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   VGH Hessen, 23.11.1988 - 5 UE 1040/84   

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VGH Hessen, 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 (https://dejure.org/1988,2692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 (https://dejure.org/1988,2692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. November 1988 - 5 UE 1040/84 (https://dejure.org/1988,2692)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 484
  • NVwZ 1989, 485
  • NVwZ 1992, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Anders könnte es allenfalls liegen, wenn noch größere und zusammenhängende unbebaute Flächen vorhanden wären, die zum Gegenstand einer Umplanung gemacht werden könnten (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 -, NVwZ 1989, 484).
  • VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99

    Berufungszulassung: Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen im

    Ihr dann mit Schriftsatz vom 12. Juli 1999 und damit nach Ablauf der Monatsfrist des § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO -- neben der unzutreffenden Rüge einer fehlerhaften fragestellung -- erhobener Einwand, das Verwaltungsgericht habe die Offenkundigkeit fälschlich aus der Sicht der mit der Sache befassten Juristen und nicht der eines aufgeschlossenen, verständigen Durchschnittsbürgers beurteilt, ist zum einen nach obigen Ausführungen verspätet und deshalb unbeachtlich und zum anderen jedenfalls in Übereinstimmung mit dem Beklagten mit der Erwägung zurückzuweisen, dass der angebliche Fehler, wenn schon nicht für mit der Streitsache vertraute Juristen, dann erst recht nicht für einen Durchschnittsbetrachter offenkundig ist (vgl. auch zu einem solchen "Erst-Recht-Schluss": Hess. VGH, Urteil vom 23. November 1988 -- 5 UE 1040/84 -- NVwZ 1989 S. 484 ).

    aa) Dieses Vorbringen ist nach obigen Ausführungen für die Begründung einer Ergebnisunrichtigkeit des angefochtenen Urteils schon deshalb nicht geeignet, weil nach § 44 Abs. 1 HVwVfG für die Annahme der Nichtigkeit eines fehlerhaften Verwaltungsaktes sowohl die besondere Schwere als auch im Interesse der Rechtssicherheit die -- hier bereits verneinte -- Offenkundigkeit dieses Fehlers kumulativ vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 -- 8 C 1/96 -- NVwZ 1998 S. 1061 f.; Hess. VGH, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 490), so dass die gerügten Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Nichtvorliegen eines schwerwiegenden Mangels nach Verneinung der Offenkundigkeit nicht mehr entscheidungserheblich waren.

    Ein gemäß § 44 Abs. 1 HVwVfG zur Nichtigkeit führender Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz setzt nach den obigen Ausführungen zur Evidenztheorie voraus, dass die Unbestimmtheit für jedermann ohne Weiteres, d.h. insbesondere ohne Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen, erkennbar, also offensichtlich ist und dazu führt, dass der Verwaltungsakt völlig unverständlich und undurchführbar und sein Regelungsinhalt nicht im Wege der Auslegung bestimmbar ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 491; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 -- 12 B 86/89 -- NVwZ 1990 S. 399; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 -- 8 C 2.92 -- DVBl. 1994 S. 810 f.; Kopp.

  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie

    Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Urteil vom 23. November 1988 (NVwZ 1989, 484) den Feststellungsantrag ab und hob auf den Hilfsantrag den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß auf.
  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 6 C 1142/07

    Immissionschutz bei Abfallverbrennungsanlage; hier: Ausbreitung von Gasen und

    Zwar ist es denkbar, dass die Planungsfreiheit berührt sein kann, wenn noch größere und zusammenhängende unbebaute Flächen vorhanden sind, die zum Gegenstand einer Planung gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.1993 - 4 B 206.92 -, NVwZ 1993, 884; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 -, NVwZ 1989, 484; Nds. OVG, Urteil vom 08.03.2006 - 7 KS 146/02 u.a. -, DVBl 2006, 1044), doch ist auch dies im vorliegenden Fall von der Klägerin zu 1) nicht dargetan.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    Zwar ist es denkbar, dass die Planungsfreiheit berührt sein kann, wenn noch größere und zusammenhängende unbebaute Flächen vorhanden sind, die zum Gegenstand einer Planung gemacht werden könnten (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 -, NVwZ 1993, 884 ; Nds.OVG, Urt. v. 08.03.2006 - 7 KS 146/02 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn;

    Zu einer "Umplanung" als Folge nachteiliger Auswirkungen des Vorhabens auf das Wohngebiet könnte die Klägerin - das Vorhandensein der von ihr befürchteten Belastungen insoweit einmal unterstellt - allenfalls dann gezwungen sein, wenn es dort noch größere und zusammenhängende unbebaute Flächen gäbe, die zum Gegenstand einer eigenen Planung gemacht werden könnten (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 23.11.1988 - 5 UE 1040/84 -, NVwZ 1989, 484, 485) [VGH Bayern 08.06.1988 - 22 B 1681/83 A], was hier aber gerade nicht der Fall ist.

    Denn letzteres würde über den Drittschutz, der dem allgemeinen Abwägungsgebot innewohnt, dazu berechtigen, den Planfeststellungsbeschluß auch insgesamt anzugreifen (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 23.11.1988, aaO, S. 486; Kühling, aaO, RdNr. 428).

  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89

    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer

    Zum anderen muß die Störung dieser Planung durch den überörtlichen Fachplan "nachhaltig" sein, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art haben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Mai 1984 -- 4 C 83.80 --, DÖV 1985, 113, 114; vgl. auch das Urteil des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 1988 -- 5 UE 1040/84 --, NVwZ 1989, 484 und Kühling, Fachplanungsrecht, Rdnrn. 458 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Beschluß zu Recht ausgeführt, es sei Sache der Grundstückseigentümer, ihre Rechte geltend zu machen, soweit sie eine Erhöhung des Grundwasserspiegels befürchten (vgl. auch Hess. VGH, NVwZ 1989, 485).

  • VGH Hessen, 16.12.1987 - 5 R 1861/87

    Abänderung/Aufhebung eines Beschlusses gemäß VwGO § 80 Abs 6; Unbestimmtheit

    Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof war zuvor von mehreren Klägern, die beim Verwaltungsgericht Darmstadt Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluß erhoben und damit in erster Instanz keinen Erfolg gehabt hatten (Urteile des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Januar 1984) Berufung eingelegt worden; diese Berufungsverfahren sind unter den Aktenzeichen 5 UE 1040/84 (Gemeinde Messel gegen Land Hessen), 5 UE 1070/84 (Z. gegen Land Hessen), 5 UE 1097/84 (M. gegen Land Hessen), 5 UE 1536/84 (F. gegen Land Hessen) und 5 UE 776/87 (H. gegen Land Hessen) derzeit noch anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 5 R 1291/86, 5 R 1861/87, 9 R 2050/84, 5 UE 1040/84, 5 UE 1070/84, 5 UE 1097/84, 5 UE 1536/84 und 5 UE 776/84 sowie auf die zu diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgängen Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 06.04.1989 - 3 TH 503/89

    Zulassung des vorzeitigen Betriebsbeginns einer Abfallumladestation -Anhörung der

    Diese Planung wird nicht nur durch die Abfallbeseitigungsanlage Grube M (vgl. Urteil des 5. Senats des Hess. VGH vom 23.12.1988 -- 5 UE 1040/84 -- Seite 13 ff.), sondern auch durch die Umladeanlage und den damit verbundenen Verkehr nachhaltig berührt.

    Der 5. Senat des Hess. VGH hat seine Rechtsauffassung mit Urteil vom 23.11.1988 -- 5 UE 1040/84 -- (Urteilsgründe S. 21 und 22) bekräftigt.

  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01

    Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in

    Eine derartige Ausweitung des Rechtsschutzes für Kommunen, der eine subjektive Rechtsverletzung entbehrlich machen würde, wird nur für Fälle diskutiert, in denen die Planungshoheit einer Gemeinde nachhaltig gestört wird (BVerwG NVwZ-RR 1998, 289, 290; VGH Kassel NVwZ 1989, 484, 486; Runkel, aaO, § 38 Rdnr. 114).
  • VG Mainz, 22.08.2019 - 1 K 141/18

    Zahlung von Subventionen auf Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der

  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
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