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   VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96   

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https://dejure.org/1996,2764
VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96 (https://dejure.org/1996,2764)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.1996 - 8 TG 609/96 (https://dejure.org/1996,2764)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 1996 - 8 TG 609/96 (https://dejure.org/1996,2764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 7 Abs 8 S 1 BörsG, § 1b Abs 5 S 2 BörsG, § 1a Abs 3 BörsG
    Anordnung des Ruhens der Zulassung als Börsenhändler - Sofortvollzugsanordnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Anordnung des Ruhens der Zulassung als Börsenhändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 237 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 1263
  • DVBl 1996, 1208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.1996 - 15 G 89/96
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96
    Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag mit Beschluß vom 11. Januar 1996 (15 G 89/96 (V)) statt, da sich die Verfügung vom 4. Januar 1996 i.V.m. der Verfügung vom 11. Januar 1996, in der die Antragsgegnerin das besondere Vollzugsinteresse dargelegt hatte, als rechtswidrig erweise und an der sofortigen Vollziehung einer rechtswidrigen Verfügung kein besonderes öffentliches Interesse bestehe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Beschwerdeverfahrens (zwei Hefter) und der beigezogenen Gerichtsakte des Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 15 G 89/96 (V) (ein Heft) Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1985 - 19 B 1061/85
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96
    Im übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts und eines Teils der Rechtsprechung an, wonach es zulässig ist, die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG) mit heilender Wirkung für die Vollzugsanordnung nachzuschieben (Hess. VGH, B. v. 17. Mai 1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl. 1984, 794, dessen Ausführungen der Senat teilt, u. OVG Münster, B. v. 26. Juni 1985 - 19 B 1061/85 -, NJW 1986, 1894 u. Bezirksgericht Erfurt, B. v. 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 -, Thüringisches Verwaltungsblatt 1992, 137).
  • VGH Hessen, 17.05.1984 - 3 TH 971/84
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96
    Im übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts und eines Teils der Rechtsprechung an, wonach es zulässig ist, die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG) mit heilender Wirkung für die Vollzugsanordnung nachzuschieben (Hess. VGH, B. v. 17. Mai 1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl. 1984, 794, dessen Ausführungen der Senat teilt, u. OVG Münster, B. v. 26. Juni 1985 - 19 B 1061/85 -, NJW 1986, 1894 u. Bezirksgericht Erfurt, B. v. 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 -, Thüringisches Verwaltungsblatt 1992, 137).
  • OVG Saarland, 08.12.1994 - 2 W 40/94

    Sofortvollzugsanordnung; Anhörung; Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96
    Außerdem brauchte die Antragsgegnerin die Antragstellerin zur beabsichtigten Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht anzuhören (vgl. OVG Saarland, B. v. 8. Dezember 1994 - 2 W 40/94 - JURIS).
  • BezG Erfurt, 15.01.1992 - 1 B 13/91
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1996 - 8 TG 609/96
    Im übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts und eines Teils der Rechtsprechung an, wonach es zulässig ist, die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG) mit heilender Wirkung für die Vollzugsanordnung nachzuschieben (Hess. VGH, B. v. 17. Mai 1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl. 1984, 794, dessen Ausführungen der Senat teilt, u. OVG Münster, B. v. 26. Juni 1985 - 19 B 1061/85 -, NJW 1986, 1894 u. Bezirksgericht Erfurt, B. v. 15. Januar 1992 - 1 B 13/91 -, Thüringisches Verwaltungsblatt 1992, 137).
  • LG Stuttgart, 03.04.2018 - 31 O 138/15

    Kässbohrer: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der Abfindung

    Auch der Freiverkehr unterlag und unterliegt aber sowohl der Aufsicht durch die zuständige (staatliche) Börsenaufsichtsbehörde als auch der Überwachung durch die Handelsüberwachungsstelle (§§ 3 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 3 BörsG; vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 8 TG 609/96, zu einem Fall aus der Praxis; Kumpan/Müller-Lankow, WM 2017, 1777, 1785).
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