Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11821
VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98 (https://dejure.org/2003,11821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 (https://dejure.org/2003,11821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 3 N 2168/98 (https://dejure.org/2003,11821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschützender Charakter abwägungserheblicher Privatbelange; Erhöhte Immissionsbelastung durch erhöhte Verkehrsbelastung; Verfahrensfehler durch die Mitwirkung befangener Gemeindevertretungsmitglieder; Ausschluß von der Entscheidungsfindung wegen Vermeidung des "bösen ...

  • Judicialis

    HGO § 25 Abs. 6; ; VwGO § 47

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Befangenheit eines Gemeindevertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 41 (Ls.)
  • BauR 2004, 1664 (Ls.)
  • BauR 2004, 1987 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, lässt sich nicht grundsätzlich, sondern nur innerhalb des Einzelfalles unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation des von der Planung erfolgten konkreten Ziels beantworten (vgl. BVerwG, B. v. 21.07.1989 - 4 NB 18.88 - BRS 49 Nr. 13).

    Bei der von einer festgesetzten Verkehrsfläche ausgehenden Immission endet die vom Abwägungsgebot geforderte Berücksichtigung gegenläufiger Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht an den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans (BVerwG, B. v. 21.07.1989, a.a.O., m. w. N.).

  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91

    Befangenheit eines Ratsmitglieds bei Bebauungsplanaufstellung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Eine Ausnahme wird allerdings für Bebauungspläne gemacht, weil sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks ohne Hinzutreten weiterer Umstände unmittelbar regeln (Hess. VGH, U. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156 mit Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 15.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

    Auch die Festlegung von Straßen und die damit für das geplante Baugebiet bewirkte Verkehrsleitung kann sich nachteilig auf die Wohnsituation, insbesondere die Wohnruhe eines Grundstücks auswirken (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156, in dem es um ein Mitwirkungsverbot für Gemeindevertreter ging, die Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks waren und Vor- oder Nachteile durch die Verkehrslenkung hinzunehmen hatten).

  • VGH Hessen, 09.02.1995 - 3 N 4484/88

    Befangenheit eines Vereinsvorsitzenden bei Legalisierung einer Vereinsgaststätte

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; Hess. VGH, B. v. 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).

    Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Eine Ausnahme wird allerdings für Bebauungspläne gemacht, weil sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks ohne Hinzutreten weiterer Umstände unmittelbar regeln (Hess. VGH, U. 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - NVwZ-RR 1993, 156 mit Bezugnahme auf BVerfG, B. v. 15.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

    Die durch das Inkrafttreten des Bebauungsplans bewirkte Bebaubarkeit oder der Wegfall der Bebaubarkeit eines Grundstücks, die Einschränkung von Zufahrtsmöglichkeiten, die Änderung der baulichen Nutzbarkeit von Nachbargrundstücken und Ähnliches sind Maßnahmen, die die direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Eigentümers haben (BVerfG, B. v. 14.05.1985 - DVBl. 1985, 1126).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, dass erstens eine Abwägung überhaupt stattfindet, zweitens in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, drittens weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen oder privaten Belange verkannt noch viertens der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis Plangebietsfremder wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Zum notwendigen Abwägungsmaterial kann grundsätzlich auch das Interesse der Anwohner einer außerhalb des Plangebiets gelegenen Straße daran gehören, von erhöhten Verkehrslärm im Zusammenhang mit der Ausweisung eines neuen Baugebiets verschont zu bleiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 - BauR 2000, 613).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, B. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Das in § 1 Abs. 6 BauGB verankerte Abwägungsgebot hat drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher Privatbelange, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).
  • VGH Hessen, 22.04.2003 - 9 NG 561/03
    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

    Auszug aus VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
    Auch bundesrechtlich sind weder ein Aufstellungs- (BVerwG, ebenda) noch ein Offenlegungsbeschluss (Hess. VGH, B. v. 13.05.2003, a.a.O.) noch ein eigenständiger Beschluss über die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen erforderlich (BVerwG, B. v. 11.11.2002 - 4 BN 52/02 - NVwZ 2003, 206).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1998 - 1 C 10789/97

    Befangenheit bei Beratung eines Bebauungsplan auch nach Verkauf eines Grundstücks

  • VGH Hessen, 10.03.1981 - II OE 12/80

    Befangenheit bei Beratung einer Beitragssatzung

  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10a NE 40/90

    Nichtigkeit eines Bebauungsplan; Befangenheit eines Ratsmitglieds

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

  • VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12

    Darlehensgeber ist nicht befangen

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2007 - 3 N 2168/98 (juris) zu den Voraussetzungen einer Befangenheit im Bauleitplanverfahren ausgeführt:.

    (vgl. insgesamt Hess. VGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - in juris).

  • VG Greifswald, 05.11.2008 - 6 B 1350/08
    Mit den Ausschließungsgründen hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, jede hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und die kommunalen Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken ( HessVGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 -, zit.n. jur.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 23.04.1998 - 1 C 10798/97 - NVwZ-RR 2000, 103; HessVGH, Beschluss vom 09.02.1995 - 3 N 4484/88 - ESVGH 45, 319).

    Auf der einen Seite sollen Entscheidungen in eigener Sache verhindert werden, auf der anderen Seite soll das Mitwirkungsverbot gerade in Fällen einer vielschichtigen und differenzierten Interessenlage im Hinblick auf den weiten Kreis der möglichen Betroffenen im Interesse der Funktionsfähigkeit des Rates und der demokratischen Teilhabe nicht ausufern ( HessVGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 -, zit.n. jur.).

  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3120/11

    Kommunalrechts

    Es ist schon wegen der materiellen Bedeutung offensichtlich, dass sie mit dem Beratungsgegenstand durch ein individuelles Sonderinteresse verbunden sind, das zu einer Interessenkollision führen kann und deshalb die Besorgnis begründet, der Gemeindevertreter werde nicht mehr uneigennützig und zum Wohle der Allgemeinheit handeln (vgl. dazu: Hess.VGH, Urteil v. 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - Rdnr. 34, (Bebauungsplan), zitiert nach juris; VG Gießen, Urteil v. 02.02.2007 - 8 E 4086/05 -, Rdnr. 17 (Beteiligung eines Forstmitarbeiters an Beschlussfassung zu einem Waldbewirtschaftungsplan), zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3094/11

    Ausschluss des Gemeindevertreters von den Beschlussfassungen der

    Es ist schon wegen der materiellen Bedeutung offensichtlich, dass sie mit dem Beratungsgegenstand durch ein individuelles Sonderinteresse verbunden sind, das zu einer Interessenkollision führen kann und deshalb die Besorgnis begründet, der Gemeindevertreter werde nicht mehr uneigennützig und zum Wohle der Allgemeinheit handeln (vgl. dazu: Hess.VGH, Urteil v. 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - Rdnr. 34, (Bebauungsplan), zitiert nach juris; VG Gießen, Urteil v. 02.02.2007 - 8 E 4086/05 -, Rdnr. 17 (Beteiligung eines Forstmitarbeiters an Beschlussfassung zu einem Waldbewirtschaftungsplan), zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3121/11

    Kommunalrechts

    Es ist schon wegen der materiellen Bedeutung offensichtlich, dass sie mit dem Beratungsgegenstand durch ein individuelles Sonderinteresse verbunden sind, das zu einer Interessenkollision führen kann und deshalb die Besorgnis begründet, der Gemeindevertreter werde nicht mehr uneigennützig und zum Wohle der Allgemeinheit handeln (vgl. dazu: Hess.VGH, Urteil vom 21.07.2003 - 3 N 2168/98 - Rdnr. 34, (Bebauungsplan), zitiert nach juris; VG Gießen, Urteil vom 02.02.2007 - 8 E 4086/05 -, Rdnr. 17 (Beteiligung eines Forstmitarbeiters an Beschlussfassung zu einem Waldbewirtschaftungsplan), zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht