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   VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92   

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https://dejure.org/1993,9179
VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92 (https://dejure.org/1993,9179)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.09.1993 - HPV TL 2086/92 (https://dejure.org/1993,9179)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. September 1993 - HPV TL 2086/92 (https://dejure.org/1993,9179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 S 1 BPersVG, § 8 Abs 1 Nr 1 Buchst b SGB 4, § 18 SGB 4
    Kein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Einstellung geringfügig Beschäftigter; hier: nebenamtliche bzw nebenberufliche Lehrkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90

    Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt eine Einstellung dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn der betreffende Bedienstete eine nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1967 - VII P 17.66 -, BVerwGE 28, 282 f., 11. Februar 1981 - 6 P 14.80 - PersV 1982, 110 ff., 3. Februar 1988 - 6 PB 23/87 - n.V., 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 ff. = PersV 1992, 225 ff.).

    Daß es zulässig ist, hinsichtlich der Frage der Geringfügigkeit einer Beschäftigung auf die Legaldefinition in § 8 Abs. 1 und 2 SGB Viertes Buch abzustellen, ist ebenfalls anerkannt (vgl. die zitierten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1981 und 27. November 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt eine Einstellung dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn der betreffende Bedienstete eine nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1967 - VII P 17.66 -, BVerwGE 28, 282 f., 11. Februar 1981 - 6 P 14.80 - PersV 1982, 110 ff., 3. Februar 1988 - 6 PB 23/87 - n.V., 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 ff. = PersV 1992, 225 ff.).
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87

    Anforderungen an die Eigenschaft eines "Mitarbeiters" im Sinne des § 4 Abs. 1 S.

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt eine Einstellung dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn der betreffende Bedienstete eine nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1967 - VII P 17.66 -, BVerwGE 28, 282 f., 11. Februar 1981 - 6 P 14.80 - PersV 1982, 110 ff., 3. Februar 1988 - 6 PB 23/87 - n.V., 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 ff. = PersV 1992, 225 ff.).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt eine Einstellung dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn der betreffende Bedienstete eine nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1967 - VII P 17.66 -, BVerwGE 28, 282 f., 11. Februar 1981 - 6 P 14.80 - PersV 1982, 110 ff., 3. Februar 1988 - 6 PB 23/87 - n.V., 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 ff. = PersV 1992, 225 ff.).
  • VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für

    Soweit der Hess. VGH mit seinem Beschluss vom 23. September 1993 - HPV TL 2086/92 - entschieden habe, dass ein Mitbestimmungsrecht nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 lit. a HPVG bei geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 6 HPVG nicht bestehe, weil unter anderem desto weniger ein Bedürfnis dafür bestehe, den betreffenden Beschäftigten unter den Schutz des Personalvertretungsrechts zu stellen, je geringfügiger die Beschäftigung in der Dienststelle sei, könne die Kammer dem angesichts des eindeutigen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - 6 P 8.06 - nicht folgen.

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass dieser Mitbestimmungstatbestand hier nicht schon deswegen ausscheidet, weil gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 6 HPVG Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV nachgehen, nicht als Beschäftigte im Sinne des HPVG gelten und deshalb § 77 Abs. 1 Nr. 2 lit. a HPVG nicht anzuwenden wäre (so noch Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 1993 - HPV TL 2086/92 -, HessVGRspr. 1994, 41).

  • VG Frankfurt/Main, 30.01.2012 - 23 K 4/12

    Die Mitbestimmung bei Einstellungen erstreckt sich ungeachtet des § 3 Abs. 6 HPVG

    Weil danach geringfügig Beschäftigte keine Beschäftigten i. S. d. HPVG seien, könne sich die Mitbestimmung bei Einstellung nicht auf diesen Personenkreis beziehen, wie sich auch aus dem Beschluss des HessVGH vom 23.9.1993 (HPV TL 2086/92) ergebe.
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