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   VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 2251/88   

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https://dejure.org/1989,1791
VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 2251/88 (https://dejure.org/1989,1791)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1989 - 4 UE 2251/88 (https://dejure.org/1989,1791)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 4 UE 2251/88 (https://dejure.org/1989,1791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG, § 19 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 20 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB
    1. Bei begründetem Anlaß hat die Bauaufsichtsbehörde das anzuwendende Recht (Bebauungsplan) zu überprüfen.2. Bauplanungsrechtliche Überprüfung einer Teilungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Überprüfung des Bebauungsplans durch die Bauaufsichtsbehörde, Überprüfung einer Teilungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 885
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

    aa) Ob der Verwaltungsbehörde eine derartige Verwerfungskompetenz zusteht, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum unterschiedlich beurteilt (verneinend: BayVGH BayVBl. 1982, 654; 1993, 626; OVG Saarlouis NVwZ 1993, 396; Staudinger/Wurm aaO; de Witt/Krohn in Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, M Rn. 99; Engel NVwZ 2000, 1258 ff m.w.N.; bejahend: VGH Kassel NVwZ 1990, 885; NVwZ-RR 1994, 691; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 1061; Gierke in Brügelmann, BauGB, § 10 Rn. 499, 499a m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei

    Fehler des dem Verbot zugrunde liegenden Normsetzungsverfahrens, die je nach Lage des Einzelfalles hinreichend offen zu Tage liegen können, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 9 N 97.2491 -, NuR 2001, 402; HessVGH, Urteil vom 20. Dezember 1989 - 4 UE 2251/88 -, NuR 1991, 185 - stehen nicht in Rede.
  • VGH Hessen, 22.02.1994 - 5 TH 1189/92

    Bauaufsichtsgebühr: Erhebung einer Gebühr für die Befreiung von

    Es darf und muß aber erwartet werden, daß ein bei klarem Sachverhalt und bei im Schrifttum oder in der Rechtsprechung schon geklärter rechtlicher Problematik möglicher eindeutiger Schluß bereits von der zuständigen Verwaltungsbehörde gezogen und nicht den Verwaltungsgerichten zugeschoben wird (so zutreffend der 4. Senat des Hess. VGH, Urteil vom 20.12.1989 - 4 UE 2251/88 -NVwZ 1990, 885, 886).
  • OVG Saarland, 09.12.1991 - 1 R 25/91

    Normverwerfungskompetenz; Kreisrechtsausschuß; Kreisangehörige Gemeinde

    Für diesen Standpunkt sprechen - im Anschluß an die das Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 - (a.a.O.) tragenden Erwägungen - die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinde und Landrat sowie die Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (wie hier insbesondere BayVGH, Urteil vom 1.4.1982, BayVBl. 1982, 654; Pietzcker, AöR 101, 374 (392 ff. - mit Fn. 62 - und 399) - lit. c -); Dolde, BauR 1978, 153 (157 f.), und Grauvogel-Dürr, in Brügelmann, BBauG, § 10 Rdnr. 6; anderer Ansicht Gaentzsch, in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, § 10 Rdnr. 19; Kopp, DVBl. 1983, 821; Pietzcker, DVBl. 1986, 806 (808), und Renck, BayVBl. 1983, 86; das Urteil des HessVGH vom 20.12.1989, NVwZ 1990, 885, betrifft entgegen dem weitergehenden Leitsatz ausweislich der Gründe einen Fall des formellen Verwerfungsrecht, da die betreffende Satzung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden war).
  • VGH Hessen, 10.06.2020 - 3 C 394/19

    Wann ist eine Bauleitplanung (nicht) erforderlich?

    Die bauliche Entwicklung des Plangebiets sei aufgrund der Bebauungspläne aus den 60er und 70er Jahren erfolgt, die jedoch nach den Maßstäben des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 1989 - 4 UE 2251/88 - wegen fehlerhafter Hauptsatzungsregelung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden seien.
  • VG Schleswig, 24.08.2004 - 2 A 4/04
    (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 1989 4 UE 2251/88 , NVwZ 1990, 885 f.).
  • VGH Hessen, 28.12.1993 - 4 TM 82/93

    Zur Berücksichtigung neuer Umstände, auch einer Rechtsänderung, trotz materieller

    In welchen Fällen schon von der Verwaltungsbehörde erwartet werden darf und muß, daß sie selbst einen möglichen eindeutigen Schluß auf die Ungültigkeit einer formell in Kraft gesetzten Norm zieht, hat der Senat in anderem Zusammenhang in seinem Urteil vom 20.12.1989 (- 4 UE 2251/88 - u. a. HessVGRspr. 1990, S. 51 = NuR 1991, S. 185 = NVwZ 1990, S. 885 = UPR 1990, S. 349) dahingehend beschrieben, daß der Sachverhalt klar und die rechtliche Problematik im Schrifttum oder in der Rechtsprechung schon geklärt sein müsse.
  • OLG Frankfurt, 19.09.1996 - 1 U 57/95

    Amtspflicht bei nichtigem Bebauungsplan

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