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   VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18   

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VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18 (https://dejure.org/2018,45507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.12.2018 - 8 E 545/18 (https://dejure.org/2018,45507)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 8 E 545/18 (https://dejure.org/2018,45507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 VereinsG, § 98 StPO, Art. 19 Abs. 4 GG
    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 4 ; StPO § 98 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Beschlagnahme; Bestimmtheit; Durchsuchungsanordnung; Ermittlungsmaßnahmen; Richtervorbehalt; Verein; Vereinsverbot; Vereinsverbotverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    a) Sollen im Vorfeld eines Vereinsverbotes Vereinsräume oder Wohnungen durchsucht werden, so ist Grundvoraussetzung für die Durchsuchungsanordnung das Vorliegen eines Anfangsverdachts für das Vorliegen von Verbotsgründen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris).

    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E ).

    Die hieraus abgeleitete Schlussfolgerung, dem Richtervorbehalt sei besser Rechnung getragen, wenn im Anschluss an eine solche behördliche Maßnahme die nachträgliche richterliche Anordnung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StPO eingeholt werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2009, a.a.O. Rdnr. ; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9 - 11), vermag nicht zu überzeugen.

    Als Hauptargument für die strengen Anforderungen an die Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung wird darauf verwiesen, es dürfe nicht der Entscheidung der Ermittlungsbeamten überlassen werden, welche Gegenstände zu beschlagnahmen seien (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28).

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E ).

    Als Hauptargument für die strengen Anforderungen an die Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung wird darauf verwiesen, es dürfe nicht der Entscheidung der Ermittlungsbeamten überlassen werden, welche Gegenstände zu beschlagnahmen seien (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08

    Anforderungen an eine wirksame Beschlagnahmeanordnung nach § 98 Abs. 2

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E ).

    Die hieraus abgeleitete Schlussfolgerung, dem Richtervorbehalt sei besser Rechnung getragen, wenn im Anschluss an eine solche behördliche Maßnahme die nachträgliche richterliche Anordnung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StPO eingeholt werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2009, a.a.O. Rdnr. ; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9 - 11), vermag nicht zu überzeugen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 1 L 100.08

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Eine Beschlagnahmeanordnung soll daher auch im Vereinsverbotsverfahren dem Bestimmtheitserfordernis nicht genügen, wenn sie einen pauschalen und weiten Rahmen für Gegenstände und Unterlagen setzt, welche als Beweismittel geeignet erscheinen, und sie damit letztlich nur ein "Beschlagnahmeblankett" ausstellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2009 - OVG 1 L 100.08 -, juris Rdnr. 3).

    Die hieraus abgeleitete Schlussfolgerung, dem Richtervorbehalt sei besser Rechnung getragen, wenn im Anschluss an eine solche behördliche Maßnahme die nachträgliche richterliche Anordnung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StPO eingeholt werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2009, a.a.O. Rdnr. ; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9 - 11), vermag nicht zu überzeugen.

  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Hinzu kommt, dass der Schutzbereich des Art. 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung - bei Beschlagnahmen von Gegenständen nicht berührt wird (BVerfG, Beschluss vom 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01 -, juris Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10

    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Dies zeigt sich beispielhaft an der Beschlagnahmeanordnung, welche vom Niedersächsischen OVG in dessen Beschluss vom 04.11.2010 (- 11 OB 425/10 -, juris Rdnr. 33ff.) für ausreichend bestimmt gehalten wurde.
  • VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchungsanordnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, juris Rdnr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E 1425/08 -, juris Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1425/08

    Bestimmtheit der Anordnung der Beschlagnahme als Beweismittel für die

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, juris Rdnr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E 1425/08 -, juris Rdnr. 9).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1717/04

    Prüfungsmaßstab bei nachträglicher gerichtlicher Überprüfung von

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahmen ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts festzustellen, zulässig (Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.07.2006 - 2 BvR 1717/04 -, juris Rdnr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18
    Das ist jedoch nur möglich, wenn auch für diese - wie bei der Durchsuchungsanordnung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2011 - 1 S 1864/11 -, juris Rdnr. 6) - eine eher allgemein gehaltene Beschreibung der zu erwartenden Beweismittel als ausreichend angesehen wird.
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

  • VGH Hessen, 16.08.2017 - 8 E 4/17

    Durchsuchungsanordnung bei Vereinsverbot

  • OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16

    Durchsuchung von Wohnräumen - Ersatzorganisation; Hintermann; Vereinsmitglied;

  • VG Saarlouis, 14.09.2022 - 4 L 1085/22

    Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei einem

    Dem Bestimmtheitsgebot der Beschlagnahmeanordnung wird insoweit durch die vorliegend tenorierte Benennung der zu beschlagnahmenden Gegenstände ihrer Art nach und einem Zusammenhang zur disziplinarischen Vorwurf hinreichend Rechnung getragen (vgl. zur vereinsrechtlichen Regelung: VGH Kassel, B. v. 21.12.2018 - 8 E 545/18 - beck-online; vgl. auch BayVGH, B.v.11.12.2002 - 4 C 02.2478 - beck-online, der insoweit höhere Anforderungen als der VGH Kassel stellt).
  • VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot und

    Dem Bestimmtheitsgebot wird durch die vorliegend gattungsmäßige Benennung der zu beschlagnahmenden Gegenständen ihrer Art nach und einem zu fordernden Zusammenhang zum Verein "... ... * ... ... ... ... e.V." sowie aller Teilorganisationen, genannt "...", "..." und "..." und die Teilorganisation "... e.V." hinreichend Rechnung getragen (vgl. VGH Kassel, B.v. 21.12.2018 - 8 E 545/18 - beck-online; vgl. auch BayVGH, B.v.11.12.2002 - 4 C 02.2478 - beck-online, der insoweit höhere Anforderungen als der VGH Kassel stellt).
  • VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht

    Dem Bestimmtheitsgebot der Beschlagnahmeanordnung wird vorliegend insoweit durch die in Nr. 1. tenorierte gattungsmäßige Benennung der zu beschlagnahmenden Gegenständen ihrer Art nach und einem erforderlichen Zusammenhang zur disziplinarischen Vorwurf hinreichend Rechnung getragen (a.A. BVerwG, B.v. 9.2.2022 -2 WDB 12/21 - juris Rn. 13; vgl. zur vereinsrechtlichen Regelung: VGH Kassel, B.v. 21.12.2018 - 8 E 545/18 - beck-online; vgl. auch BayVGH, B.v.11.12.2002 - 4 C 02.2478 - beck-online, der insoweit höhere Anforderungen als der VGH Kassel stellt)).
  • VG München, 27.05.2022 - DA 22.2800

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen Beamten wegen diskrimierender

    Dem Bestimmheitsgebot der Beschlagnahmeanordnung wird insoweit durch die vorliegend tenorierte Benennung der zu beschlagnahmenden Gegenständen ihrer Art nach und einem Zusammenhang zur disziplinarischen Vorwurf hinreichend Rechnung getragen (vgl. zur vereinsrechtlichen Regelung: VGH Kassel, B.v. 21.12.2018 - 8 E 545/18 - beck-online; vgl. auch BayVGH, B.v.11.12.2002 - 4 C 02.2478 - beck-online, der insoweit höhere Anforderungen als der VGH Kassel stellt).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4187

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Dem Bestimmtheitsgebot wird durch die vorliegend tenorierte Benennung der zu beschlagnahmenden Gegenständen ihrer Art nach und einem zu fordernden Zusammenhang zum Verein "U. T." mit seinen aufgeführten Teilorganisationen hinreichend Rechnung getragen (VGH Kassel, B.v. 21.12.2018 - 8 E 545/18 - beck-online; vgl. auch BayVGH, B.v.11.12.2002 - 4 C 02.2478 - beck-online, der insoweit höhere Anforderungen als der VGH Kassel stellt).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4188

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Dem Bestimmtheitsgebot wird durch die vorliegend tenorierte Benennung der zu beschlagnahmenden Gegenständen ihrer Art nach und einem zu fordernden Zusammenhang zum Verein "United Tribuns" mit seinen aufgeführten Teilorganisationen hinreichend Rechnung getragen (VGH Kassel, B.v. 21.12.2018 - 8 E 545/18 - beck-online; vgl. auch BayVGH, B.v.11.12.2002 - 4 C 02.2478 - beck-online, der insoweit höhere Anforderungen als der VGH Kassel stellt).
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