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   VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13   

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https://dejure.org/2014,38955
VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13 (https://dejure.org/2014,38955)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.11.2014 - 6 A 2179/13 (https://dejure.org/2014,38955)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. November 2014 - 6 A 2179/13 (https://dejure.org/2014,38955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der X... AG gegen die Erhebung eines Jahresbeitrags für das Jahr 2012 zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Insbesondere in Fällen von Klageänderungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Entbehrlichkeit eines neueren Widerspruchsverfahrens bestätigt, wenn der Streitstoff im Wesentlichen derselbe geblieben ist (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 18. August 2005 - 4 C 13/04 -, BVerwGE 124, 132, und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, 172).

    Da der Kläger weder in seinem Anhörungsschreiben vom 1. September 2014 an die Beklagte noch im Schriftsatz vom 6. Oktober 2014 Einwände gegen die geänderte Beitragshöhe erhoben hat, würde die Abweisung der Klage insoweit wegen fehlenden Vorverfahrens "einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Formalismus" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedeuten (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, 172 m. w. N.).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 mit weiteren Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Hierbei helfen alle herkömmlichen Auslegungsmethoden - wie beispielsweise die sprachlich-grammatikalische Auslegung, die systematische Auslegung, die historische Auslegung und die teleologische Auslegung - in abgestimmter Berechtigung; unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. dazu: BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07

    Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Das Abgabenaufkommen muss gruppennützig verwendet und haushaltsrechtlich vollständig dokumentiert und die sachliche Rechtfertigung der Sonderabgabe muss in angemessenen Zeitabständen überprüft werden (BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, BVerfGE 124, 235 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Mit Blick auf die Typisierungsbefugnis des Sonderabgabengesetzgebers ist es insbesondere verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber nicht auf die konkrete Tätigkeit, sondern auf den nach der Zulassung möglichen Tätigkeitskreis abstellt (BVerfG, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 -, BVerfGE 124, 348, und juris [Rdnr. 86]).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Die erforderliche spezifische Sachnähe ist gegeben, wenn die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher steht als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler (BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, NVwZ 2014, 646 und juris [Rdnr. 123 f.]).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Insbesondere in Fällen von Klageänderungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Entbehrlichkeit eines neueren Widerspruchsverfahrens bestätigt, wenn der Streitstoff im Wesentlichen derselbe geblieben ist (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 18. August 2005 - 4 C 13/04 -, BVerwGE 124, 132, und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, 172).
  • VGH Hessen, 30.07.2014 - 6 A 1079/13

    Beitrag zum Restrukturierungsfonds - Bankenabgabe

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 30. Juli 2014 - 6 A 1079/13 - (juris) ausgeführt, dass es sich bei dem Beitrag zum Restrukturierungsfonds - sog. Bankenabgabe - um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion handelt, die grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Dabei ist zu beachten, dass der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Eine Verletzung der Anhörungspflicht ist dann gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG unbeachtlich, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199).
  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
    Das setzt voraus, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163, und vom 6. November 2012 - 6 B 1267/12 -, LKRZ 2013, 127; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 15. Aufl., 2014, § 45 Rdnr. 26; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, Handkommentar, 3. Aufl., 2013, § 45 VwVfG, Rdnr. 29 f.).
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12

    Heilung eines Anhörungsfehlers

  • VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2180/13

    Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds

  • VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2180/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten (4 Bände) und der Behördenakten (insgesamt 3 Hefter betreffend die Verfahren 6 A 2179/13 und 6 A 2180/13).
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