
Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Das Gericht teilt insoweit die im Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 9. September 2013 (Az. 4 L 1117/13.KS) dargelegte Rechtsauffassung, die beiden Beteiligten bekannt ist. - VG Gießen, 12.09.2013 - 4 L 1892/13
Stadt Gießen muss NPD-Wahlplakate wieder aufhängen
Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Die erforderliche Wiederholungsgefahr ergibt sich nicht nur aus der bereits erfolgten Äußerung, sondern auch daraus, dass die Antragsgegnerin und deren Oberbürgermeisterin im vorliegenden Verfahren nach wie vor an der erfolgten Äußerung festhalten, wie sich aus der dem Senat übersandten Stellungnahme vom heutigen Tage ergibt, obwohl in dem zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens geführten weiteren Verwaltungsstreitverfahren das Verwaltungsgericht Gießen in seinem Beschluss vom 12. September 2013 - 4 L 1892/13.GI - Folgendes ausgeführt hat:.
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (BVerfG, Beschluss v. 17.9.2013 - 2 BvE 4/13; Urteil v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76; BVerwG, Urteil v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - zit. nach juris). - VG Gießen, 17.09.2013 - 8 L 1914/13
Unterlassung von Äußerung im Wahlkampf
Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. September 2013 - 8 L 1914/13.GI - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben. - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt
Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2013 - 8 B 1964/13
Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (BVerfG, Beschluss v. 17.9.2013 - 2 BvE 4/13; Urteil v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76; BVerwG, Urteil v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - zit. nach juris).
- VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14 Zur Frage der rechtlichen Klärung ist demgegenüber darauf hinzuweisen, dass es eine in jeder Hinsicht gefestigte Linie für sämtliche Fallgestaltungen, in denen Äuße- rungen von Amtsträgern oder deren sonstiges Verhalten sich auf die politische Betä- tigung der Beschwerdeführerin als nicht verbotener Partei auswirken, in der Recht- sprechung der Verwaltungsgerichte nicht gibt (vgl. insbesondere die für eine der hie- sigen sehr ähnliche Fallgestaltung ergangene, die Rechtslage anders als das Ober- verwaltungsgericht des Saarlandes beurteilende Entscheidung des Hessischen Ver- waltungsgerichtshofs vom 18.09.2013 - 8 B 1964/13 - BeckRS 2013, 57546 [anders die Vorinstanz VG Gießen, Beschl. v. 17.09.2013 - 8 L 1914/13.GI] und vom 24.11.2014 - 8 A 1605/14; ferner die die Neutralitätspflicht eines Bürgermeisters als Versammlungsbehörde in den Vordergrund stellende und zu Gunsten der Beschwer- deführerin ergangene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 03.05.2013 - 8 A 772/13.Z - NVwZ-RR 2013, 815 - siehe andererseits aber auch den die Freiheit des öffentlichen Meinungskampfs hervorhebenden, einen Aufruf zum Protest gegen eine NPD-Veranstaltung nicht beanstandenden Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.09.2012 - OVG 1 S 127.12 - juris).
- OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14
(Un-)Zulässigkeit von kommunalen Forderungen nach einem Parteiverbot
Daher fehlt diesem Begehren auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO dem Gericht im Anordnungsverfahren eingeräumte Gestaltungsbefugnis nicht ohne Auswirkungen auf das vom Antragsteller bei der Antragstellung zu leistende Maß an Bestimmtheit bleiben kann(…Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 123 RN 48 m.w.N.), insoweit also geringere Anforderungen zu stellen sind, die hinreichende Bestimmtheit, die eine ggf. notwendige Vollstreckung der auch insoweit begehrten einstweiligen Anordnung ermöglichte.(BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76, NJW 77, 1465) Die Richtigkeit dieser Annahme wird auch nicht durch die von der Antragstellerin vorgelegte Entscheidung des hessischen VGH vom 18.9.2013(Hess. VGH, Beschluss vom 18.9.2013 - 8 B 1964/13 -) zu einer insoweit vergleichbaren Antragstellung durchgreifend in Frage gestellt, da in dieser die Frage der Bestimmtheit des dort gestellten Antrages nicht thematisiert ist. - VG Gießen, 17.09.2013 - 8 L 1914/13 (Der Beschluss wurde aufgehoben und dem Antrag stattgegeben durch den nachfolgenden Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.09.2013 Az.: 8 B 1964/13 ).