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   VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10   

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https://dejure.org/2012,21807
VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10 (https://dejure.org/2012,21807)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.2012 - 6 A 2132/10 (https://dejure.org/2012,21807)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 6 A 2132/10 (https://dejure.org/2012,21807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 2 BörsG
    Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Börsen-EDV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch des für Börsengeschäfte vorgesehenen EDV-Systems bei Vornahme von Eingaben in das System ohne Vorliegen von realen Börsengeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 856
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 142/07

    Ordnungsgeld gegen ein bei der Frankfurter Wertpapierbörse als Skontroführerin

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10
    Bereits mit Urteil vom 16. April 2008 (Az. 6 UE 142/07, ESVGH 58, 256) hat der Senat zur Frage des anzuwendenden Rechts bei einem Beschluss des Sanktionsausschusses der Beklagten die zum Zeitpunkt des Ergehens des Verwaltungsakts geltenden gesetzlichen Bestimmungen als maßgeblich angesehen.

    Auch Normen, die nicht auf Gesetz oder Verordnung beruhen, können Sanktionswirkungen nach sich ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2008 - 6 UE 142/07 -, ESVGH 58, 256).

    Vielmehr sind neben den gesetzlichen Bestimmungen des Börsengesetzes, den Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Börsengesetzes erlassen wurden, und den Satzungsregelungen der Börsenordnung auch alle börsenrechtlichen Regelwerke ohne Rechtsnormqualität, wie von Organen der Börse erlassene Richtlinien und Verwaltungsvorschriften, den börsenrechtlichen Vorschriften zuzurechnen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 142/07 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10
    Dieser wird dahingehend definiert, dass der Handelnde die Verwirklichung des Tatbestandes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1, 9 f.) bzw. mit dem Eintreten des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigt oder zumindest billigend in Kauf nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 2 WD 3.03 -, BVerwGE 119, 76).
  • VG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 1 K 1619/08

    Börsenwesen: Nutzung eines für Börsengeschäfte zur Verfügung gestellten Programms

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2010 - 1 K 1619/08.F - abgeändert.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10
    Dieser wird dahingehend definiert, dass der Handelnde die Verwirklichung des Tatbestandes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1, 9 f.) bzw. mit dem Eintreten des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigt oder zumindest billigend in Kauf nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 2 WD 3.03 -, BVerwGE 119, 76).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.2012 - 6 A 2132/10
    Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet wurde (§ 276 Abs. 2 BGB), grobe Fahrlässigkeit hingegen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet gelassen wurde, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3.09 -, NVwZ-RR 2010, 926).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 2210/12

    Bestimmtheit eines Verwaltungsakts

    Hiervon kann abweichend ein anderer Zeitpunkt entscheidend sein, wenn das jeweils anzuwendende materielle Gesetz den Zeitpunkt ausdrücklich vorgibt, Besonderheiten dies rechtfertigen, etwa im Bereich der Sanktionierung eines Fehlverhaltens (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.06.2012 - 6 A 2132/10 -, DÖV 2012, 856), oder eine Auslegung der einschlägigen Normen die Anwendung des abweichenden Zeitpunkts als sachgerecht erkennbar werden lässt.
  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 207/15

    Auskunftsanspruch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Hiervon kann abweichend ein anderer Zeitpunkt entscheidend sein, wenn das jeweils anzuwendende materielle Gesetz den Zeitpunkt ausdrücklich vorgibt, Besonderheiten dies rechtfertigen, etwa im Bereich der Sanktionierung eines Fehlverhaltens (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.06.2012 - 6 A 2132/10 -, DÖV 2012, 856), oder eine Auslegung der einschlägigen Normen die Anwendung des abweichenden Zeitpunkts als sachgerecht erkennbar werden lässt.
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 6 A 704/12

    Finanzkommissionsgeschäft

    Hiervon kann abweichend ein anderer Zeitpunkt entscheidend sein, wenn das jeweils anzuwendende materielle Gesetz den Zeitpunkt ausdrücklich vorgibt (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG), Besonderheiten dies rechtfertigen, etwa im Bereich der Sanktionierung eines Fehlverhaltens (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.06.2012 - 6 A 2132/10 -, DÖV 2012, 856), oder eine Auslegung der einschlägigen Normen die Anwendung des abweichenden Zeitpunkts als sachgerecht erkennbar werden lässt.
  • VGH Hessen, 06.02.2020 - 6 A 2758/16

    Sanktionsbeschluss

    Abzustellen ist hier auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verhängung der Ordnungsgelder am 24. September 2013 gegen die Kläger (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 6 A 876/10 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - 6 A 2132/10 -, DÖV 2012, 856; Hess. VGH, Urteil vom 16. April 2008 - 6 UE 142/07 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 1675/13

    Grenzen des Designated Sponsoring

    Börsenrechtliche Vorschriften in diesem Sinne sind neben den Regelungen im BörsG und den Regelungen in Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Börsengesetzes erlassen wurden, auch das Satzungsrecht der Beklagten (Hess VGH, Urteil vom 16.4.2008 -6 UE 142/07; Urteil vom 20.6.2012 - 6 A 2132/10, Urteil vom 6.2.2014 - 6 A 876/10).
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