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   VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20.Z   

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https://dejure.org/2021,14109
VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20.Z (https://dejure.org/2021,14109)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.02.2021 - 6 A 2409/20.Z (https://dejure.org/2021,14109)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 6 A 2409/20.Z (https://dejure.org/2021,14109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07

    Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Vielmehr ergebe sich bereits aus der Existenz des Mindestumlagebetrages, der im Falle der Klägerin festgesetzt worden sei, dass es sich hierbei um eine typisierende Betrachtung handele, die nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 2009 (- 2 BvR 852/07 -) verfassungsrechtlich unbedenklich sei.

    Der Rekurs des Verwaltungsgerichts auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (- 2 BvR 852/07 -) greife nicht, da der Entscheidung ein anderer Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen nicht, wie sich mittelbar dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 2009 entnehmen lässt, in dem sich das Bundesverfassungsgericht umfassend mit der Verfassungsmäßigkeit der Umlagefinanzierung der Beklagten auseinandergesetzt hat (- 2 BvR 852/07 - NVwZ 2010, 35).

  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482 (1485);Hess. StGH, Beschluss vom 9. August 2017 - P.St. 2609 -, BeckRS 2017, 120866 Rn. 46, beck-online; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755 (756)).
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482 (1485);Hess. StGH, Beschluss vom 9. August 2017 - P.St. 2609 -, BeckRS 2017, 120866 Rn. 46, beck-online; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755 (756)).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtsstreitigkeit nämlich nur dann, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482 (1485);Hess. StGH, Beschluss vom 9. August 2017 - P.St. 2609 -, BeckRS 2017, 120866 Rn. 46, beck-online; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755 (756)).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 11 UZ 3040/03

    Genehmigung von Tierversuchen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten liegen nur dann vor, wenn unter Berücksichtigung der gegen die Entscheidung erster Instanz gerichteten Einwände des jeweiligen Antragstellers offene und besonders schwierige, im Zulassungsverfahren nicht oder nicht abschließend zu beantwortende Rechtsfragen verbleiben oder wenn die Rechtssache auch nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts durch einen komplexen, schwer zu überblickenden Sachverhalt geprägt ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 11 UZ 3040/03 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Randnummer5Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen dann, wenn der Zulassungsantragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, 547).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2021 - 6 A 2409/20
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19).
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