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   VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87   

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https://dejure.org/1990,4624
VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87 (https://dejure.org/1990,4624)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 (https://dejure.org/1990,4624)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. April 1990 - 4 N 2028/87 (https://dejure.org/1990,4624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nichtigkeit einer Naturschutzverordnung - Hinweis auf Gebietskarte; Ersatzverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 27.02.1990 - 3 N 728/84

    Verkündung einer Naturschutzverordnung - fehlender Hinweis auf

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87
    Insoweit schließt sich der Senat im Ergebnis der Rechtsprechung des 3. Senats (B. v. 27.02.1990 -- 3 N 728/84 --) an.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87
    Diese Handhabung würde nach Auffassung des Senats auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.01.1967, BVerwGE 26, 129 ) und des hessischen Staatsgerichtshofs (Urteil vom 10.05.1987, a.a.O.) genügen, wonach die Ersatzverkündung nur dann mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang steht, wenn der Aufbewahrungsort der Karten nicht ungebührlich weitab von dem Betroffenen liegt, worauf der 3. Senat des Hess. VGH (B. v. 27.02.1990, a.a.O.) zutreffend hingewiesen hat.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87
    Das Bundesverfassungsgericht sieht außer einer örtlich und zeitlich auf eine bestimmte Zeitspanne festgelegten Auslegung auch das einer Hinweisbekanntmachung folgende dauernde Bereithalten, so für den Bebauungsplan gemäß § 12 des Baugesetzbuches (früher: Bundesbaugesetz), an im Gesetz festgelegten und in der verkündeten Rechtsvorschrift genannten Orten als ausreichend an (Beschluß vom 22.11.1983 -- 2 BvL 25/81 -- BVerfGE 65, 283 ff.).
  • StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals:

    Auszug aus VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87
    Ihm folgt grundsätzlich der Staatsgerichtshof des Landes Hessen (entschieden für die Verordnung über die vorläufigen Denkmälerverzeichnisse, Urteil vom 10.05.1989 -- P.St. 1073 -- DVBl. 1989, 656 = NVwZ 1989, 1153 = StAnz. 1989, 1237).
  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1638/86

    NATURSCHUTZGEBIET; WAIZENBERG BEI HOHENZELL

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 dargelegt, daß die Verkündung von Rechtsverordnungen, die den Schutz, die Pflege und die Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft nach dem 4. Abschnitt des Hessischen Naturschutzgesetzes zum Gegenstand haben, unter Beachtung sowohl der Vorschriften des Hessischen Naturschutzgesetzes als auch der jenigen des Verkündungsgesetzes zu erfolgen hat.

    Regelungszweck der Vorschrift des § 6a VerkG über die Ersatzverkündungist es, zu gewährleisten, daß die von der Regelung betroffenen Normadressaten sich auch von dem Inhalt der Pläne oder zeichnerischen Darstellungen, die nicht in Originalgröße im Verkündungsblatt abgedruckt sind, verläßlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis verschaffen können (vgl. dazu die Ausführungen im Beschluß des Senats vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil § 6a Abs. 1 Satz 2 VerkG in seinem Kern Ausfluß des Rechtsstaatsgebots ist, wie der beschließende Senat bereits im Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 -eingehend dargelegt hat.

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1134/86

    AM KALTEN BORN; ERSATZVERKÜNDUNG; KARTE; NATURSCHUTZGEBIET; PLAN;

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - dargelegt, daß die Verkündung von Rechtsverordnungen, die den Schutz, die Pflege und die Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft nach dem 4. Abschnitt des Hessischen Naturschutzgesetzes zum Gegenstand haben, unter Beachtung sowohl der Vorschriften des Hessischen Naturschutzgesetzes als auch derjenigen des Verkündungsgesetzes zu erfolgen hat.

    Regelungszweck der Vorschrift des § 6a VerkG über die Ersatzverkündung ist es, zu gewährleisten, daß die von der Regelung betroffenen Normadressaten sich auch von dem Inhalt der Pläne oder zeichnerischen Darstellungen, die nicht in Originalgröße im Verkündungsblatt abgedruckt sind, verläßlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis verschaffen können (vgl. dazu die Ausführungen im Beschluß des Senats vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil § 6a Abs. 1 Satz 2 VerkG in seinem Kern Ausfluß des Rechtsstaatsgebots ist, wie der beschließende Senat bereits im Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - eingehend dargelegt hat.

  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

    Beide Bestimmungen müssen zusammen gesehen und gemeinsam beachtet werden (Hess. VGH, Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - BRS 50 Nr. 219).

    Jedenfalls hat der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 6a VerkG durch das Dritte Änderungsgesetz vom 07.03.1983 (GVBl. I S. 28) eine Regelung getroffen, die - wenn von dieser Alternative zu § 6 VerkG Gebrauch gemacht werden soll - insgesamt einzuhalten ist und nicht wiederum in wesentliche Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, und Soll-Vorschriften, deren Verletzung ohne Einfluß auf die Wirksamkeit der Verkündung bleibt, unterteilt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - NuR 1992, 480; Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 4 N 1608/86

    NATURSCHUTZGEBIET; WAIZENBERG BEI HOHENZELL

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 dargelegt, daß die Verkündung von Rechtsverordnungen, die den Schutz, die Pflege und die Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft nach dem 4. Abschnitt des Hessischen Naturschutzgesetzes zum Gegenstand haben, unter Beachtung sowohl der Vorschriften des Hessischen Naturschutzgesetzes als auch derjenigen des Verkündungsgesetzes zu erfolgen hat.

    Regelungszweck der Vorschrift des § 6a VerkG über die Ersatzverkündung ist es, zu gewährleisten, daß die von der Regelung betroffenen Normadressaten sich auch von dem Inhalt der Pläne oder zeichnerischen Darstellungen, die nicht in Originalgröße im Verkündungsblatt abgedruckt sind, verläßlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis verschaffen können (vgl. dazu die Ausführungen im Beschluß des Senats vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    Beide Bestimmungen müssen zusammen gesehen und gemeinsam beachtet werden (Hess. VGH, Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - BRS 50 Nr. 219).

    Jedenfalls hat der Gesetzgeber mit der Einfügung des § 6a VerkG durch das Dritte Änderungsgesetz vom 07.03.1983 (GVBl. I S. 28) eine Regelung getroffen, die - wenn von dieser Alternative zu § 6 VerkG Gebrauch gemacht werden soll - insgesamt einzuhalten ist und nicht wiederum in wesentliche Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, und Soll-Vorschriften, deren Verletzung ohne Einfluß auf die Wirksamkeit der Verkündung bleibt, unterteilt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - NuR 1992, 480; Beschluß vom 23.04.1990 - 4 N 2028/87 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87

    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet

    1989, 1237; vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß v. 23.04.1990 - 4 N 2028/87 gewahrt.
  • VGH Hessen, 27.01.1995 - 3 N 1429/90

    Naturschutzverordnung: Verordnungskompetenz nachgeordneter Verwaltungsbehörden;

    Nach Verkündung der Änderungsverordnung vom 12.05.1992 im Staatsanzeiger 1992, S. 1242 liegt kein Veröffentlichungsproblem mehr vor (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.07.1992 - 3 N 686/88 -), wie es in vergleichbaren Fällen in früheren Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Nichtigkeit der Norm geführt hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - Beschlüsse vom 23.04.1990 - 4 N 2668/85 - und - 4 N 2028/87 -).
  • VGH Hessen, 30.07.1992 - 3 N 686/88

    Untersagung von Schlittschuhlaufen und Jagd auf Raubwild und Raubzeug in einem

    Nach Verkündung der Änderungsverordnung vom 12.05.1992 mit Text und Karte im Staatsanzeiger liegt kein Veröffentlichungsproblem mehr vor, wie es in vergleichbaren Fällen in früheren Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Nichtigkeit der Norm geführt hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27.02.1990 - 3 N 728/84 - Beschlüsse vom 23.04.1990 - 4 N 2668/85 - und - 4 N 2028/87 -).
  • VGH Hessen, 12.07.1990 - 4 UE 425/89

    Zur Pflicht zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung oder

    1989, 1237; vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß v. 23.04.1990 - 4 N 2028/87 -) gewahrt.
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