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   VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17   

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VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17 (https://dejure.org/2017,52314)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 B 1573/17 (https://dejure.org/2017,52314)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 B 1573/17 (https://dejure.org/2017,52314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 41; HBG § 78
    Dienstliche Interessen; ERWERBSTÄTIGKEIT; Erwerbstätigkeitsverbot; RUHESTANDSBEAMTER; UNTERSAGUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 580
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 - verweise, ändere dies nichts an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung.

    Die Tätigkeit des Ruhestandsbeamten muss also bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulassen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45/16 -, juris, Rdnrn. 15, 26 m. w. N.).

    Hieran hat sich durch die vom Antragsteller zur Begründung seiner Auffassung herangezogene, zwischenzeitlich ergangene, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45/16 -, juris) jedenfalls für den Fall des Antragstellers nichts geändert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn schon an die konkrete Möglichkeit der Beeinflussung des Amtshandelns wie auch des Missbrauchs dienstlicher Kenntnisse und Kontakte angeknüpft wird und bereits der konkret begründete Anschein einer solchen Beeinflussung bzw. eines solchen Missbrauchs vermieden werden soll (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 -, juris, Rdnr. 12 m. w. N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37/95 -, juris, Rdnr. 18 zu § 20a SG).

    Schon die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung ging davon aus, dass einem Finanzbeamten steuerberatende Tätigkeiten untersagt werden können soweit sie sich auf den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Dienststelle beziehen, ohne dass zwischen der nach außen wahrnehmbaren Vertretung und einer reinen Hintergrundberatung unterschieden worden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 5 ME 78/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 - , juris).

  • VGH Hessen, 05.01.2004 - 9 TG 2872/03

    Antragshäufung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 - , juris Rdnr. 8; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rdnr. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rdnr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Schon die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung ging davon aus, dass einem Finanzbeamten steuerberatende Tätigkeiten untersagt werden können soweit sie sich auf den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Dienststelle beziehen, ohne dass zwischen der nach außen wahrnehmbaren Vertretung und einer reinen Hintergrundberatung unterschieden worden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 5 ME 78/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 - , juris).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn schon an die konkrete Möglichkeit der Beeinflussung des Amtshandelns wie auch des Missbrauchs dienstlicher Kenntnisse und Kontakte angeknüpft wird und bereits der konkret begründete Anschein einer solchen Beeinflussung bzw. eines solchen Missbrauchs vermieden werden soll (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 -, juris, Rdnr. 12 m. w. N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37/95 -, juris, Rdnr. 18 zu § 20a SG).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Schon die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung ging davon aus, dass einem Finanzbeamten steuerberatende Tätigkeiten untersagt werden können soweit sie sich auf den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Dienststelle beziehen, ohne dass zwischen der nach außen wahrnehmbaren Vertretung und einer reinen Hintergrundberatung unterschieden worden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 5 ME 78/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 - , juris).
  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CE 15.1587

    Darlegungsanforderungen nicht erfüllt

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 - , juris Rdnr. 8; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rdnr. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 6 B 939/15

    Vorläufige Versetzung eines Lehrers an eine andere Schule i.R.e. Antrags auf

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 B 939/15 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 9 TG 2872/03 - , juris Rdnr. 8; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rdnr. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2015 - 11 CE 15.1587 -, juris Rdnr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 5 S 2546/16

    Stellung eines bestimmten Antrags im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Damit wird den aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anforderungen an die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Rechnung getragen, die einer zu formalistischen Auslegung des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO entgegenstehen (zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2017 - 5 S 2546/16 -, juris, Rdnr. 3 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 14.06.2017 - 1 B 208/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
    Kann - wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen - keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten im Sinne einer Evidenzkontrolle getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 B 208/17 -, juris, Rdnr. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 45.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

  • VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11

    Numerus clausus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 6 B 355/18

    Beschwerde eines Stadtamtmanns i.R.e. Eilantrags auf Fortführung eines internen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. März 2017 - 5 S 2546/16 -, VBlBW 2017, 464 = juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 B 1573/17 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 28. September 2015 - 1 B 628/15 -, juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 146 Rn. 21.
  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Die Tätigkeit des Ruhestandsbeamten muss also bei verständiger Würdigung den Anschein einer Ausnutzung seiner früheren Amtsstellung einschließlich persönlicher Kontakte zu den früheren Kollegen zulassen (vgl. BVerwG, U.v. 04.05.2017 - 2 C 45/16 - juris; Hess. VGH, B.v. 20.12.2017 - 1 B 1573/17 - juris).

    Der beschriebene Anschein drängt sich hier in besonderer Weise auf, weil der Kläger in seiner neuen Tätigkeit die gleiche Materie - Einkommensteuerveranlagung - in demselben örtlichen Zuständigkeitsbereich mit einem sich überschneidenden Personenkreis bearbeitet wie zuvor im aktiven Dienst, also gleichsam nur "die Seiten wechselt", sodass ein unmittelbarer und enger Zusammenhang zwischen seiner früheren dienstlichen Tätigkeit und der nunmehr von ihm ausgeübten Tätigkeit besteht verbunden mit einer der früheren Tätigkeit diametral entgegenstehenden Interessenwahrnehmung (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 3 ZB 14.1306 - juris; Hess. VGH, B.v. 20.12.2017 - 1 B 1573/17 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - 6 B 447/22

    Ruhestandbeamter; Erwerbstätigkeit; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher

    vgl. etwa zur beschränkten Untersagung betreffend die steuerberatende Tätigkeit eines früheren Finanzbeamten Hess. VGH, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 B 1573/17 -, NVwZ-RR 2018, 580 = juris Rn. 32 f.; VG München, Beschluss vom 18.11.2019 - M 5 S 19.4865 -, juris Rn. 30; betreffend die Tätigkeit eines früheren Richters Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 45; betreffend die Tätigkeit eines früheren Landrats Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18 f.

    vgl. zu behördenübergreifenden dienstlichen Kontakten innerhalb der Finanzverwaltung eines Landes Hess. VGH, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 B 1573/17 -, a. a. O. Rn. 33.

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