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VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 64 VwGO, § 13 Abs 1 S 2 GKG
Streitwert bei subjektiver Klagenhäufung in Asylsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 17.01.1989 - VIII E 6103/87
- VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 30.12.1988 - 10 TE 4225/88
Streitwert bei Asylanerkennungsklagen mehrerer Familienmitglieder
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Es entspricht ständiger Rechtsprechung aller drei für Asyl- und Ausländerangelegenheiten zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß bei Verpflichtungsklagen auf Anerkennung als Asylberechtigter für jeden Kläger ungeachtet seiner Stellung im Familienverband und seiner Klagebegründung der volle Regelstreitwert im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der jeweils anzuwendenden Fassung maßgebend ist, wobei im Fall der subjektiven Klagenhäufung (§ 64 VwGO) der aus § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zu entnehmende Betrag mit der Anzahl der Kläger zu multiplizieren ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - 12 TE 1356/88 -, vom 5. September 1988 - 13 TE 3328/88 -, und vom 30. Dezember 1988 - 10 TE 4225/88 -, InfAuslR 1989, 75; gleicher Ansicht OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. November 1988 - 11 E 9/87 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87
Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Die demgegenüber vom Verwaltungsgericht vorgenommene und im Nichtabhilfebeschluß vom 17. Januar 1989 begründete Staffelung der Einzelstreitwerte, die im wesentlichen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 9. Februar 1987 - 9 B 18.87 -, NVwZ 1988, 263 = DVBl. 1987, 1111) in Einklang steht, erscheint dem Senat nicht angebracht. - BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 50.86
Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen …
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Abgesehen davon, daß es weitgehend vom Zufall und von der durch § 93 VwGO ermöglichten Verfahrensgestaltung durch das jeweils zuständige Gericht abhängt, ob der Familienverbund im Klageverfahren zustande kommt oder beibehalten wird, ist eine Staffelung des Streitwerts nach der Stellung der jeweiligen Kläger im Familienverband und ihrem individuellen Vorbringen auch deshalb nicht angebracht, weil ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nur dem zusteht, dem selbst politische Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 50.86 -, InfAuslR 1987, 168 = EZAR 204 Nr. 3 m.w.N.).
- VGH Hessen, 11.05.1988 - 12 TE 1356/88
Streitwert bei gemeinsamen Asylanerkennungsklagen mehrerer Familienangehöriger
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Es entspricht ständiger Rechtsprechung aller drei für Asyl- und Ausländerangelegenheiten zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß bei Verpflichtungsklagen auf Anerkennung als Asylberechtigter für jeden Kläger ungeachtet seiner Stellung im Familienverband und seiner Klagebegründung der volle Regelstreitwert im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der jeweils anzuwendenden Fassung maßgebend ist, wobei im Fall der subjektiven Klagenhäufung (§ 64 VwGO) der aus § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zu entnehmende Betrag mit der Anzahl der Kläger zu multiplizieren ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - 12 TE 1356/88 -, vom 5. September 1988 - 13 TE 3328/88 -, und vom 30. Dezember 1988 - 10 TE 4225/88 -, InfAuslR 1989, 75; gleicher Ansicht OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. November 1988 - 11 E 9/87 - jeweils m.w.N.). - VGH Hessen, 05.09.1988 - 13 TE 3328/88
Streitwert in Asylsachen - mehrere Mitglieder einer Familie
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Es entspricht ständiger Rechtsprechung aller drei für Asyl- und Ausländerangelegenheiten zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß bei Verpflichtungsklagen auf Anerkennung als Asylberechtigter für jeden Kläger ungeachtet seiner Stellung im Familienverband und seiner Klagebegründung der volle Regelstreitwert im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der jeweils anzuwendenden Fassung maßgebend ist, wobei im Fall der subjektiven Klagenhäufung (§ 64 VwGO) der aus § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zu entnehmende Betrag mit der Anzahl der Kläger zu multiplizieren ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - 12 TE 1356/88 -, vom 5. September 1988 - 13 TE 3328/88 -, und vom 30. Dezember 1988 - 10 TE 4225/88 -, InfAuslR 1989, 75; gleicher Ansicht OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. November 1988 - 11 E 9/87 - jeweils m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.1988 - 11 E 9/87
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Es entspricht ständiger Rechtsprechung aller drei für Asyl- und Ausländerangelegenheiten zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, daß bei Verpflichtungsklagen auf Anerkennung als Asylberechtigter für jeden Kläger ungeachtet seiner Stellung im Familienverband und seiner Klagebegründung der volle Regelstreitwert im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in der jeweils anzuwendenden Fassung maßgebend ist, wobei im Fall der subjektiven Klagenhäufung (§ 64 VwGO) der aus § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zu entnehmende Betrag mit der Anzahl der Kläger zu multiplizieren ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - 12 TE 1356/88 -, vom 5. September 1988 - 13 TE 3328/88 -, und vom 30. Dezember 1988 - 10 TE 4225/88 -, InfAuslR 1989, 75; gleicher Ansicht OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2. November 1988 - 11 E 9/87 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener …
Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TE 749/89
Abgesehen davon, daß es weitgehend vom Zufall und von der durch § 93 VwGO ermöglichten Verfahrensgestaltung durch das jeweils zuständige Gericht abhängt, ob der Familienverbund im Klageverfahren zustande kommt oder beibehalten wird, ist eine Staffelung des Streitwerts nach der Stellung der jeweiligen Kläger im Familienverband und ihrem individuellen Vorbringen auch deshalb nicht angebracht, weil ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nur dem zusteht, dem selbst politische Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 50.86 -, InfAuslR 1987, 168 = EZAR 204 Nr. 3 m.w.N.).
- VGH Hessen, 06.02.1992 - 12 TE 2683/91
Streitwert bei Asylverbundklagen - Beschwerdebefugnis der Bundesrepublik; keine …
Bei der Asylklage geht der Senat für jede Person vom sogenannten Auffangstreitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in Höhe von früher 4.000,-- und jetzt 6.000,-- DM aus (vgl. etwa 11.05.1988 - 12 TE 1356/88 -, InfAuslR 1988, 302), der auch nicht für gemeinsam klagende Ehegatten und minderjährige oder erwachsene Kinder zu ermäßigen ist (vgl. 11.05.1988 - a.a.O., 30.06.1988 - 12 TE 1568/88 -, 05.09.1988 - 13 TE 3328/88 -, 19.04.1989 - 10 TE 749/89 - so jetzt auch der von einer Gruppe von Verwaltungsrichtern erarbeitete "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit", NVwZ 1991, 1156, der ebenfalls eine Staffelung für Familienangehörige nicht mehr vorsieht).