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   VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14   

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VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14 (https://dejure.org/2015,9905)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 (https://dejure.org/2015,9905)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 (https://dejure.org/2015,9905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft bei besseren Eignung des anderen Bewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 14.12

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Um die Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen aller Bewerber in einem Auswahlverfahren zu ermöglichen, sollten dabei die von dem Beurteiler gewählten und den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume möglichst gleich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007, - 1 WB 6/07 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009, - 1 B 1267/08 -, juris Rn. 12 f.), wobei sie nicht zwingend annähernd gleich lang sein müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, - 6 B 181/12 -, und vom 26. Januar 2009, - 6 B 1594/08 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008, - 1 Bs 52/08 -, jeweils juris), aber die Beurteilungszeiträume gleich enden müssen, weil für die Bewerberauswahl der aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsstand ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013, - 1 WB 60/11 -, juris, Rn. 56, und vom 26. Februar 2013, - 1 WB 14/12 -, juris, Rn. 37).

    Vor dem Hintergrund, dass hier die Beurteilungen der beiden Bewerber den gleichen, ausreichend langen und aktuellen Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2013 abdecken und angesichts des deutlichen Beurteilungsvorsprungs des Beigeladenen, der im höheren Statusamt eine um zwei Notenstufen bessere Beurteilung erhalten hat, kommt ein Rückgriff auf vorherige Beurteilungen, denen grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt, sondern die nur der Abrundung des Leistungsbildes dienen (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 und vom 26. Februar 2013, a.a.O.), hier nicht in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Um die Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen aller Bewerber in einem Auswahlverfahren zu ermöglichen, sollten dabei die von dem Beurteiler gewählten und den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume möglichst gleich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007, - 1 WB 6/07 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009, - 1 B 1267/08 -, juris Rn. 12 f.), wobei sie nicht zwingend annähernd gleich lang sein müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, - 6 B 181/12 -, und vom 26. Januar 2009, - 6 B 1594/08 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008, - 1 Bs 52/08 -, jeweils juris), aber die Beurteilungszeiträume gleich enden müssen, weil für die Bewerberauswahl der aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsstand ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013, - 1 WB 60/11 -, juris, Rn. 56, und vom 26. Februar 2013, - 1 WB 14/12 -, juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und auch der anderen Oberverwaltungsgerichte sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes und dessen Laufbahn gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, - 2 BvR 1120/12 - BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014, - 2 VR 1.14 -, vom 22. November 2011, - 1 WB 38.11 -, sowie vom 25. September 2012, - 1 WB 44.11 - Hess. VGH, Beschluss vom 19. September 2000, - 1 TG 2902/00 -, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Oktober 2014, - 2 B 10624/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Um die Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen aller Bewerber in einem Auswahlverfahren zu ermöglichen, sollten dabei die von dem Beurteiler gewählten und den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume möglichst gleich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007, - 1 WB 6/07 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009, - 1 B 1267/08 -, juris Rn. 12 f.), wobei sie nicht zwingend annähernd gleich lang sein müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, - 6 B 181/12 -, und vom 26. Januar 2009, - 6 B 1594/08 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008, - 1 Bs 52/08 -, jeweils juris), aber die Beurteilungszeiträume gleich enden müssen, weil für die Bewerberauswahl der aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsstand ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013, - 1 WB 60/11 -, juris, Rn. 56, und vom 26. Februar 2013, - 1 WB 14/12 -, juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, vom 29. Juli 2003, - 2 BvR 311/03 -, vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 -, und vom 20. September 2007, - 2 BvR 1586/07, jeweils juris; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07 -, juris, und vom 18. Februar 2010, - 1 B 41/10 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, vom 29. Juli 2003, - 2 BvR 311/03 -, vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 -, und vom 20. September 2007, - 2 BvR 1586/07, jeweils juris; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07 -, juris, und vom 18. Februar 2010, - 1 B 41/10 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, vom 29. Juli 2003, - 2 BvR 311/03 -, vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 -, und vom 20. September 2007, - 2 BvR 1586/07, jeweils juris; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07 -, juris, und vom 18. Februar 2010, - 1 B 41/10 -, nicht veröffentlicht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10624/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen; Ausschärfung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und auch der anderen Oberverwaltungsgerichte sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes und dessen Laufbahn gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, - 2 BvR 1120/12 - BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014, - 2 VR 1.14 -, vom 22. November 2011, - 1 WB 38.11 -, sowie vom 25. September 2012, - 1 WB 44.11 - Hess. VGH, Beschluss vom 19. September 2000, - 1 TG 2902/00 -, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Oktober 2014, - 2 B 10624/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10

    Verweisung einer Beamtenklage an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, vom 29. Juli 2003, - 2 BvR 311/03 -, vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 -, und vom 20. September 2007, - 2 BvR 1586/07, jeweils juris; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07 -, juris, und vom 18. Februar 2010, - 1 B 41/10 -, nicht veröffentlicht).
  • OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08

    Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
    Um die Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen aller Bewerber in einem Auswahlverfahren zu ermöglichen, sollten dabei die von dem Beurteiler gewählten und den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume möglichst gleich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007, - 1 WB 6/07 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009, - 1 B 1267/08 -, juris Rn. 12 f.), wobei sie nicht zwingend annähernd gleich lang sein müssen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012, - 6 B 181/12 -, und vom 26. Januar 2009, - 6 B 1594/08 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008, - 1 Bs 52/08 -, jeweils juris), aber die Beurteilungszeiträume gleich enden müssen, weil für die Bewerberauswahl der aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsstand ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013, - 1 WB 60/11 -, juris, Rn. 56, und vom 26. Februar 2013, - 1 WB 14/12 -, juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 1 B 1267/08

    Vornahme der Auswahl bei einer Entscheidung über eine beförderungsgleiche

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97

    Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

  • VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01

    Rechtswidrigkeit einer Bewerberauswahlentscheidung wegen maßgebender

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11

    Auswahlentscheidung für Dienstpostenbesetzung; Fehlen einer aktuellen Beurteilung

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

  • VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33

    Die Argumentation, es sei nicht auszuschließen, dass es bei Berücksichtigung des fehlenden Beurteilungszeitraums in den aktuellen Beurteilungen zu besseren bzw. schlechteren Beurteilungen hätte kommen können, weil bei einem längeren Beurteilungszeitraum möglicherweise Beurteilungsbeiträge weiterer oder anderer Vorgesetzter einzuholen gewesen wären und es Änderungen des Aufgabenbereichs der Dienstposten gegeben haben könnte, bewegt sich demgegenüber zu sehr im Bereich des Spekulativen, um eine realistische Möglichkeit aufzuzeigen, dass die aktuellen Beurteilungen durch einen längeren Beurteilungszeitraum signifikant beeinflusst worden sein könnten (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 37 , juris).

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33 , juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27 , juris).

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Denn die Leistungsanforderungen, die einer dienstlichen Beurteilung zu Grunde liegen, bestimmen sich nach dem Statusamt des zu beurteilenden Beamten oder Richters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - [...], Rn. 53; Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - [...], Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - [...], Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 - , [...], Rn. 37; Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - [...], Rn. 18 sowie Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - [...], Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Es wird ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab auch dadurch gewährleistet, dass Befähigung und Leistung in Bezug auf das ausgeübte Amt zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - , Rn. 53; Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - [...], Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - , Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 - , , Rn. 37; Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - , Rn. 18, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - , Rn. 6 sowie Beschluss vom 23. September 2015, 1 B 707/15, Rdnr 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 1 B 1223/22

    Festlegung und Bekanntgabe der für die Beurteilungsrunde 2021 angewendeten

    Im Ergebnis wie hier: Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 -, juris, Rn. 42, und vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 -, juris, Rn. 7 ("über eine bloße Erwähnung einer solchen Tätigkeit hinaus"); ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2014 - 6 CE 14.1476 -, juris, Rn. 17, Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand: 76. EL.
  • VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen

    Die pauschale Behauptung, dass ihre dienstliche Beurteilung bei einer Einhaltung der Vorgaben des Nr. 5.7 SchwbVwV mit zehn Punkten bewertet worden wäre, genügt entgegen ihrer Auffassung jedenfalls im vorliegenden Konkurrentenstreitverfahren nicht der notwendigen Voraussetzung einer Glaubhaftmachung, dass das Auswahlverfahren zwischen ihr und den Beigeladenen zumindest offen wäre (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 28 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33 , juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27 , juris).
  • VG Wiesbaden, 31.03.2015 - 3 L 1613/14

    Zum Erfordernis der Vergleichbarmachung von Beureilungen.

    Denn maßgeblich ist insoweit vorrangig, dass die Beurteilungszeiträume gleich enden, weil für die Bewerberauswahl der aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsstand ausschlaggebend ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 - m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, Rn. 33, juris; ebenso Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, Rn. 27, juris).
  • VG Wiesbaden, 20.05.2022 - 3 L 161/21

    Konkurrentenstreitverfahren: Fehlerhafte Bewerberauswahl bei Dienstpostenvergabe

    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (HessVGH, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rn. 27).
  • VG Wiesbaden, 10.08.2015 - 3 L 1831/14

    Zum Vergleich von Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - und Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1586/07 - BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 - Beschluss vom 18.02.2010 - 1 B 41/10 - Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -).
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