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   VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91   

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https://dejure.org/1991,6315
VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 (https://dejure.org/1991,6315)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 (https://dejure.org/1991,6315)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. November 1991 - 2 TH 2280/91 (https://dejure.org/1991,6315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rücknahme der Genehmigung zur Schaffung einer weiteren Grundstückszufahrt - Sondernutzungserlaubnis - Jahresfrist für Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91
    Dies ist indessen unabhängig davon, ob der Behörde ein zu dessen Rechtswidrigkeit führender "Tatsachenirrtum" oder aber ein "Rechtsirrtum" unterlaufen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1984, BVerwGE 70 S. 356), der der Senat folgt, nicht der Fall.

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwGE 70 S. 356, 358 ff., 361 ff.); dabei erlangt die Behörde positive Erkenntnis von den Tatsachen, die die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigen, erst dann, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme des Verwaltungsakts berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter die die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigenden Tatsachen feststellt.

  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91
    Für die Zufahrten zu Gemeindestraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage kann deshalb nur im Wege des Umkehrschlusses - in Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung und dem Herkommen - gefolgert werden, daß sie zu den Straßennutzungen im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien Gemeingebrauchs rechnen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - 4 C 112.68 -, DVBl. 1973 S. 496 ff. = DÖV 1973 S. 238 ff.).

    Denn für die Anlage und die Benutzung von Zufahrten gelten rechtliche Besonderheiten, die ihren Grund und ihre Rechtfertigung in der spezifischen Beziehung zwischen der Zufahrt und der durch sie in Anspruch genommenen Straße finden (vgl. hierzu und zum folgenden das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91
    Dabei ist kennzeichnend - und zugleich Voraussetzung - für den Anliegergebrauch, daß das Grundeigentum in besonderer Weise auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße angewiesen sein muß (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54 S. 1, 3).
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 232.65

    Gemeingebrauch der Bundesfernstraßen - Möglichkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91
    Vom Anliegergebrauch wird jedoch nicht das Recht umfaßt, ohne Rücksicht auf den Straßenzustand über einen hierfür nicht ausgebauten Gehweg in ein Grundstück einzufahren (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968 - 4 C 232.65 -, DÖV 1968 S. 736 f.).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Eine Zufahrt von einem Grundstück zu einer Straße kann dagegen nicht von "jedermann" gefordert werden, sondern nur von demjenigen, der über ein in räumlich enger Beziehung zu einer öffentlichen Straße stehendes Grundstück verfügt, mithin von einem Anlieger (BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2014 - 22 S 2097/12 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris; a.A. VG Würzburg, Urteil vom 31.03.2009 - W 4 K 08.2267 -, juris, aufgehoben durch Bayer. VGH, Urteil vom 01.12.2009 - 8 B 09/1980 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Diese Auffassung habe auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. November 1991 (Az. 2 TH 2280/91, juris) vertreten.

    Auch innerhalb der geschlossenen Ortslage ist mithin nicht schlechthin jedermann unter Berufung auf den Gemeingebrauch berechtigt, eine Zufahrt zu einer Gemeindestraße anzulegen, zu verändern oder dauernd zu benutzen, sondern nur derjenige, der ihrer bedarf, um sein an der Straße gelegenes Grundstück von dieser Straße aus zu erschließen (Hess. VGH, Beschl. v. 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Stehen Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer weiteren Zufahrt entgegen, kann der Anlieger aus § 22 Abs. 7 StrG LSA nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenbehörde über einen Antrag auf Errichtung einer weiteren Grundstückszufahrt herleiten (zum vergleichbaren Landesrecht: BayVGH, Urt. v. 01.12.2009 - 8 B 09.1890 - juris; VGH Kassel, Beschl. v. 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12

    Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer

    Auf eine solche war und ist der Kläger im Hinblick auf die auf diesen bezogene und auch genehmigte "innere" Erschließung und die besonderen Bedürfnisse der dort wohnenden Personen in besonderem Maße angewiesen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, ESVGH 42, 235; auch BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54, 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Aus der Begriffsbestimmung der Zufahrten als den für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten oder geeigneten Verbindungen von anliegenden Grundstücken mit einer Straße ergibt sich, dass jede Straßenbenutzung durch eine Zufahrt nach der objektiven Seite hin eine besondere räumliche Beziehung zwischen der Straße und dem durch die Zufahrt mit ihr verbundenen Grundstück voraussetzt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. vom 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, HessVGRspr 1992, 3 = ESVGH 42, 235).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

    Auch innerhalb der geschlossenen Ortslage ist mithin nicht schlechthin jedermann unter Berufung auf den Gemeingebrauch berechtigt, eine Zufahrt zu einer Gemeindestraße anzulegen, zu verändern oder dauernd zu benutzen, sondern nur derjenige, der ihrer bedarf, um sein an der Straße gelegenes Grundstück von dieser Straße aus zu erschließen (Hess. VGH, Beschl. v. 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, juris Rn. 24).
  • VG Neustadt, 25.01.2018 - 4 K 639/17

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Ermöglichung der Zufahrt von einer

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2016 - 1 A 10790/15, Rn. 35, 36 juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 LB 29/11, Rn. 26 juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. November 1991 - 2 TH 2280/91).
  • VG Berlin, 07.12.2012 - 1 L 293.12

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Zustimmung zur Herstellung

    Ob eine Zweitzufahrt wirtschaftlich "nur" vorteilhaft wäre, ist grundsätzlich unerheblich (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 18. November 1991 - 2 TH 2280/91 -, juris, Rn. 25).
  • VG Münster, 14.03.2007 - 8 K 979/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Grundstückszufahrt mit

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. November 1991 - 2 TH 2280/91 -, Juris; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rdn. 808.
  • VGH Hessen, 21.02.1995 - 6 UE 1709/92

    Zweckwidrige Verwendung einer Zuwendung - Aufhebung des Zuwendungsbescheides -

    Insoweit verlangt die Rechtsprechung, daß der Behörde sämtliche für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ff., 358, 362; Urteil vom 13. Mai 1993 - 9 C 37.92 - BayVBl. 1993, 663; Hess. VGH, Beschluß vom 18. November 1991 - 2 TH 2280/91 - HessVGRspr.
  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 176/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein in einem Gewerbegebiet befindliches

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