Rechtsprechung
VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 AsylVfG, § 11 AsylVfG, § 17 Abs 4 AsylVfG, § 8 Abs 1 S 2 VwZG, § 9 Abs 2 VwZG
(Zustellung an Bevollmächtigten im Asylverfahren; Lauf der Rechtsbehelfsfrist; Fristsetzung nach AsylVfG § 10 Abs 2) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung; Anforderungen an die Empfangszuständigkeit im Asylverfahren; Auswirkungen von fehlerhaften Zustellung auf die Wirksamkeit eines Bescheids; Rechtsbehelfe gegen eine Abschiebungsandrohung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 29.05.1989 - IX H 20299/89
- VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 79 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89
Insbesondere teilt der Senat, was für die endgültige Ablehnung des Aussetzungsantrags erforderlich ist (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 -- 2 BvR 1413/83 --, BVerfGE 67, 43 (62) = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7), das "Offensichtlichkeitsurteil" des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. - VGH Hessen, 30.11.1983 - 10 R 109/83
Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet - gemeinsame …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89
Dies ergibt sich zwingend aus § 17 Abs. 4 AsylVfG, der zwar auf den hier nicht unmittelbar einschlägigen § 28 AsylVfG verweist, aber entsprechend auch für die Fälle gilt, in denen eine qualifizierte Ablehnung des Asylantrags im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 AsylVfG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG erfolgt ist (Hess. VGH, Beschluß vom 30. November 1983 -- 10 R 109/83 --, ESVGH 34, 99 = EZAR 226 Nr. 4). - VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86
Wirksamkeit eines ausländerbehördlichen Bescheides trotz fehlerhafter Zustellung …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89
Diese Formulierung und die Tatsache, daß gleichzeitig eine im Adressenfeld des angegriffenen Bescheids vermerkte förmliche Zustellung an den Antragsteller persönlich veranlaßt wurde, sprechen für die Absicht einer bloßen Unterrichtung und gegen einen Zustellungswillen der veranlassenden Behörde (Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juni 1986 -- 10 TH 1199/86 --). - VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85
Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89
Insbesondere teilt der Senat, was für die endgültige Ablehnung des Aussetzungsantrags erforderlich ist (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 -- 2 BvR 1413/83 --, BVerfGE 67, 43 (62) = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7), das "Offensichtlichkeitsurteil" des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. - VGH Hessen, 05.02.1988 - 10 TH 14/88
Verpflichtung der Behörde zur Berücksichtigung politischer Verfolgung auch bei …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.1989 - 10 TH 2313/89
Aus diesen Gründen geht der Senat davon aus, daß auch kein Abschiebungshindernis nach § 14 Abs. 1 AuslG besteht, was von den Ausländerbehörden vor Erlaß und von den Verwaltungsgerichten bei der Kontrolle von Abschiebungsandrohungen nach § 10 Abs. 2 AsylVfG von Amts wegen zu prüfen bzw. nachzuprüfen ist (Hess. VGH, Beschluß vom 05.02.1988 -- 10 TH 14/88 --, InfAuslR 1988, 203).