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   VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17   

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https://dejure.org/2017,16476
VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17 (https://dejure.org/2017,16476)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.05.2017 - 1 B 1056/17 (https://dejure.org/2017,16476)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 1 B 1056/17 (https://dejure.org/2017,16476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 4 GG, § 45 HBG, § 27 JAG
    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

  • doev.de PDF

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kopftuch; Rechtsreferendarinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen bestätigt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kopftuch runter!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Kopftuch bei Gericht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rechtsreferendarin darf auf der Richterbank kein Kopftuch tragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kopftuch sät Zweifel an Neutralität der Justiz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin in Hessen rechtmäßig

  • welt.de (Pressemeldung, 24.05.2017)

    Mit Kopftuch nicht auf die Richterbank

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.05.2017)

    Ausbildung im Gerichtssaal: Hessische Referendarin darf nicht mit Kopftuch arbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch dürfen keinen Gerichtsdienst leisten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kopftuch nicht im Eilverfahren

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hessen: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin im juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt - Tragen religiös konnotierter Bekleidung während Ausübung des Vorbereitungsdienstes mit Übernahme staatlicher Funktionen und Repräsentationsaufgaben verstößt gegen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass wegen dieses Grundrechtsbezugs die Auferlegung von Beschränkungen insoweit einer (parlaments-)gesetzlichen Grundlage bedarf (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 1 BvR 1463/02 -, BVerfGE 108, 282 - 340 [BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02] , - 1. Kopftuch-Urteil).

    Nach alledem ist dem rechtsstaatlichen Erfordernis des Gesetzesvorbehalts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 283 ff. [BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02] , durch § 27 Abs. 1 S. 2 JAG i.V.m. § 45 HBG Rechnung getragen.

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner anderen Rechtsauffassung auf Rechtsätze des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, S. 282 [BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02] [310 ff.], verwiesen hat (Seite 15 des Beschlussabdrucks), zwingt dies zu keiner anderen Beurteilung.

    Verfassungsimmanente Schranken der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Antragstellerin ergeben sich aus der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Verfahrensbeteiligten und aus dem staatlichen Neutralitätsgebot als Gemeinschaftswert von Verfassungsrang (st. Rspr. BVerfG, vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003, a.a.O., BVerfGE 108, 282 [BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02] [297], Urteil vom 27. Januar 2015, a.a.O., BVerwGE 138, 206 und 90 [333] jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10,1 BvR 1181/10 -, juris und BVerfGE 138, 296 ff. [BVerfG 27.01.2015 - 1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10] , ausdrücklich auf das Gebot zu einer einschränkenden - dann verfassungskonformen - Auslegung der dort einschlägigen, ähnlich "unbestimmten" Rechtsgrundlage des § 57 Abs. 4 S. 1, 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - SchulG NW - vom 15. Februar 2005 in der zuletzt am 13. Juni 2006 geänderten Fassung für Lehrer verwiesen, nicht aber die Unbestimmtheit dieser Rechtsgrundlage festgestellt.

    Verfassungsimmanente Schranken der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Antragstellerin ergeben sich aus der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Verfahrensbeteiligten und aus dem staatlichen Neutralitätsgebot als Gemeinschaftswert von Verfassungsrang (st. Rspr. BVerfG, vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003, a.a.O., BVerfGE 108, 282 [BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02] [297], Urteil vom 27. Januar 2015, a.a.O., BVerwGE 138, 206 und 90 [333] jeweils m.w.N.).

    Im Hinblick auf die verwaltungsgerichtliche Begründung, welche die abstrakte Gefährdung der staatlichen Neutralität nicht als ausreichend erachtet, sondern die Feststellung einer konkreten Gefährdung fordert, ist die Sachlage nicht mit der hierzu zitierten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung vergleichbar, in der eine solche Anforderung für ein Kopftuchverbot im Schulbereich bzw. in öffentlichen Kindertagesstätten entwickelt worden ist (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015, a.a.O., und Beschluss vom 18. Oktober 2016, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016

    1. § 68 Abs. 2 HBG und § 86 Abs. 3 HSchG verstoßen nicht gegen die Grundrechte

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17
    Dass § 27 Abs. 1 S. 2 JAG i.V.m. § 45 S. 1, 2 HBG eine geeignete Rechtsgrundlage darstellt und es keiner, dem § 86 Abs. 3 S. 4 HSchulG vergleichbaren spezialgesetzlichen Sonderregelung bedarf, entspricht im Übrigen auch der Auffassung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen in seinem Urteil vom 10. Dezember 2007 - P.St. 2016 -.

    Dieser hat am Ende seines Urteils zu der Verfassungsmäßigkeit der inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 68 Abs. 2 HBG a.F., der dem heutigen § 45 S. 1, 2 HBG entspricht, ausdrücklich auf Rechtsreferendare Bezug genommen und ausgeführt, dass nach § 27 Abs. 1 S. 2 JAG die Regelung des § 68 Abs. 2 HBG a.F. auf Rechtsreferendare entsprechend anwendbar ist, und die Anordnung den entsprechenden Anwendungsraum für eine differenzierte Handhabung eröffne (Hess StGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - P.St. 2016 -, juris Rdnr. 150).

    Der Hessische Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2007 - P.St. 2016 - entschieden, dass beide Vorschriften mit der Hessischen Landesverfassung vereinbar sind und in diesem Zusammenhang auch die hinreichende Bestimmtheit bestätigt (Hess. StGH, a.a.O., juris Rdnr. 150).

  • BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11

    Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einer nachgehenden Kammerentscheidung zu einem Kopftuchverbot bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ausgeführt, dass es zunächst dem demokratischen Gesetzgeber obliege, das normative Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsgütern der Religionsfreiheit und staatlichen Neutralität aufzulösen (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 -, NVwZ 2017, 549 [552]).

    Im Hinblick auf die verwaltungsgerichtliche Begründung, welche die abstrakte Gefährdung der staatlichen Neutralität nicht als ausreichend erachtet, sondern die Feststellung einer konkreten Gefährdung fordert, ist die Sachlage nicht mit der hierzu zitierten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung vergleichbar, in der eine solche Anforderung für ein Kopftuchverbot im Schulbereich bzw. in öffentlichen Kindertagesstätten entwickelt worden ist (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015, a.a.O., und Beschluss vom 18. Oktober 2016, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2017 - 9 L 1298/17

    Eilantrag einer muslimischen Antragstellerin stattgegeben, mit welchem diese die

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2017 - 1 B 1056/17
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. April 2017 - 9 L 1278/17.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Auf die Beschwerde des Landes Hessen hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main mit hier angegriffenem Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 1056/17 - auf und wies den Antrag der Beschwerdeführerin zurück.
  • VG Kassel, 28.02.2018 - 1 K 2514/17

    Kopftuchverbot für eine Beamtin der Kommunalverwaltung (Abteilung Allgemeine

    Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof für ein Kopftuchverbot gegenüber einer Rechtsreferendarin eine abstrakte Gefahr für die Beschädigung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Justiz als ausreichend erachtet hat (Hess. VGH, Beschluss vom 23.05.2017, 1 B 1056/17, Rn. 24 ff., juris).
  • VG Arnsberg, 09.05.2022 - 2 L 102/22
    Diesem Vorbringen ist die Antragstellerin weder substantiiert entgegengetreten noch hat sie Gegenteiliges glaubhaft gemacht, sondern hat offenkundig einfach nur den im Verfahren des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. April 2017 - 9 L 1298/17.F -, juris [nachfolgend Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 1056/17 -, juris; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 -, juris] unter II. streitgegenständlichen Antrag ohne Bezug zum vorliegenden Sachverhalt übernommen.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 -, a.a.O., sowie HessVGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 1056/17 -, a.a.O. (zur Vorschrift des § 45 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. März 2018 - 3 BV 12.2040 -, juris (Rn. 33, 38 f.); vgl. ferner BVerfG, Urteile vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -, juris, sowie vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris.

  • VG Frankfurt/Main, 19.10.2020 - 3 L 2438/20

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Denn die Verfassungsbeschwerde, über die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.01.2020 entschied, richtete sich gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.05.2017 ( 1 B 1056/17 ), mit der der Antrag der dortigen Rechtsreferendarin, ihre Ausbildung vollumfänglich mit Kopftuch wahrnehmen zu dürfen, abgelehnt worden war.
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