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VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 60 Abs 1 VwGO, § 74 Abs 1 VwGO, § 81 Abs 1 S 1 VwGO, § 85 ZPO, § 9 Abs 3 S 1 MuSchG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen nicht unterschriebener Klageschrift - Kündigung während des Mutterschutzes - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 9 MuSchG
Genehmigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während Mutterschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 21.12.1984 - V/2 E 401/84
- VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 1356 (Ls.)
- DB 1989, 2080
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77
Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist - …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Ein solcher kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen" (BVerwGE 54, 276, 280; 7, 294, 296; 36, 160, 161;… ebenso Bulla/Buchner, Mutterschutzgesetz, 4. Aufl., § 9 Rdnr. 151). - BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84
Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter - …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Diese Anweisung war geeignet, die Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Unterschrift rechtzeitig zu gewährleisten und damit Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1985, 1226; VersR 1979, 285; NJW 1975, 56 zu der mit § 60 VwGO vergleichbaren Vorschrift des § 233 ZPO). - BVerwG, 21.10.1970 - V C 34.69
Zulässigkeit der Erklärung der Kündigung einer schwangerer Barfrau - …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Ein solcher kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen" (BVerwGE 54, 276, 280; 7, 294, 296; 36, 160, 161;… ebenso Bulla/Buchner, Mutterschutzgesetz, 4. Aufl., § 9 Rdnr. 151).
- BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Ein solcher kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen" (BVerwGE 54, 276, 280; 7, 294, 296; 36, 160, 161;… ebenso Bulla/Buchner, Mutterschutzgesetz, 4. Aufl., § 9 Rdnr. 151). - BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 30/74
Anwalt - Berufungsbegründungsschrift - Unabwendbarer Zufall - …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Diese Anweisung war geeignet, die Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Unterschrift rechtzeitig zu gewährleisten und damit Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1985, 1226; VersR 1979, 285; NJW 1975, 56 zu der mit § 60 VwGO vergleichbaren Vorschrift des § 233 ZPO). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1988 - 8 A 2693/86
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein für den Arbeitgeber unzumutbares finanzielles Opfer vorliegt, weil die Weiterbeschäftigung der Schwangeren wegen Unrentabilität des Betriebes lediglich eine Vergrößerung der Betriebsverluste zur Folge hat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 28. Juni 1988 --8 A 2693/86 --, NWVBl. 1989, 59). - BGH, 15.12.1978 - V ZB 16/78
Büroorganisation - Anwalt - Unterschriftenkontrolle - Hemmung der …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85
Diese Anweisung war geeignet, die Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Unterschrift rechtzeitig zu gewährleisten und damit Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1985, 1226; VersR 1979, 285; NJW 1975, 56 zu der mit § 60 VwGO vergleichbaren Vorschrift des § 233 ZPO).
- VG München, 22.04.2021 - M 15 K 19.5987
Ausbildungsförderungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …
Da aus dem von der Klägerin unterschriebenen Wiedereinsetzungsantrag vom 3. April 2021, worin die Klägerin auf ihre "Klage" Bezug nimmt, hervorgeht, dass die Klageschrift mit Wissen und Wollen der Klägerin in den Rechtsverkehr gebracht wurden, ist darin eine Klageerhebung zu sehen (…vgl. VG Augsburg, U.v. 24.6.2003 - Au 3 K 03.30316 - juris Rn. 9; ausdrückliche Klageerhebung verlangend: HessVGH, U.v. 24.1.1989 - 9 UE 251/85 - juris Rn. 9).