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   VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20.N   

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VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20.N (https://dejure.org/2020,6999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.04.2020 - 8 B 913/20.N (https://dejure.org/2020,6999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. April 2020 - 8 B 913/20.N (https://dejure.org/2020,6999)
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  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird ...

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    aa) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - BVerwG 4 VR 5.14 - juris Rdnr. 12; zustimmend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2019 - 4 B 480/19.NE -, juris Rdnr. 9).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - BVerwG 4 VR 5.14 -, juris Rdnr. 12).

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Dies kann es auch nahelegen, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 2 BvL 1/15 -, juris Rdnr. 54f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, zit. nach juris Rn. 13 f. m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Das rechtfertigt jedoch derzeit nicht, die Eignung der Maßnahmen in Frage zu stellen, denn die Eignung der Maßnahme unterliegt der Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (vgl. ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, juris Rdnr. 10) und bei unsicherer Entscheidungsgrundlage ist er befugt, selbst die geeigneten Maßnahmen zu wählen, solange er dabei keine feststehenden Tatsachen ignoriert.
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Zur Begründung hat es ausgeführt, die geltend gemachten Interessen seien gewichtig, erschienen aber nach dem anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet sei (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rdnr. 11, juris).
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Die Gewährleistung der trotz der derzeit herrschenden Corona-Pandemie bestmöglichen Krankenversorgung stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, für dessen Schutz der Staat von Verfassungswegen auch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zu sorgen hat (vgl. ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 8 B 892/20 -, und Beschluss vom 3. April 2020 - 2 B 925/20 - m. w. N.).
  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Die Gewährleistung der trotz der derzeit herrschenden Corona-Pandemie bestmöglichen Krankenversorgung stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, für dessen Schutz der Staat von Verfassungswegen auch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zu sorgen hat (vgl. ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 8 B 892/20 -, und Beschluss vom 3. April 2020 - 2 B 925/20 - m. w. N.).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Die Gewährleistung einer bestmöglichen Krankenversorgung stellt ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, für dessen Schutz der Staat von Verfassungs wegen auch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zu sorgen hat (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981 - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70, zit. nach juris Rn. 92).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Als Formvorschrift bedarf die Norm enger Auslegung, wenn sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarren und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindern soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 -, juris Rdnr. 55).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151

    Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für

    Auszug aus VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20
    Denn - wie der Antragsgegner in seiner Stellungnahme vom 3. April 2020 zutreffend ausgeführt hat (S. 7 und 8) - kommt der Gesetzgeber mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nach (vgl. ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 10 BV 13.1151 -, juris Rdnr. 25; Scholz in Maunz/Düring, a.a.O. Art. 12 Rn. 205).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 14 E 1428/20

    Eilantrag einer Betreiberin eines Trampolinparks gegen die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

  • VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20

    Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 05.05.2020 - 8 B 1153/20

    Maskenpflicht in Zeiten des Corona-Virus

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSchG auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N , 8 B 913/20.N juris).
  • VGH Hessen, 28.04.2020 - 8 B 1039/20

    Untersagung der Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Die Verordnungsermächtigung verletzt weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N - und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris).
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1057/20

    Untersagung des Betriebs von Hundeschulen und Hundesalons wird nicht außer

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, noch nicht veröffentlicht), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden, insbesondere notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 IfSG darstellen, die zum Infektionsschutz erforderlich und geeignet sind (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1074/20

    Untersagung des Gastronomiebetriebs innerhalb eines Warenhauses wird nicht außer

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
    Hieraus folgt, dass auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG sämtliche Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen beschränkt oder verboten werden können, bei denen mehr als zwei Personen zusammenkommen (OVG Münster BeckRS 2020, 9803 Rn. 26; Hessischer VGH BeckRS 2020, 5639 Rn. 25: "Ansammlung ist - im Gegensatz zu einer Versammlung, die durch eine gemeinsame Zweckverfolgung gekennzeichnet ist - das bloße Zusammentreffen von zumindest zwei Personen aus einem äußeren Anlass heraus wie etwa bei Schaulustigen bei einem Autounfall oder Wartenden an einer Ampel, bei denen die je individuelle, wenn auch u.U. gleichgerichtete Zweckverfolgung nicht zu einem gemeinsamen Anliegen wird").
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1106/20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Hundesalons und Hundeschulen

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, noch nicht veröffentlicht), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden, insbesondere notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 IfSG darstellen, die zum Infektionsschutz erforderlich und geeignet sind (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N , 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 04.02.2021 - 8 B 215/21

    Friseure dürfen weiterhin nicht öffnen

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N , 8 B 913/20.N -, juris; zuletzt Hess. VGH vom 28. Oktober 2020 - 8 B 1831/20.N -).
  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 8 B 2701/20

    Gaststätten in Hessen dürfen Speisen und Getränke weiterhin nur zur Abholung und

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris zuletzt vom 28. Oktober 2020 - 8 B 1831/20.N -).
  • VGH Hessen, 02.06.2020 - 8 B 1399/20

    Bestimmungen zum eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen werden

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 8 B 2684/20

    Fitnessstudios in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

  • VGH Hessen, 30.11.2020 - 8 B 2681/20
  • VGH Hessen, 11.03.2021 - 8 B 262/21
  • VG Kassel, 28.10.2020 - 5 L 1971/20

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wegen Schließung einer Spielhalle mit Bistro ab 23

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