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   VGH Hessen, 19.07.1984 - 4 TH 73/83   

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VGH Hessen, 19.07.1984 - 4 TH 73/83 (https://dejure.org/1984,4171)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.07.1984 - 4 TH 73/83 (https://dejure.org/1984,4171)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 (https://dejure.org/1984,4171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1985, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90

    Beseitigungsanordnung bei lediglich formeller Illegalität einer Anlage

    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung auch des beschließenden Senats (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 -- ESVGH 15, 153 ; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; Beschluß vom 19.07.1984 -- 4 TH 73/83 --).
  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88

    Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten

    Auch in der Rechtsprechung anderer Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich diese Auffassung niedergeschlagen, etwa in der Formulierung, daß ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dann keinen Erfolg haben könne, wenn der angefochtene Verwaltungsakt zwar offensichtlich rechtmäßig, seine Vollziehung aber gleichwohl nicht e i l b e d ü r f t i g  sei (vgl. Beschluß des 4. Senats vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 -, HessVGRspr. 1985 S. 3 f.; Beschluß des 9. Senats vom 17. Dezember 1979 - IX TH 20/79 - , HessVGRspr. 1981 S. 9 ff.).
  • VG Koblenz, 29.07.2008 - 7 L 792/08

    Investor muss Erweiterungen einer ehemaligen Mühle abreißen

    Zu letzteren zählen das Beseitigen negativer Vorbildwirkungen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 7 B 573/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 - beide nach juris), die Beseitigung nicht-genehmigungsfähiger Anlagen in reizvollen Gegenden (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 1 CS 96.3580 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - beide nach juris) und die Verhinderung weiterer Baurechtsverstöße durch notorische Schwarzbauer (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 - nach juris).
  • OVG Thüringen, 13.05.1997 - 1 EO 609/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; öffentliches Interesse;

    Für eine Fallgestaltung, daß der Antragsteller als Bauherr in der Vergangenheit wiederholt bauliche Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet hat (sog. notorischer Schwarzbauer), ist nach dem vorliegenden Sachverhalt deshalb nichts zu erkennen (vgl. dazu HessVGH, Beschluß vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 - in BRS 42 Nr. 222).
  • VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92

    Ausweisungsschutz gem AuslG 1990 § 48 Abs 1 für einen mit einer deutschen

    Ergibt eine überschlägige tatsächliche und rechtliche Überprüfung, daß der angefochtene Verwaltungsakt weder offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig ist, ist unter Abwägung der gegenseitigen Belange und unter Beachtung des sich abzeichnenden Verfahrensausganges in der Hauptsache darüber zu befinden, welchem der sich gegenüberstehenden Interessen im Einzelfall das größere Gewicht beizumessen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 -, HessVGRspr. 1985, 3, 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2007 - 3 M 170/07

    Beseitigung eines Schwarzbaus trotz teilweisem Substanzverlust bei reizvoller

    Anerkannt ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung auch, wenn der Bauherr wiederholt bauliche Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet hat (vgl. VGH Kassel, B. v. 19.07.1984 - 4 TH 73/83 , BRS 42 Nr. 222).
  • VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87

    Sofortvollzug einer Abbruchsanordnung für genehmigungspflichtigen Freisitz bzw

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, daß aufgrund der vorliegenden Fallgestaltung die Anordnung der Beseitigung des Daches unter Sofortvollzug im Hinblick auf dessen materielle Illegalität gerechtfertigt wäre: Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchverfügung einer formell und materiell illegalen baulichen Anlage aus besonderen Gründen des Einzelfalls, die sie im öffentlichen Interesse oder im rechtlich geschützten Interesse eines Dritten eilbedürftig machen, gerechtfertigt sein (Hess. VGH, B. v. 19.07.1984 - 4 TH 73/83 - BRS 42 Nr. 222).
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