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   VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96   

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VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96 (https://dejure.org/1996,2747)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.05.1996 - 12 TG 657/96 (https://dejure.org/1996,2747)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 12 TG 657/96 (https://dejure.org/1996,2747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 AuslG, § 10 Abs 2 AuslG, § 13 AuslG, Art 6 EWGAssRBes 1/80, § 4 Abs 4 AAV
    (Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4 erteilten Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - Bejahung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung auch bei zeitlich begrenzten Aufenthaltserlaubnissen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines türkischen Arbeitnehmers auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung; Ordnungsgemäße Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt für mindestens ein Jahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 128
  • DVBl 1996, 1273
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - kann ein türkischer Arbeitnehmer nicht nur die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis, sondern auch die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangen, wenn er auf dem regulären Arbeitsmarkt mindestens ein Jahr ordnungsgemäß bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt war und über einen Arbeitsplatz verfügt (EuGH, 16.12.1992 - C 237/91 -, EZAR 810 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258 = InfAuslR 1993, 41).

    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung in diesem Sinne setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt voraus (EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255); eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann nur ausüben, wer sowohl über ein nicht nur vorläufiges Aufenthaltsrecht als auch über eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verfügt (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.).

    Die Beschäftigungszeiten seit dem 17. Dezember 1991 werden allerdings rückwirkend dann als Zeiten ordnungsgemäßer Beschäftigung zu behandeln sein, wenn der Antragsteller rechtskräftig in der Hauptsache zum vorliegenden Eilverfahren obsiegt (siehe EuGH, 16.12.1992, a.a.O.; Kemper, ZAR 1995, 114; BVerwG, 27.06.1995, EZAR 025 Nr. 14 = NVwZ 1995, 1123).

    Soweit §§ 13, 10 Abs. 1, Abs. 2 AuslG i.V.m. § 4 Abs. 4 Arbeitsaufenthalteverordnung (vom 18.12.1990, BGBl. I S. 2994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.08.1994, BGBl. I S. 2115) - AAV - bei Spezialitätenköchen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den Zeitraum von drei Jahren hinaus entgegenstehen, werden diese Vorschriften durch den unmittelbar aufgrund Gemeinschaftsrecht geltenden (vgl. EuGH, 16.12.1992, a.a.O.) Art. 6 ARB 1/80 überlagert und suspendiert (Gutmann, Die Assoziationsfreizügigkeit türkischer Staatsangehöriger, 1996, S. 58 ff.; 92, 94; ders. InfAuslR 1995, 264; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand Okt. 1995, B 402, Art. 6 ARB 1/80 Rdnr. 5; im Ergebnis in diesem Sinne auch Weisung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres vom 18. Februar 1994 aufgrund der Ausländerreferentenbesprechung des Bundes und der Länder vom 21. bis 23. September 1993, InfAuslR 1994, 180 = Hailbronner, AuslR, D.5.2. Anhang; vgl. ferner so auch LSG Niedersachsen, 16.06.1995 - L 8 Ar 26/95 -, AuAS 1995, 220 zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 4 und Abs. 6 der Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 21. Dezember 1990 (ASAV); a. A. Hailbronner, AuslR, D.5.2.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache "Kus" (16.12.1992, a.a.O.) zunächst festgestellt, die Bestimmung des Art. 6 ARB 1/80 gelte ihrem Wortlaut nach nur für türkische Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehören (Ziffer 21 des Urteils).

    Weiterhin ist nach Auffassung des Senats durch die seitherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere Urteil vom 16.12.1992, a.a.O.) hinreichend geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dahin auszulegen ist, daß auch eine lediglich befristete oder mit einer Höchstdauer wie nach § 4 Abs. 4 AAV versehene Aufenthaltserlaubnis oder auch der ausdrückliche Ausschluß einer Daueraufenthaltserlaubnis dennoch für die erlaubte Zeit eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt begründet (so auch Mallmann, JZ 1995, 916, 918 unter Hinweise auf die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-352/92 des EuGH; ferner Gutmann, InfAuslR 1995, 264; Huber, a.a.O., Rdnr. 15; a. A. Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 22; VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95

    Spezialitätenkoch; Aufenthaltserlaubnis; Anspruch auf Erneuerung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich bei summarischer Prüfung sehr wahrscheinlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet bis zur Hauptsacheentscheidung und das damit verbundene Interesse am weiteren Erhalt seines Arbeitsplatzes als Spezialitätenkoch das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess.VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess.VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, EZAR 035 Nr. 12; siehe ferner zur Interessenabwägung in dem vorliegenden vergleichbaren Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

    Rdnr. 22; OVG Niedersachsen, 06.02.1995 - 11 M 7871/94 - offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluß vom 24.11.1995 - 1 C 33.93 -, InfAuslR 1996, 130).

    Dem Assoziationsrecht ist eine zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsrechte für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern ("Rotationsprinzip") durch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fremd (OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995, a.a.O.; Benassi, InfAuslR 1995, 89, 92).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91

    Aufenthaltsverlängerung für einen türkischen Arbeitnehmer, dessen Aufenthalt zur

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich bei summarischer Prüfung sehr wahrscheinlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet bis zur Hauptsacheentscheidung und das damit verbundene Interesse am weiteren Erhalt seines Arbeitsplatzes als Spezialitätenkoch das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess.VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess.VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, EZAR 035 Nr. 12; siehe ferner zur Interessenabwägung in dem vorliegenden vergleichbaren Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

    Weiterhin ist nach Auffassung des Senats durch die seitherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere Urteil vom 16.12.1992, a.a.O.) hinreichend geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dahin auszulegen ist, daß auch eine lediglich befristete oder mit einer Höchstdauer wie nach § 4 Abs. 4 AAV versehene Aufenthaltserlaubnis oder auch der ausdrückliche Ausschluß einer Daueraufenthaltserlaubnis dennoch für die erlaubte Zeit eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt begründet (so auch Mallmann, JZ 1995, 916, 918 unter Hinweise auf die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-352/92 des EuGH; ferner Gutmann, InfAuslR 1995, 264; Huber, a.a.O., Rdnr. 15; a. A. Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 22; VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

  • BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93

    EWG - Türkei - Assoziationsrat - Rechtsmissbrauch - Arbeitnehmer

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Rdnr. 22; OVG Niedersachsen, 06.02.1995 - 11 M 7871/94 - offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluß vom 24.11.1995 - 1 C 33.93 -, InfAuslR 1996, 130).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (24.11.1995, a.a.O.) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage verlangt, ob ein türkischer Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehört und dort ordnungsgemäß beschäftigt ist, wenn ihm die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber im Mitgliedstaat nur vorübergehend und nur zu dem Zweck erlaubt wurde, sich auf eine Tätigkeit in einem Tochterunternehmen seines Arbeitgebers in der Türkei vorzubereiten, und ob einem Anspruch nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegengehalten werden kann, wenn der türkische Arbeitnehmer seine Absicht, nach Vorbereitung auf die Tätigkeit in der Türkei dorthin zurückzukehren, ausdrücklich erklärt und die Ausländerbehörde seinen vorübergehenden Aufenthalt im Inland nur mit Rücksicht auf diese Erklärung gestattet hat.

  • LSG Niedersachsen, 16.06.1995 - L 8 Ar 26/95
    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Soweit §§ 13, 10 Abs. 1, Abs. 2 AuslG i.V.m. § 4 Abs. 4 Arbeitsaufenthalteverordnung (vom 18.12.1990, BGBl. I S. 2994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.08.1994, BGBl. I S. 2115) - AAV - bei Spezialitätenköchen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den Zeitraum von drei Jahren hinaus entgegenstehen, werden diese Vorschriften durch den unmittelbar aufgrund Gemeinschaftsrecht geltenden (vgl. EuGH, 16.12.1992, a.a.O.) Art. 6 ARB 1/80 überlagert und suspendiert (Gutmann, Die Assoziationsfreizügigkeit türkischer Staatsangehöriger, 1996, S. 58 ff.; 92, 94; ders. InfAuslR 1995, 264; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand Okt. 1995, B 402, Art. 6 ARB 1/80 Rdnr. 5; im Ergebnis in diesem Sinne auch Weisung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres vom 18. Februar 1994 aufgrund der Ausländerreferentenbesprechung des Bundes und der Länder vom 21. bis 23. September 1993, InfAuslR 1994, 180 = Hailbronner, AuslR, D.5.2. Anhang; vgl. ferner so auch LSG Niedersachsen, 16.06.1995 - L 8 Ar 26/95 -, AuAS 1995, 220 zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 4 und Abs. 6 der Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 21. Dezember 1990 (ASAV); a. A. Hailbronner, AuslR, D.5.2.

    Zwar kann es zweifelhaft sein, ob dem Merkmal "regulärer Arbeitsmarkt" neben der Voraussetzung der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 assoziationsrechtlich noch selbständige Bedeutung zukommt (vgl. Mallmann, JZ 1995, 916, 918; Kemper, ZAR 1995, 114; BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93 -, NVwZ 1995, 1117, 1118), etwa im Sinne der Abgrenzung von einem "irregulären" oder "außerordentlichen" Arbeitsmarkt, auf den die Regeln und Regulierungen des allgemeinen - von der Bundesanstalt für Arbeit zu betreuenden - Arbeitsmarktes nicht Anwendung finden (vgl. LSG Niedersachsen, 16.06.1995 - L 8 Ar 26/95 -, AuAS 1995, 220; zu Strafgefangenen oder der gemeinnützige Arbeit von Sozialhilfeempfängern nach §§ 19, 20 BSHG s. Huber, a.a.O., Rdnr. 9; zum Ausschluß des öffentlichen Dienstes s. Gutmann, a.a.O., S. 86 ff.).

  • VG Darmstadt, 29.02.1996 - 5 G 2008/95

    Antrag eines türkischen Spezialitätenkochs auf wiederholte Verlängerung seiner

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Nach alledem bedarf es einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (Art. 177 EGV) zumindest in diesem Eilverfahren nicht (anders VG Darmstadt, 29.02.1996 - 5 G 2008/95 (3)).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung in diesem Sinne setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt voraus (EuGH, 20.09.1990 - C 192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255); eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann nur ausüben, wer sowohl über ein nicht nur vorläufiges Aufenthaltsrecht als auch über eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verfügt (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Dies verlangt, daß sowohl die Zustimmung der Ausländerbehörde zum Aufenthalt als auch die des Arbeitsamtes zur Erwerbstätigkeit vorliegen müssen, soweit Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit nicht ohne Genehmigung gestattet sind (vgl. Hess. VGH, 20.05.1994 - 12 TH 986/94 - BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2/94 -, EZAR 025 Nr. 12 = NVwZ 1995, 1110).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich bei summarischer Prüfung sehr wahrscheinlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet bis zur Hauptsacheentscheidung und das damit verbundene Interesse am weiteren Erhalt seines Arbeitsplatzes als Spezialitätenkoch das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess.VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess.VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, EZAR 035 Nr. 12; siehe ferner zur Interessenabwägung in dem vorliegenden vergleichbaren Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).
  • VGH Hessen, 12.04.1995 - 12 TH 3317/94

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger,

    Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der ordnungsgemäßen Beschäftigung ist im Falle der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 grundsätzlich der letzte Tag der Geltungsdauer der bisher erteilten Aufenthaltsgenehmigung, sofern der Ausländer rechtzeitig den Verlängerungsantrag gestellt hat (Hess. VGH, 29.04.1996 - 12 TG 1188/96 - 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, EZAR 025 Nr. 13 = NVwZ-RR 1995, 470; 12.04.1995 - 12 TH 3317/94 -, InfAuslR 1995, 228; Hess. VGH, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95 -, EZAR 025 Nr. 16).
  • VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung im Falle des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

  • OVG Niedersachsen, 06.02.1995 - 11 M 7871/94

    Aufenthaltsverlängerung; Regulärer Arbeitsmarkt; Türke; Spezialitätenkoch;

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93

    Anspruch eines Seemanns auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Auslegung des

  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit

    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung in diesem Sinne setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt voraus (EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, "Sevince", EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255; EuGH, 06.06.1995, a.a.O.; Hess. VGH, 22.05.1996, a.a.O.); eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann nur ausüben, wer sowohl über ein nicht nur vorläufiges Aufenthaltsrecht als auch über eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt verfügt (EuGH, 16.12.1992, a.a.O.).

    Dies verlangt, dass sowohl die Zustimmung der Ausländerbehörde zum Aufenthalt als auch die des Arbeitsamtes zur Erwerbstätigkeit vorliegen müssen, soweit Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit nicht ohne Genehmigung gestattet sind (Hess. VGH, 22.05.1996, a.a.O.; BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, EZAR 025 Nr. 12 = NVwZ 1995, 1110).

    Soweit im übrigen die §§ 13, 10 Abs. 1, 10 Abs. 2 AuslG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAV bei Arbeitnehmern, die eine Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit an Bord eines deutschen Seeschiffes inne haben, die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ausschließen, werden diese Vorschriften durch den unmittelbar aufgrund Gemeinschaftsrecht geltenden (vgl. EuGH, 16.12.1992, a.a.O.) Art. 6 Abs. 1 ARB überlagert und suspendiert (so bereits zu § 4 Abs. 4 AAV: Hess. VGH, 22.05.1996 - 12 TG 657/96 -, EZAR 029 Nr. 2 = DVBl. 1996, 1273).

  • VGH Hessen, 09.06.2006 - 12 TG 786/06

    Aufenthaltsrecht nach Art 6 EWGAssRBes 1/80

    Dementsprechend richtet sich die erstmalige Zulassung von türkischen Arbeitnehmern zum gemeinschaftlichen Arbeitsmarkt allein nach den nationalen Regeln und die Souveränität der Mitgliedstaat ist bei der erstmaligen Zulassung von türkischen Arbeitnehmern zum nationalen Arbeitsmarkt nicht beschränkt (siehe Hess. VGH, Beschluss v. 22.05.1996 - 12 TG 657/96 -, DVBl. 1996, 1273).
  • VGH Hessen, 12.01.1998 - 12 TG 4426/96

    Übergang von Lehrzeit zur Gesellenzeit stellt neuen Aufenthaltszweck dar; zur

    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt voraus (EuGH, 20.09.1990 - C-192/89 -, "Sevince", EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255; 06.06.1995, "Bozkurt", a.a.O.; Hess. VGH, 22.05.1996 - 12 TG 657/96 -, EZAR 29 Nr. 2 = DVBl. 1996, 1273).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.1997 - 11 M 2046/97

    Aufenthaltserlaubnis; Unselbständige Tätigkeit; Spezialitätenkoch;

    Geht es - wie hier - um ein türkisches Spezialitätenrestaurant, sind deshalb Speisen und Zubereitungen außer Betracht zu bleiben, die nicht als typisch türkisch zu bezeichnen sind, sondern weltweit oder zumindest überall in Europa oder im Mittelmeerraum angeboten werden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 22.5.1996, AuAS 1996, 170 = InfAuslR 1996, 384).
  • OVG Bremen, 22.05.1997 - 1 B 43/97

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung; Begründung eines

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  • VGH Hessen, 25.11.1996 - 12 TG 2244/96

    Zum Aufenthaltsrecht zwecks Arbeitsmarktzugang - EWGAssRBes 1/80 Art 7 S 1

    Insoweit kann nichts anderes gelten als bei der Anwendung des Art. 6 ARB (siehe hierzu Hess. VGH, 22.05.1996 - 12 TG 657/96 -, EZAR 029 Nr. 2 = DVBl. 1996, 1273 m.w.N.; 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, EZAR 025 Nr. 13 = NVwZ-RR 1995, 470; 12.04.1995 - 12 TH 3317/94 -, InfAuslR 1995, 228).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1996 - 11 M 4388/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt; Bleiberecht; Spezialitätenkoch; Türke;

    Während der beschließende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 6.2.1995 - 11 M 7871/94 -) die Auffassung vertreten hat, daß ein türkischer Staatsangehöriger, dem die Einreise und der Aufenthalt für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Spezialitätenkoch für längstens drei Jahre erlaubt worden ist, nicht dem regulären Arbeitsmarkt im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angehört, ist der Hess. VGH in seinem Beschluß vom 22. Mai 1996 - 12 TG 657/96 - (AuAS 1996, S. 170) zu einer gegenteiligen Auffassung gelangt.
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