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   VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17   

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VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17 (https://dejure.org/2017,52307)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.11.2017 - 3 B 1539/17 (https://dejure.org/2017,52307)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. November 2017 - 3 B 1539/17 (https://dejure.org/2017,52307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAUGENEHMIGUNG; SANIERUNGSGENEHMIGUNG; VERSAGUNG; VORGREIFLICHKEIT

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhältnis der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung! (IBR 2018, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 384
  • ZfBR 2018, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2014 - 1 LB 200/12

    Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung vor Vorliegen einer

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    Insoweit genügt die Feststellung, dass eine der Voraussetzungen, die das von der Bauaufsicht im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende Baurecht aufstellt, nämlich das Vorliegen der sanierungsrechtlichen Genehmigung, nicht erfüllt ist (ebenso Nds. OVG, Urt. v. 30.04.2014 - 1 LB 200/12 -, juris Rdnr. 32, für das niedersächsische Landesrecht).

    Da diese sanierungsrechtliche Genehmigung bislang vom Beigeladenen noch nicht beantragt worden ist, muss die Baugenehmigung entweder versagt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.04.2014, a. a. O.) oder aber unter der aufschiebenden Bedingung des Ergehens der noch ausstehenden sanierungsrechtlichen Genehmigung erteilt werden (vgl. Hornmann, a.a.O., § 64 Rdnr. 54, siehe aber auch Rdnr. 59; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.1995 - 1 S 154/95 -, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 4 B 216/95 -, juris).

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    Während die §§ 144 und 145 BauGB nur regeln, welche Vorhaben in einem Sanierungsgebiet der sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen und wer hierfür zuständig ist, richtet sich die Verfahrensgestaltung im Übrigen ausschließlich nach Landesrecht (BVerwG, Beschl. vom 25.10.1995 - 4 B 216/95 -, juris, Rdnr. 8).

    Da diese sanierungsrechtliche Genehmigung bislang vom Beigeladenen noch nicht beantragt worden ist, muss die Baugenehmigung entweder versagt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.04.2014, a. a. O.) oder aber unter der aufschiebenden Bedingung des Ergehens der noch ausstehenden sanierungsrechtlichen Genehmigung erteilt werden (vgl. Hornmann, a.a.O., § 64 Rdnr. 54, siehe aber auch Rdnr. 59; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.1995 - 1 S 154/95 -, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 4 B 216/95 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    Unter diesen Voraussetzungen sind die sanierungsrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht in den Blick zu nehmen und bei der Entscheidung über den Bauantrag auch nicht zu berücksichtigen (zum Landesrecht Baden-Württemberg vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.09.2002 - 8 S 1571/02 -, juris Rdnr. 2 unter Hw. auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 - juris Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    Unter diesen Voraussetzungen sind die sanierungsrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht in den Blick zu nehmen und bei der Entscheidung über den Bauantrag auch nicht zu berücksichtigen (zum Landesrecht Baden-Württemberg vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.09.2002 - 8 S 1571/02 -, juris Rdnr. 2 unter Hw. auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 - juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    § 144 BauGB statuiert einen Genehmigungsvorbehalt in Form des präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, der das Sanierungsverfahren gegen Erschwerungen oder Störungen absichern soll und der Gemeinde damit einen ausreichenden Zeitraum für die Verwirklichung der Sanierungszwecke einräumt (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 4 C 20/81 -, juris Rdnr. 31; Krautzberger, a. a. O., § 144 Rdnr. 2).
  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 15 ZB 11.128

    Werbeanlage; faktische Baugrenze

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    Soweit das Verwaltungsgericht zum Beleg für seine Ansicht, das Fehlen der Sanierungsgenehmigung sei für die Erteilung der Baugenehmigung unbeachtlich, auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. vom 11.01.2013 - 15 ZB 11.128 -, juris, Rdnr. 6) verweist, ist festzuhalten, dass dieser Rechtsprechung von dem hessischen Landesrecht abweichende Regelungen zugrunde liegen.
  • VGH Hessen, 24.07.2014 - 3 B 835/14
    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17
    Denn ein Abwehrrecht des Dritten gegen die Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen, die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Dritten zu dienen bestimmt sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Dritten hinsichtlich seiner durch die Vorschriften geschützten Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 24.07.2014 - 3 B 835/14 -, juris, Rdnr. 20.).
  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 - VGH n.F. 46, 47= juris Rn. 18 ff.; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand März 2018, Art. 68 Rn. 217 ff.; a.A. aufgrund abweichender landesrechtlicher Regelungen z.B. in § 64 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Bauordnung, vgl. HessVGH, B.v. 23.11.2017 - 3 B 1539/17 - NVwZ-RR 2018, 384 = juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel

    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 - VGH n.F. 46, 47= juris Rn. 18 ff.; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand Dezember 2017, Art. 68 Rn. 217 ff.; a.A. aufgrund abweichender landesrechtlicher Regelungen z.B. in § 64 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Bauordnung, vgl. HessVGH, B.v. 23.11.2017 - 3 B 1539/17 - NVwZ-RR 2018, 384 = juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 10.12.2020 - 4 B 2570/20

    Baurechts

    Wenn das geplante Vorhaben einer sanierungsrechtlichen Genehmigung bedarf und diese nicht vorliegt, darf eine Baugenehmigung nicht erteilt werden (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 3 B 1539/17 -, juris, Rdnrn. 17 ff.).
  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Da die Baugenehmigung nach bayerischem Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt" der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens bildet (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO), darf sie auch erteilt werden, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2013 - 15 ZB 11.128 - juris Rn. 6 f. m.w.N; a.A. aufgrund abweichender landesrechtlicher Regelungen z.B. in § 64 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Bauordnung, vgl. HessVGH, B.v. 23.11.2017 - 3 B 1539/17 - juris Rn. 31).
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