Rechtsprechung
VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 3 BKAZG, § 32 Abs 2 BKAZG, § 32 Abs 5 BKAZG, § 34 Abs 1 Nr 8 BKAZG, § 170 Abs 2 StPO
Datenschutz: Löschungsanspruch; Unzulässigkeit der Speicherung; Verfahrenseinstellung; effektiver Rechtsschutz - Judicialis
Bundeskriminalamtgesetz v. 7. Juli 1997 § 8 Abs. 3; ; Bundeskriminalamtgesetz v. 7. Juli 1997 § 32 Abs. 2; ; Bundeskriminalamtgesetz v. 7. Juli 1997 § 32 Abs. 3; ; Bundeskriminalam... tgesetz v. 7. Juli 1997 § 32 Abs. 5; ; Bundeskriminalamtgesetz v. 7. Juli 1997 § 34 Abs. 1 Nr. 8; ; GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: Anspruch Auf Löschung gespeicherter Daten nach rechtskräftigem Freispruch bzw. Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 205
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Die Unzulässigkeit der Datenspeicherung ergebe sich vorliegend bereits daraus, dass für die Speicherung und Aufbewahrung keine hinreichende Rechtsgrundlage gegeben sei, die den Anforderungen genüge, die das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) aufgestellt habe.Früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung, die § 81 b 2. Alt. StPO als Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung und Verwertung erkennungsdienstlicher Unterlagen für ausreichend erachtet habe (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.02.1967 - 1 C 57.66 - BVerwGE 26, S. 169), könne angesichts des Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen - insbesondere infolge des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, S. 1 ff.) - nicht gefolgt werden.
Schließlich sei die derzeit fehlende bereichsspezifische gesetzliche Regelung nicht länger unter dem Gesichtspunkt der Gewährung einer Übergangszeit für gesetzgeberisches Tätigwerden hinnehmbar, da für den Gesetzgeber seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, S. 1 ff.) erkennbar gewesen sei, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten einer bereichsspezifisch klar gefassten, gesetzlichen Regelung bedürfe.
Die §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 BKAG auch in Verbindung mit § 14 Bundesdatenschutzgesetz genügten nicht den Anforderungen an eine bereichsspezifische Regelung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) aufgestellt habe.
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet daher die Wirksamkeit des Rechtsschutzes: "... Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle" (BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 81, 123 ; BVerfGE NJW 1991, 415).
- BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95
Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und …
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Mit Urteil vom 9. September 1998 hat das Bundesverwaltungsgericht (1 C 14.95) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 1995 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.Hat das Bundeskriminalamt danach dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen, kann ein Betroffener, der die Löschung seiner Daten beanspruchen kann, auch die Mitteilung verlangen, dass die Daten gelöscht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1998 - 1 C 14.95 -).
Die Kostenentscheidung, die auch die Kosten des Revisionsverfahrens BVerwG 1 C 14.95 umfasst, folgt aus § 155 Abs. 1 VwGO.
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Wegen des funktionalen Zusammenhangs zwischen gerichtlicher Kontrolle und staatlichem Entscheidungsprozess können sich aus der Rechtsschutzgarantie "Vorwirkungen" auf die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens ergeben, das der gerichtlichen Kontrolle vorangeht (BVerfGE 61, 82 )."Dieses darf nicht so angelegt werden, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder unzumutbar zu erschweren" (BVerfGE 61, 82 ;… vgl. insgesamt von Münch/Kunig, Grundgesetz Kommentar, Band 1, 5. Aufl., Art. 19 Rdnr. 62 und 66 mit Rechtssprechungsnachweisen).
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet daher die Wirksamkeit des Rechtsschutzes: "... Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle" (BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 81, 123 ; BVerfGE NJW 1991, 415). - BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet daher die Wirksamkeit des Rechtsschutzes: "... Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle" (BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 81, 123 ; BVerfGE NJW 1991, 415). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet daher die Wirksamkeit des Rechtsschutzes: "... Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle" (BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 81, 123 ; BVerfGE NJW 1991, 415). - BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung, die § 81 b 2. Alt. StPO als Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung und Verwertung erkennungsdienstlicher Unterlagen für ausreichend erachtet habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - 1 C 57.66 - BVerwGE 26, S. 169), könne angesichts des Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen - insbesondere infolge des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts (…BVerfGE 65, S. 1 ff.) - nicht gefolgt werden. - VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung …
Auszug aus VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98
Mit Urteil vom 22. Juni 1995 (6 UE 152/92) hat der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. November 1991 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des verwaltungsgerichtlichen Urteils wie folgt gefasst wird: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 10. Juni 1988 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14. Februar 1990 verpflichtet, die Löschung der über ihn, den Kläger, gespeicherten und/oder aufbewahrten personenbezogenen Daten zu verfügen und dem Kläger die Löschung zu bestätigen.
- VG Freiburg, 14.06.2018 - 8 K 2352/16
Anspruch auf Löschung vom Polizeivollzugsdienst gespeicherter Daten im …
Für den Restverdacht reicht es demgegenüber nicht aus, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ohne weitere Begründung mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellt (Hessischer VGH, Urteil vom 23.04.2002 - 10 UE 4135/98 - juris Rn. 51). - BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03
Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten …
VGH 10 UE 4135/98. - VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns nach der Löschung …
Eine unverzichtbare Voraussetzung der Speicherung ist nach diesen Regelungen der Strafverdacht sowie eine Wiederholungsgefahr, deren Feststellung unter Berücksichtigung einer relevanten Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris, RN. 15; BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - juris, RN. 231; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 23. April 2002 - 10 UE 4135/98 - juris). - VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554
Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall
Insbesondere schließt die Beendigung eines Strafverfahrens durch staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr nicht aus (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4;… B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 19), jedenfalls dann nicht, wenn ein Restverdacht fortbesteht (VGH Hessen, U.v. 23.4.2002 - 10 UE 4135/98 - juris Rn. 51;… BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 10 C 18.2094 - juris Rn. 11). - VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460
Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls
Insbesondere schließt die Beendigung eines Strafverfahrens durch staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr nicht aus (…stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4;… B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 19), jedenfalls dann nicht, wenn ein Restverdacht fortbesteht (VGH Hessen, U.v. 23.4.2002 - 10 UE 4135/98 - juris Rn. 51;… BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 10 C 18.2094 - juris Rn. 11).